Die Kanzlei Fareds hat einen neuen Mandanten: die Sekiguchi Co., Ltd.. Die Sekiguchi Co., Ltd. ist im Vertrieb der berühmten Monchichi-Puppen tätig, wie es in der Abmahnung heißt. Nun erreichen uns in den letzten Tagen eine Vielzahl von Anfragen von Shopbetreibern, die von der Kanzlei Fareds im Namen der Sekiguchi Co., Ltd. Abmahnungen erhalten haben. Es geht immer um die selben Verstöße: Fehlender Link zur OS Plattform, fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung oder fehlende Informationen zum Mängelhaftungsrecht.
Durch die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise sind Veranstalter gezwungen ihre Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Wird ein Veranstaltungstermin verschoben, können Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verweigert die CTS Eventim AG & Co KGaA verweigert bislang die Rückerstattung des Eintrittsgeldes mit der Begründung, die Tickets hätten nach wie vor ihre Gültigkeit. Die Verbraucherzentrale NRW wertet dieses Vorgehen als Rechtsverstoß.
Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen von Hilfesuchenden, die eine Abmahnungen erhalten haben, weil sie den Film „Joker“ über eine Tauschbörse runtergeladen haben sollen. Rechteinhaber des Film ist die Warner Brothers Entertainment Inc., in deren Namen Waldorf Frommer die Abmahnung ausspricht. Vom Abgemahnten werden in der Regel eine Überweisung in Höhe von 915,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist gefordert.
Gesichtsmasken sind ein rares und teures Gut in diesen Zeiten. Aus Solidarität oder aus der finanziellen Not heraus, bringen nun immer mehr Privatpersonen und Firmen eigene selbst hergestellte Gesichtsmasken auf den Markt. Nun mehren sich Berichte, nach denen Abmahnanwälte hier angeblich ein Geschäft gewittert hätten und die fehlerhafte Bezeichnung von Atemmasken abmahnen würden. Tatsächlich dürfte hier aber nichts dran sein.
Das Landgericht Mainz (LG) hat die Klage eines Mobilfunkanbieters teilweise zurückgewiesen. Wenn ein Mobilfunkanbieter die technischen Schwierigkeiten eines Kunden nicht ausreichend untersucht, kann ein Anspruch auf Vergütung nicht erfolgreich geltend gemacht werden, begründete das Gericht (11 HK O 15/17).
Ein Wettbewerbsverband wollte zwei große Handelsketten gerichtlich dazu verpflichten, dass sie ihre Getränke nur mit dem Gesamtpreis - inklusive Flaschenpfand - bewerben dürfen. Das Oberlandesgericht Köln hat im Berufungsverfahren mit Urteilen vom 6. März die Klage zurückgewiesen (Az. 6 U 89/19 und 6 U 90/19).
Wer Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft, steht nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos. Das hat das Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 28.02.2020 entschieden und eine entsprechende Abmahnung wegen offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis als rechtsmissbräuchlich eingeschätzt (Az. 6 U 238/19).
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf (Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18). Der I. Zivilsenat des BGH ist zuständig für das Wettbewerbsrecht.
Im Streit um die Rechtmäßigkeit der AGB von PayPal ist der Verbraucherzentrale Bundesverband auch in zweiter Instanz vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln unterlegen (Urteil 19.02.2020 - Az. 6 U 184/19). Allein der erhebliche Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zu deren Unwirksamkeit, erklärte das OLG.
Steht kein Hinweis am Briefkasten, darf nicht personalisierte Werbung eingeworfen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 20. Dezember 2019 entschieden (24 U 57/19).
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