Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Rechtsanwalt Deubelli fordert in der vorliegenden Abmahnung den Absender der Werbe-E-Mail auf, es zu unterlassen, weitere Werbe-E-Mails zu versenden und hierzu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen (Anwaltskosten) zu zahlen. Dem Schreiben ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in dem die Kanzlei Deubelli von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist die Unterlassung weiterer E-Mails schriftlich zu erklären.
Gleichzeitig fordert Rechtsanwalt Deubelli im Namen der Künstleragentur Mai den Abgemahnten auf, die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 546,00 EUR zu erstatten. Dies wird anhand eines eigens festgesetzten Gegenstandswertes von stolzen 7.000,00 EUR errechnet. Ganz abgesehen von der Frage, ob eine unzulässige und ohne Einverständnis versandte, abmahnfähige E-Mail an den Adressaten versendet wurde, dürfte im Hinblick auf die Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte der Ansetzung eines Streitwertes für die einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail in Höhe von 7.000,00 EUR Wert mehr als übersetzt sein. Die Entscheidungen zahlreicher Gerichte, weiterführende Informationen und Hilfe beim Thema Abmahnung wegen unerlaubter Werbe-E-Mails finden Sie hier.
Was ist zu tun?
Bewahren Sie Ruhe – auch hier gilt die alte Binse: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Eine falsche oder überstürzte Reaktion auf Abmahnungen kann teure Folgen haben. Reagieren Sie gar nicht, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:
- Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
- Rufen Sie nicht bei den abmahnenden Rechtsanwälten an – geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvollen Informationen preis.
- Leisten Sie nicht unberaten die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen!
Kostenfreie Ersteinschätzung!
Sofern Sie Ihre dringendsten Fragen in einem persönlichen Gespräch beantworten wissen wollen, rufen Sie gerne bei uns an.
Hotline für erste Hilfe bei Abmahnungen: 030 206 436 810 – bundesweit – 24 Stunden erreichbar
Unterlassungserklärung unterschreiben?
Zunächst ist bereits fraglich, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Und wenn ja, in welchem Umfang diese Verpflichtungserklärung abzugeben ist. Auf keinen Fall sollte die von der Kanzlei Sebastian Deubelli vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden. Wir raten in jedem Fall zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
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