Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören (Urt. v. 11.2.2009 – 5 U 154/07).
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 12.05.2009 entschieden, dass das für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 9 UrhG erforderliche gewerbliche Ausmaß dann gegeben ist, wenn eine vollständige Film-DVD mit einer Laufzeit von 150 Minuten ein Vierteljahr nach Veröffentlichung im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird. (Az.: 11 W 21/09).
Der Rechteinhaber Herr Matthew Tasa wird aktuell im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Nümann & Lang tatkräftig vertreten.
Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 14.05.2009 entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums nicht dazu verpflichtet ist, seine Internetplattform anlassunabhängig nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. (Az. 4 U 139/08)
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 12.06.2009 entschieden, dass der Betreiber des Sharehosts Rapidshare im Rahmen einer Kontrollpflicht dafür Sorge zu tragen hat, dass die auf dessen Server hochgeladenen Musikwerke nicht der Öffentlichkeit i.S.d. § 19a UrhG zugänglich gemacht werden. (Az. 310 O 93/08).
Das LG Köln hat entschieden, dass die Eltern im Rahmen der sogenannten Störerhaftung für ihre Kinder haften, wenn diese illegal Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterladen (LG Köln, Urt. v. 13.05.2009 – 28 O 889/08). Darüber hinaus hält das LG Köln die Eltern für verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren auch wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen.
Das Landgericht Kiel hat mit dem Beschluss vom 06.05.2009 entschieden, dass ein Internetdienstanbieter nicht dazu verpflichtet ist die IP-Adressen und Verbindungszeitpunkte zu sichern, wenn die Urheberrechtsverletzung durch den Download einer Musikdatei auf einer Internettauschbörse nicht in gewerblichem Ausmaß vollzogen wurde. Ein gewerbliches Ausmaß liegt dann nicht vor, wenn ein unbekanntes Musikstück auf einer Tauschbörse nur zum privaten Gebrauch herunter- bzw. hochgeladen wird. (Az.: 2 O 112/09).
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 05.05.2009 entschieden, dass dem Inhaber eines Telefon- und Internetanschluss, von dem aus auf Tauschbörsen Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, in dem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG kein eigenes Beschwerderecht gegen diese Anordnung zusteht (Az. 6 W 39/09). In dem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG kann der Rechteinhaber gegen den Internetprovider Auskunft darüber verlangen, welcher Name sich hinter der IP-Adresse des Anschlusses verbirgt.
Das OLG Köln hat entschieden, dass es eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn ein Kunstwerk auf einem Portal für Kunsthandel länger als eine Woche nach dem Verkauf ohne die Einwilligung des Künstlers gezeigt wird. Der Betreiber des Portals haftet für diese Urheberrechtsverletzung als Gehilfe des Verkäufers (Urteil vom 26.09.2008 – 6 U 111/08).
Nachdem das französische Nationalparlament den Weg für Internetsperren im Fall von wiederholten Urheberrechtsverletzungen frei gemacht hat, setzt sich nun ein Zusammenschluss von Rechteinhaber und Interessenvertreter bei der britischen Regierung dafür ein, in England ebenso zu verfahren. Mit einem Empfehlungspapier plädieren Branchenverbände und Gewerkschaften, eine entsprechende Regelung in die Regierungspläne zu übernehmen. Nach Auffassung der Inititive bedrohen die Urheberrechtsverletzung auf den Tauschbörsen 800.000 Arbeitsplätze bei Fernsehen, Film, Musik und Software. Zudem enthalte etwa die Hälfte der ausgetauschten Dateien illegale Inhalte. Letztes Jahr hatten sich die britischen Provider bereits zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern bereit erklärt und versenden nun Warnbriefe, wenn Anschlussinhaber auf Tauschbörsen illegal Dateien tauschen.
Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Google Ads
Dies ist ein Werbedienst. Dieser Dienst kann verwendet werden, um Nutzern personalisierte oder nicht personalisierte Werbung anzuzeigen.
Google Ads Conversion Tracking
Dies ist ein Conversion Tracking-Service.
Google Ads Conversion
Dies ist ein Conversion Marketing Service zur Erfolgsmessung von Werbekampagnen.
Google Ads Remarketing
Dies ist ein Remarketing-Service.
Anbieter: Google Ireland Limited, Alphabet Inc., Google LLC
Speicherdauer: Die tatsächliche Dauer der Speicherung der verarbeiteten Daten kann von uns nicht beeinflusst werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer.