VSW fordert Zahlung von 238 EUR
Der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin mahnt Verletzungen des Wettbewerbsrechts ab. Die Abmahner fordern regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz bzw. Ersatz der entstandenen Kosten. Kürzlich mahnte der VSW auch Online-Händler ab, die mit Gesundheitsvorteilen warben, die ihre Produkte haben sollten. Der VSW fordert in der Regel einen Betrag in Höhe von bis zu 238 EUR.
Energetische und harmonisierende Wirkung von Handyhüllen
So warb ein Händler etwa damit, dass die von ihm vertriebenen Handyhüllen Elektrosmog abwehren sollten. Die Hülle sollte laut dem Vertreiber einen "energetische und harmonische" Auswirkung auf den Körper der Nutzenden haben. Nach Auffassung des VSW stellen diese Versprechen eine Täuschung dar und sind demgemäß als Wettbewerbsverstoß zu subsumieren. Die Werbung mit gesundheitlichen Aspekten ist streng reguliert. Alles was Händler angeben, muss wissenschaftlich belegt sein. Andernfalls riskieren Händler eine Abmahnung.