Abmahnung: Handyfolie soll vor Elektrosmog schützen

von

Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnt Händler für irreführende Werbeversprechen ab. Insbesondere bei Versprechen im Bezug auf gesundheitliche Vorteile, müssen die Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnisse beruhen.

Paar in der Küche betrachtet Abmahnung
Foto: fizkes/AdobeFotostock

VSW fordert Zahlung von 238 EUR

Der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin mahnt Verletzungen des Wettbewerbsrechts ab. Die Abmahner fordern regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz bzw. Ersatz der entstandenen Kosten. Kürzlich mahnte der VSW auch Online-Händler ab, die mit Gesundheitsvorteilen warben, die ihre Produkte haben sollten. Der VSW fordert in der Regel einen Betrag in Höhe von bis zu 238 EUR.

 

Energetische und harmonisierende Wirkung von Handyhüllen

So warb ein Händler etwa damit, dass die von ihm vertriebenen Handyhüllen Elektrosmog abwehren sollten. Die Hülle sollte laut dem Vertreiber einen "energetische und harmonische" Auswirkung auf den Körper der Nutzenden haben. Nach Auffassung des VSW stellen diese Versprechen eine Täuschung dar und sind demgemäß als Wettbewerbsverstoß zu subsumieren. Die Werbung mit gesundheitlichen Aspekten ist streng reguliert. Alles was Händler angeben, muss wissenschaftlich belegt sein. Andernfalls riskieren Händler eine Abmahnung.

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne hierauf an, am besten per E-Mail. Schicken Sie uns Ihre Fragen an . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.