Wer ist Pixel Law Rechtsanwälte aus Berlin
Pixel Law Rechtsanwälte ist eine Kanzlei aus Berlin, die eine aktive Rolle bei der Abmahnung von unberechtigter Fotonutzung einnimmt. So lassen sich neben Bildrechte-Agenturen auch einzelne Bildrechteinhaber wie die Fotografen Peter Kirchhoff und Benjamin Thorn von Pixel Law vertreten.
Aktuell versendet die Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte im Auftrag der Fotografen Peter Kirchhoff sowie Benjamin Thorn Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform pixelio.de entnommen wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.
Ansprüche aus der Abmahnung von Pixel Law
In der Abmahnung fordern die jeweiligen Rechteinhaber Peter Kirchhoff und Benjamin Thorn die Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen, also das öffentliche Zugänglichmachen der Lichtbildwerke. Dazu werden die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, welche innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben ist.
Neben einem Unterlassungsanspruch wird auch der Ersatz von Anwaltskosten sowie die Zahlung von fiktiven Lizenzgebühren geltend gemacht. Sofern der Urheber bei Veröffentlichung nicht namentlich genannt wurde, belaufen sich die aufgerufenen Lizenzgebühren auf das Doppelte.
Unterlassungserklärung unterschreiben?
Unterschrieben Sie die von Pixel Law vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um eine (Unterlassungs-)-Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Deshalb sollten Sie zunächst überprüfen lassen, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist.
Oftmals zu hohe Schadensersatzansprüche
In den uns vorliegenden Abmahnungen von Pixel Law sind die dort bezifferten Schadensersatzansprüche oftmals zu hoch angesetzt. Die Rechteinhaber Peter Kirchhoff und Benjamin Thorn lassen bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs in der Regel auf die sogenannte Lizenzanalogie zurückgreifen. Der fiktive Lizenzanspruch besteht dann in der Zahlung einer nachträglichen Vergütung (fiktive Lizenzgebühr) in der Höhe, die auch hätte gezahlt werden müssen, wenn der Verletzer die Einwilligung zur Veröffentlichung ordnungsgemäß vorher eingeholt hätte.
Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr – MFM-Honorarempfehlung
Bei der konkreten Berechnung einer Lizenzgebühr sind, sofern vorhanden, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen. Abhängig vom Fall, kann auch die Vertragspraxis des Rechteinhabers als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Falls keine Vertragspraxis festzustellen ist, wird in der Praxis oft zur Ermittlung einer branchenüblichen Vergütung die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) herangezogen.
So ziehen auch die Pixel Law Rechtsanwälte die Honorarempfehlung MFM-Empfehlung in den uns vorliegenden Abmahnungen zur Berechnung der Schadensersatzansprüche heran. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob dieses Tarifwerk überhaupt als Anwendungsbeispiel für die Lizenzanalogie taugt. Das OLG Hamburg (Urt. v. 2.9.2009 – Az. 5 U 8/08) jedenfalls hat bereits grundsätzliche Bedenken zur Anwendbarkeit der MFM-Tabelle geäußert. Das OLG Hamburg findet problematisch, dass die MFM Honorartabelle ausschließlich auf Meinungsumfragen von professionellen Marktteilnehmern basiert und meint insofern, dass sie zu Gunsten der Fotografen zu einseitig ausfalle. Daher führe die pauschale Anwendung der MFM-Tarife oftmals zu unangemessen hohen Zahlungsansprüchen des abmahnenden Rechteinhabers.
Anwaltskosten: Bei rein privater Nutzung greift Gebührendeckelungsvorschrift
Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift, soweit dessen Voraussetzungen – keine gewerbliche Nutzung und/oder kein wiederholter Zugang einer Abmahnung – vorliegen die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Pixel Law nicht erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen.
UPDATE zur Berechnung der Schadensersatzansprüche:
In zwei von uns erstrittenen Entscheidungen hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der abmahnende Rechteinhaber bei der Bemessung der Schadensersatzansprüche die MFM-Tabelle nur dann anwenden darf, wenn er entsprechende Lizenzierungspraxis nachweisen kann. Dazu wird verlangt, dass durch Rechnungen belegt werden kann, dass in der Vergangenheit tatsächlich entsprechende Beträge für die Nutzung der Fotografie erzielt wurden. Wir wissen aus der Praxis, dass dies so gut wie nie gelingt.
Haben Sie eine Abmahung von Pixel Law erhalten?
Falls Sie eine Abmahnung von Pixel Law im Auftrag der Fotografen Peter Kirchhoff oder Benjamin Thorn erhalten haben können wir Ihnen helfen. Mehr zum Thema "Abmahnung von Pixel Law" finden Sie hier.
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