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Carl Christian Müller

Meissner & Meissner mahnt unberechtigte Fotonutzung für Tom Wagner ab

Hand mit Brief mit Aufschrift Abmahnung
Foto: fovito/AdobeFotostock

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die ein Schreiben der Rechtsanwälte Meissner & Meissner im Namen des Fotografens Tom Wagner erhalten haben. In diesen Fällen handelt es sich regelmäßig um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzungen. Grundlage dieser Abmahnungen ist die Nutzung und Veröffentlichung von Tom Wagner Fotografien ohne Lizenz. In vielen Fällen verfügen die Nutzer der Fotos über eine Lizenz, haben jedoch im Rahmen der Fotonutzung Tom Wagner nicht als Urheber des Fotos benannt. Von den Betroffenen wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie der entstandenen Rechtanwaltskosten gefordert. Wir können Ihnen helfen sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen!

Carl Christian Müller

„LOTTOBayern“-Werbevideos gemäß gerichtlicher Würdigung wettbewerbswidrig

Lottozahlen und ein Kleeblatt auf Kugeln
Foto: Fiedels/AdobeFotostock

Die unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 13.08.2021 (Az. 33 O 16380/18) einer Klage gegen den Veranstalter des staatlichen Glücksspiels „LOTTOBayern“ auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung stattgegeben.

Upload von Datei-Segmenten auf P2P-Plattformen ist Urheberrechtsverletzung

Frau mit Kopfhörern sitzt lächelnd mit Popcorn vor dem Bildschirm
Foto: Antonioguillem/AdobeFotostock

Die systematische Speicherung von IP-Adressen von Nutzern und die Übermittlung ihrer Namen und Anschriften an den Inhaber geistiger Rechte oder an einen Dritten, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 17.06.2021 (Az. C-597/19). In diesem Rahmen stellte der Gerichtshof fest, dass bereits der Upload von Datei-Segmenten über Peer-To-Peer-Netze als Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu bewerten ist.

Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen

Illustration Mann mit Handy shoppt online
Foto: vegefox.com/AdobeFotostock

Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln mit Urteil vom 23.04.2021 entschieden (Az. 6 U 149/20).

Filmaufnahme einer Polizistin ohne Anlass ist Persönlichkeitsrechtsverletzung

Mann filmt mit einer Fernsehkamera
Foto: Batuhan Toker/AdobeFotostock

Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 01.06.2021 veröffentlichter Entscheidung insbesondere unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 EUR zugesprochen (Az. 13 U 318/19).

Abmahnung wegen Corona-Schnelltests

Corona Test mit Stäbchen im Mund
Foto: RioPatuca/AdobeStock

Die Nachfrage nach Corona-Schnelltests für den Heimgebrauch ist anhaltend groß. Viele Privatpersonen suchen nicht nur in Apotheken und Supermärkten nach den begehrten Tests, sondern begeben sich auch online auf die Suche danach. Auf eBay werden verschiedenste Tests für zuhause angeboten. Was viele Händler nicht wissen: Der Verkauf von Corona-Schnelltests kann ein Abmahngrund sein.

Carl Christian Müller

Waldorf Frommer wird zu Frommer Legal

Logo Frommer Legal
Foto: Screenshot

Die Kanzlei Waldorf Frommer, die insbesondere aufgrund von Massenabmahnungen im Bereich des Fliesharings, aber auch im Bereich von Fotoabmahnungen bekannt geworden ist, hat sich nun umbenannt. Sie tritt nun unter Frommer Legal auf. Uns liegen nunmehr Abmahnungen vor, die die Kanzlei Frommer Legal wegen des vermeintlichen illegalen Downloads von Filmwerken an Verbraucher versendet. Im Aufbau unterscheiden sie sich nicht von denjenigen Abmahnungen, die vormals unter dem Namen Waldorf Frommer versendet wurden.

Fussballstar will nicht - Agentur zahlt 2,7 Mio EUR Schadensersatz an Sportatikelhersteller

Fuß am Fußball im Stadion
Foto: pixfly/AdobeFotostock

Das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatten sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Sponsoring-Vertrag zwischen einem Sportartikelhersteller und der Managerin eines Fußballstars zu befassen. Mit Urteil vom 21.03.2021 bestätigte das OLG die Entscheidung des LG und verpflichtete die Agentur zur Zahlung des Schadensersatzes (Az. 3 U 2801/19).

Carl Christian Müller

Amazon-Händler für automatische Zuordnung von Warenbildern verantwortlich

Amazon in Neon Buchstaben
Foto: Kaarle/AdobeFotostock

Angebote auf amazon.de werden über einen Programmalgorithmus von Amazon aus allen hinterlegten Bildern beliebig bebildert, so dass ein Angebot unverpackte Druckerkassetten mit der Abbildung von originalverpackten Kassetten erscheinen kann. Händlern ist es zuzumuten, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 EUR verhängt (Az. 6 W 8/18).

Apotheken dürfen nicht auf Eigenbeteiligung bei Abgabe von FFP2-Masken verzichten

Frau im Supermarkt mit FFP2 Maske
Foto: Kzenon/AdobeFotostock

Mit Urteil vom 10.02.2021 hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Düsseldorf einer Apotheke untersagt, bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung damit zu werben, dass sie, die Apotheke, die Eigenbeteiligung von zwei Euro für die Anspruchsberechtigten trägt (Az. 34 O 4/21) . Das Urteil hält den einstweiligen Verfügungsbeschluss aufrecht, mit dem das Gericht der Apotheke schon am 15.01.2021 die Werbung untersagt hatte.