Das OLG Hamburg hat klargestellt, dass Forenbetreiber nicht für von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haften. Auch steht dem Rechteinhaber kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten zu (Urteil vom 4. Februar 2009 - 180/07).
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der einmalige Download eines Musikalbums keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt und zwar auch dann, wenn es sich um ein sehr aktuelles Album handelt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 1.12.2008 - 1 W 76/08 ).Der Entscheidung lag ein Verfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG zu Grunde. Nach dieser Vorschrift hat der Inhaber von Urheberrechten gegen Internetprovider einen Anspruch auf Auskunft, wenn seine Rechte in gewerblichem Ausmaße verletzt werden und der Rechtsverletzer hierbei die Dienste des Internetproviders in Anspruch genommen hat.
In dritter Lesung hat die französische Nationalversammlung gestern das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen mit 296 zu 233 Stimmen verabschiedet.
Das EU-Parlament hat gestern gegen einen vom EU-Rat vorgeschlagenen Kompromiss zu Internetsperren bei wiederholten Rechtsverletzungen votiert.05 Abgeordneten stimmten auf Antrag der Oppositionsfraktionen für die Fassung aus der 1. Lesung des EU-Telecom-Pakets. Danach darf eine Sperrung des Internetanschlusses nur nach einer zuvor ergangenen Gerichtsentscheidung verhängt werden. Das Ergebnis ist eine klare Absage gegen die Initiative vor allem der französischen Regierung, ein Verfahren nach dem sogenannten "3 Strikes"-Ansatz gesetzlich zu verankern, nachdem in der dritten Stufe bei Urheberrechtsverstößen der Internetanschluss des Nutzers von einer hierzu eigens eingerichteten Behörde der HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) gesperrt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass es nicht gerechtfertigt ist, eine Hausdurchsuchung allein damit zu begründen, dass in einem Internetforum von Dritten möglicherweise Links auf Raubkopien angeboten werden (Urt. v. 8.4.2009 – 2 BvR 945/08).
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 03.02.2009 (Az.:6 U 58/08) entschieden, dass die Abmahnkosten im Fall einer Verwendung eines geschützten Produktfotos für ein privates Verkaufsangebot bei eBay nicht mehr als 100,00 EUR betragen dürfen. Zur Begründung bezog sich das Gericht auf den zum 01.09.2008 eingeführten § 97 a UrhG.
Das EU-Parlament hat am 23.04.2009 mit großer Mehrheit dafür votiert, die Schutzfristen für ausübende Musiker von 50 auf 70 Jahre auszudehnen. 377 Abgeordnete stimmten dafür, 178 dagegen; 37 Volksvertreter enthielten sich. Zuvor hatte die EU-Kommission sogar angeregt, die Schutzrechte auf 95 Jahre zu verlängern.
In Schweden ist das erstinstanzliche Urteil gegen die Pirate-Bay-Veranwortlichen ergangen. Das Gericht befand die vier Betreiber eines der weltweit wohl bedeutendsten Trackerservers der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Höhe von 2,75 Millionen EUR. Der Schadensersatz muss an verschiedene Unternehmen der Unterhaltungsindustrie geleistet werden, darunter EMI, Warner Bros, Columbia Pictures und Sony Music Entertainment.
Die französische Nationalversammlung hat dem zuvor heftig diskutierten Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverstöße im Internet am Donnerstag überraschend die Zustimmung verweigert. Das Gesetz scheiterte in dem nur dürftig besetzten Plenum mit 15 gegen 21 Stimmen.
Ein vom Institut für europäisches Medienrecht (EMR) erstelltes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass über die Einführung einer Content- oder Kultur-Flatrate zum einen das Filesharing vollständig legalisieren würde und zum anderen auch im Interesse der Künstler läge. Hinter dem Begriff der Kulturfaltrate steckt die Idee, dass jeder Nutzer des Internets eine Pauschale zahlt, die dann wiederum an die Urheber von Musik, Filmen oder Computerspielen verteilt wird.
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