Abmahnung: Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte mahnt Webseiten-Betreiber wegen Urheberrechtsverstoßes ab

von Carl Christian Müller

In einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Denecke Pries & Partner im Auftrag der Barthold Photo Gmbh einen Webseiten-Betreiber wegen der Nutzung von Bildmaterial ab. Mit der Abmahnung werfen die Rechtsanwälte  Denecke Pries & Partner unserem Mandanten vor, er habe das Foto der Barthold Photo Gmbh unberechtigt auf dessen Webseite genutzt und verletzte somit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Barthold Photo Gmbh. 

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Barthold Photo GmbH Inhaber des Nutzungs- und Verwertungsrechts

Hinter der Abmahnung steckt die Barthold Photo GmbH, die ihren Sitz laut Handelsregister im November letzten Jahres von Düsseldorf nach Hamburg verlegt hat. Geschäftführer ist Herr Frank-Ulrich Barthold, der unter http://frankbarthold.com/ sein fotogrfisches Schaffen vorstellt. Die der Abmahnung von  Denecke Priess & Partner beigefügten Vollmacht ist zu entnehmen, dass das Mandat bereits seit dem 02.05.2015 besteht.

 

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Aus der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung des Bildmaterials leitet Denecke Pries & Partner Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- sowie  Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche ab. Denecke Priess Rechtsanwälte fordert in Namen der Barthold Photo GmbH zunächst, das Bild unverzüglichen von der Webseite zu entfernen. Zudem soll unsere Mandantin die der Abmahnung von Denecke Priess & Partner beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und binnen 10 Tagen vom Ausstellungsdatum der Abmahnung an gerechnet zurücksenden.

 

Auskunftssanspruch

Ferner verlangt die Barthold Photo GmbH, über jegliche Veröffentlichungen der abgemahnten Fotografie Auskunft zu erteilen. Auf Basies dieser Auskunft will die Kanzlei Denecke Pries & Partner die Höhe der von der Barthold Photo GmbH verlangten Schadensersatzansprüche ausrechnen. Zur Beantwortung dieser Frage hat Denecke Priess Rechtsanwälte ein umfangreichen Fragenkatalog verfasst, in dem erfragt wird, wann das besagte Bildmaterial auf der Abgemahnten Webseite eingebunden wurde und wann es entfernt wurde. Zudem wird danach gefragt, woher das Bildmaterial bezogen wurde und wer dieses auf der Webseite eingebunden hat. Ferner wird danach gefragt, ob das Bildmaterial weiterverbreitet wurde und ob Lizensierungen stattgefunden haben. Zur Beantwortung aller Fragen wird ebenfalls die bereits obig erwähnte zehntägige Frist angesetzt.

 

Schadens- und Aufwendungsersatzanspüche

Des Weiteren macht Denecke Priess Rechtsanwälte im Namen der abmahnenden Barthold Photo GmbH Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Die Schadensersatzansprüche sollen vorbehaltlich der von unserem Nadnaten noch näher zu erteilenden Auskunft in Höhe von mindestens 3.549,00 EUR entsanden sein. Zudem werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 € geltend gemacht.

 

Zahlungsansprüche der Barthold Photo GmbH gerechtfertigt?

Sofern der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zutrifft, besteht der Schadensersatzanspruch.

Allerdings: Der Schadensersatz wird in der Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess und Partner nach den MFM-Tarifen berechnet. Hierzu muss man allerdings wissen, dass die MFM Honorartabelle auf Meinungsumfragen von professionellen Marktteilnehmern basiert und nach der im Vordringen befindlichen Rechsprechung zu Gunsten der Fotografen zu einseitig ausfällt. Jedenfalls nach Auffassung des Landgerichts Berlin darf der abmahnende Rechteinhaber bei der Bemessung der Schadensersatzansprüche die MFM-Tabelle nur dann anwenden, wenn er eine entsprechende Lizenzierungspraxis nachweisen kann, also durch Vorlage von Rechnungen bestätigen kann, dass er in der Vergangenheit tatsächlich entsprechende Beträge für die Nutzung der Fotografie erhalten hat. Aus der Praxis ist uns bekannt, dass dies so gut wie nie gelingt.

 

Haben auch Sie eine Abmahnung von Denecke Pries und Partner im Auftrage der Barthold Photo GmbH erhalten?

Wir sind auf Abmahnungen spezialisiert und beraten in diesem Bereich seit über 10 Jahren. Machen Sie von unserem Service Gebrauch. Schicken Sie uns die Abmahnung von Denecke Pries und Partner unverbindlich zu. Einer unserer Anwälte ruft Sie zurück und gibt ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Rechtslage. Die Beratung erfolgt je nach Wunsch auf deutsch oder englisch.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung von Denecke Priess Rechtsanwälte konfrontiert sind, nutzen Sie einfach unsere kostenfreie Ersteinschätzung und unsere Gratischeck.

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage wegen Filesharing erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der Denecke Priess Rechtsanwälte. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Wir vertreten Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie hier.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.