Die französische Nationalversammlung hat dem zuvor heftig diskutierten Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverstöße im Internet am Donnerstag überraschend die Zustimmung verweigert. Das Gesetz scheiterte in dem nur dürftig besetzten Plenum mit 15 gegen 21 Stimmen.
Ein vom Institut für europäisches Medienrecht (EMR) erstelltes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass über die Einführung einer Content- oder Kultur-Flatrate zum einen das Filesharing vollständig legalisieren würde und zum anderen auch im Interesse der Künstler läge. Hinter dem Begriff der Kulturfaltrate steckt die Idee, dass jeder Nutzer des Internets eine Pauschale zahlt, die dann wiederum an die Urheber von Musik, Filmen oder Computerspielen verteilt wird.
"Wir überlegen, ob wir die Verfolgung noch weiter nach oben fahren", sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie zu einer verstärkten Abmahntätigkeit. Laut "Hamburger Abendblatt" strebt der Verband monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Diese Überlegungen gründen sich auf den Umstand, dass im vergangenen Jahr die Zahl der illegalen Musik-Downloads erstmals seit Jahren wieder angestiegen ist. 2008 wurden 316 Millionen Titel unrechtmäßig heruntergeladen; 2007 waren es vier Millionen Songs weniger. Damit kommen auf jeden legal erworbenen Musiktitel acht illegale Downloads.
Das LG Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2008 festgestellt, dass wegen des untransparenten Verfahrens bei der Ermittlung der IP-Adressen dem Rechteinhaber kein Anspruch auf Einsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte zukommt.
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören. (Urt. v. 11.2.2009 - 5 U 154/07).
Das Landgericht Darmstadt hat entschieden, dass bei einem Upload von nur jeweils einer Musikdatei über eine Tauschbörse dem Rechteinhaber keine Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte zu gewähren ist (LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 01.01.2009 entschieden, dass der Internet-Service-Provider die persönlichen Daten der Nutzer nicht wie üblich nach drei Tagen löschen darf, wenn der Verdacht besteht, dass die Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme auf einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten haben. Hier hat der Rechteinhaber der geschützten Filme einen Anspruch auf Sicherung der persönlichen Daten der Nutzer ermittelter IP-Adressen. (Az.: 6 W 47/09)
Das LG Köln hat mit Beschluss vom 02.09.2008 entschieden, dass das für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 9 UrhG erforderliche gewerbliche Ausmaß dann gegeben ist, wenn ein erst gerade veröffentlichtes Musikalbum auf einer Internet-Tauchbörse (sog. Filesharing bzw. Peer-to-Peer-Netzwerk) angeboten wird (Az.: 28 AR 4/08).
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das für die Geltendmachung des Drittauskunftsanspruchs nach § 101 UrhG das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk die auskunftsverpflichtete juristische Personen ihren Sitz hat (Beschluss vom 8.1.2009 - I-20 W 130/08).
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg steht demjenigen, der als Teilnehmer einer Internettauschbörse zu Unrecht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde, kein Anspruch auf Ersatz seiner im im Rahmen seiner Rechtsverteidigung entstandenen Anwaltskosten zu (Urt. v. 21.11.2008 - 310 S 1/08) .
Privatsphären-Einstellungen
Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Google Ads
Dies ist ein Werbedienst. Dieser Dienst kann verwendet werden, um Nutzern personalisierte oder nicht personalisierte Werbung anzuzeigen.
Google Ads Conversion Tracking
Dies ist ein Conversion Tracking-Service.
Google Ads Conversion
Dies ist ein Conversion Marketing Service zur Erfolgsmessung von Werbekampagnen.
Google Ads Remarketing
Dies ist ein Remarketing-Service.
Anbieter: Google Ireland Limited, Alphabet Inc., Google LLC
Speicherdauer: Die tatsächliche Dauer der Speicherung der verarbeiteten Daten kann von uns nicht beeinflusst werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer.