Datenschutzbehörden gehen ebenfalls gegen den Einsatz vom Tracking-Tools vor
Auch die deutschen Datenschutzbehörden sollen nach einer Meldung des Branchendienstes heise.de gegen den Einsatz von Tracking-Diensten vorgehen. Danach habe die Bayerische Datenschutzaufsicht angekündigt, die ersten Bußgeld-Bescheide gegen Unternehmen zu erlassen, die solche Dienste verwenden, ohne zuvor die Einwilligung der Besucher der Webseite einzuholen. Man habe Anfang des Jahres zahlreiche Webseiten von Unternehmen überprüft. Welche Unternehmen bzw. Branchen hiervon betroffen sind ist derzeit ebenso wenig bekannt, wie die Frage, wie hoch diese Bußgelder ausfallen können.
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte bereits im April dieses Jahres ein Papier zum Tracking von Nutzerdaten vorgelegt und hier die Auffassung vertreten, dass ein Tracking ohne die Einwilligung der Nutzer nicht zulässig sei. Mit dem Cookie-Urteil des EuGH vom 01.10.2019 muss wohl davon ausgegangen werden, dass lediglich der Einsatz von technisch notwendigen Cookies ohne Einwilligung zulässig ist. Analyse-Dienste wie Google Analytics dagegen sind jedoch technisch gerade nicht notwendig - für viele Seitenbetreiber aber aus wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar.