Weitere Ansprüche folgen
Zwar werden mit der uns vorliegenden Abmahnung zunächst Unterlassungs- und Auskunftsanprüche geltend gemacht. Wer sich die Unterlassungserklärung aber genauer durchliest, findet in deren Ziffer 5 eine Übernahmeverpflichtung für die Schadensersatz- und Anwaltskosten. Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt, muss jedenfalls die Anwaltskosten zahlen - und zwar unabhängig von der Frage, ob die Ansprüche bestehen oder nicht, denn die Unterlassungserklärung ist dem Wesen nach ein Vertrag. Boehmert & Boehmert können dann auf vertraglicher Grundlage diese Kosten fordern. Daher auf keinen Fall leichtfertig unterschreiben - lassen Sie die Abmahnung immer erst überprüfen.
Wir machen das kostenfrei im Rahmen einer telefonischen Erstberatung. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Lassen Sie uns die Abmahnung unverbindlich und ohne Risiko zukommen - wir rufen Sie an.
Nicht immer liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor
Eine Markenrechtsverletzung ist erst dann zu bejahen, wenn die Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr genutzt wurde. Es muss also eine Erlaubnis vorliegen – im Markenrecht spricht man von einer Lizenz. Können Sie sich auf keine Lizenz berufen, was in den hier besprochenen Konstellationen regelmäßig nicht der Fall sein wird, liegt eine Verletzung vor, wenn Sie im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben.
Das Handeln im geschäftlichen Verkehr unterscheidet sich vom rein privaten Tätigwerden. Wenn Sie also beispielsweise das Produkt, um das es in Ihrem Fall geht, als Privatperson über eBay angeboten haben, liegt keine Markenrechtsverletzung vor, da für private Tätigkeiten das Markengesetz keine Anwendung findet.
Private Verwendung von Superman und Batman erlaubt
Ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr oder privates Tätigwerden vorliegt, muss in der Praxis von Einzelfall zu Einzelfall beurteilt werden. Der Begriff geschäftlicher Verkehr meint eine Nutzung im Zusammenhang mit einer kommerziell ausgerichteten Tätigkeit, die nicht ausschließlich im privaten Bereich stattfindet. Da dies von der Rechtsprechung grundsätzlich weit ausgelegt wird, sind weder eine Gewinnerzielungsabsicht noch eine Entgeltlichkeit erforderlich um geschäftliches Handeln zu bejahen.
Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung der Schadensersatzansprüche
Mit dem Auskunftsanspruch bereitet die Kanzlei Boehmert & Boehmert die Schadensersatzansprüche vor. Für die Nutzung der Marken Superman und Batman verlangt die abmahnende Rechteinhaber Lizenzgebühren. Daher möchte die Kanzlei Boehmert & Boehmert wissen, auf welche Art, wie oft und wie lange Sie die Marken genutzt haben, um auf dieser Basis die angemessen Lizenzgebühren in Rechnung zu stellen. Daher sollte bei der Erfüllung des Auskunfstanspruch, die ja weitreichende Folgen haben kann, auch immer ein Anwalt zu Rate gezogen werden - sprechen Sie uns gerne hierauf an!
Hier erfahren Sie mehr zu den Hintergründen einer markenrechtlichen Abmahnung.