Das OLG Köln hat entschieden, dass es eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn ein Kunstwerk auf einem Portal für Kunsthandel länger als eine Woche nach dem Verkauf ohne die Einwilligung des Künstlers gezeigt wird. Der Betreiber des Portals haftet für diese Urheberrechtsverletzung als Gehilfe des Verkäufers (Urteil vom 26.09.2008 – 6 U 111/08).
Nachdem das französische Nationalparlament den Weg für Internetsperren im Fall von wiederholten Urheberrechtsverletzungen frei gemacht hat, setzt sich nun ein Zusammenschluss von Rechteinhaber und Interessenvertreter bei der britischen Regierung dafür ein, in England ebenso zu verfahren. Mit einem Empfehlungspapier plädieren Branchenverbände und Gewerkschaften, eine entsprechende Regelung in die Regierungspläne zu übernehmen. Nach Auffassung der Inititive bedrohen die Urheberrechtsverletzung auf den Tauschbörsen 800.000 Arbeitsplätze bei Fernsehen, Film, Musik und Software. Zudem enthalte etwa die Hälfte der ausgetauschten Dateien illegale Inhalte. Letztes Jahr hatten sich die britischen Provider bereits zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern bereit erklärt und versenden nun Warnbriefe, wenn Anschlussinhaber auf Tauschbörsen illegal Dateien tauschen.
Das OLG Hamburg hat klargestellt, dass Forenbetreiber nicht für von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haften. Auch steht dem Rechteinhaber kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten zu (Urteil vom 4. Februar 2009 - 180/07).
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der einmalige Download eines Musikalbums keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt und zwar auch dann, wenn es sich um ein sehr aktuelles Album handelt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 1.12.2008 - 1 W 76/08 ).Der Entscheidung lag ein Verfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG zu Grunde. Nach dieser Vorschrift hat der Inhaber von Urheberrechten gegen Internetprovider einen Anspruch auf Auskunft, wenn seine Rechte in gewerblichem Ausmaße verletzt werden und der Rechtsverletzer hierbei die Dienste des Internetproviders in Anspruch genommen hat.
In dritter Lesung hat die französische Nationalversammlung gestern das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen mit 296 zu 233 Stimmen verabschiedet.
Das EU-Parlament hat gestern gegen einen vom EU-Rat vorgeschlagenen Kompromiss zu Internetsperren bei wiederholten Rechtsverletzungen votiert.05 Abgeordneten stimmten auf Antrag der Oppositionsfraktionen für die Fassung aus der 1. Lesung des EU-Telecom-Pakets. Danach darf eine Sperrung des Internetanschlusses nur nach einer zuvor ergangenen Gerichtsentscheidung verhängt werden. Das Ergebnis ist eine klare Absage gegen die Initiative vor allem der französischen Regierung, ein Verfahren nach dem sogenannten "3 Strikes"-Ansatz gesetzlich zu verankern, nachdem in der dritten Stufe bei Urheberrechtsverstößen der Internetanschluss des Nutzers von einer hierzu eigens eingerichteten Behörde der HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) gesperrt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass es nicht gerechtfertigt ist, eine Hausdurchsuchung allein damit zu begründen, dass in einem Internetforum von Dritten möglicherweise Links auf Raubkopien angeboten werden (Urt. v. 8.4.2009 – 2 BvR 945/08).
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 03.02.2009 (Az.:6 U 58/08) entschieden, dass die Abmahnkosten im Fall einer Verwendung eines geschützten Produktfotos für ein privates Verkaufsangebot bei eBay nicht mehr als 100,00 EUR betragen dürfen. Zur Begründung bezog sich das Gericht auf den zum 01.09.2008 eingeführten § 97 a UrhG.
Das EU-Parlament hat am 23.04.2009 mit großer Mehrheit dafür votiert, die Schutzfristen für ausübende Musiker von 50 auf 70 Jahre auszudehnen. 377 Abgeordnete stimmten dafür, 178 dagegen; 37 Volksvertreter enthielten sich. Zuvor hatte die EU-Kommission sogar angeregt, die Schutzrechte auf 95 Jahre zu verlängern.
In Schweden ist das erstinstanzliche Urteil gegen die Pirate-Bay-Veranwortlichen ergangen. Das Gericht befand die vier Betreiber eines der weltweit wohl bedeutendsten Trackerservers der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Höhe von 2,75 Millionen EUR. Der Schadensersatz muss an verschiedene Unternehmen der Unterhaltungsindustrie geleistet werden, darunter EMI, Warner Bros, Columbia Pictures und Sony Music Entertainment.
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