Viele bekannte Musiker in England haben sich gegen die in England geplanten Internetsperren wegen illegalen Downloads auf Tauschbörsen ausgesprochen. Sie bezeichneten das Vorhaben, Internetanbieter dazu zu zwingen, Tauschbörsennutzern den Netzzugang zu sperren, als „rückwärtsgewandt, unlogisch, teuer und außerordentlich negativ“.
5.832,40 EUR: Diese Summe forderten Anwälte der Musikindustrie von einer Anschlussinhaberin, deren Kinder 964 Musikdateien im MP3 Format auf einer Musiktauschbörse zum Tausch angeboten hatten. Das Landgericht Köln gab den Abmahnanwälten recht und sprach ihnen die Summe unter Berufung auf seine bisherige Rechtsprechung zu den Anwaltskosten zu (Urt. v. 13.05.2009 Az.: 28 O 889/08).
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören (Urt. v. 11.2.2009 – 5 U 154/07).
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 12.05.2009 entschieden, dass das für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 9 UrhG erforderliche gewerbliche Ausmaß dann gegeben ist, wenn eine vollständige Film-DVD mit einer Laufzeit von 150 Minuten ein Vierteljahr nach Veröffentlichung im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird. (Az.: 11 W 21/09).
Der Rechteinhaber Herr Matthew Tasa wird aktuell im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Nümann & Lang tatkräftig vertreten.
Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 14.05.2009 entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums nicht dazu verpflichtet ist, seine Internetplattform anlassunabhängig nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. (Az. 4 U 139/08)
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 12.06.2009 entschieden, dass der Betreiber des Sharehosts Rapidshare im Rahmen einer Kontrollpflicht dafür Sorge zu tragen hat, dass die auf dessen Server hochgeladenen Musikwerke nicht der Öffentlichkeit i.S.d. § 19a UrhG zugänglich gemacht werden. (Az. 310 O 93/08).
Das LG Köln hat entschieden, dass die Eltern im Rahmen der sogenannten Störerhaftung für ihre Kinder haften, wenn diese illegal Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterladen (LG Köln, Urt. v. 13.05.2009 – 28 O 889/08). Darüber hinaus hält das LG Köln die Eltern für verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren auch wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen.
Das Landgericht Kiel hat mit dem Beschluss vom 06.05.2009 entschieden, dass ein Internetdienstanbieter nicht dazu verpflichtet ist die IP-Adressen und Verbindungszeitpunkte zu sichern, wenn die Urheberrechtsverletzung durch den Download einer Musikdatei auf einer Internettauschbörse nicht in gewerblichem Ausmaß vollzogen wurde. Ein gewerbliches Ausmaß liegt dann nicht vor, wenn ein unbekanntes Musikstück auf einer Tauschbörse nur zum privaten Gebrauch herunter- bzw. hochgeladen wird. (Az.: 2 O 112/09).
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 05.05.2009 entschieden, dass dem Inhaber eines Telefon- und Internetanschluss, von dem aus auf Tauschbörsen Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, in dem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG kein eigenes Beschwerderecht gegen diese Anordnung zusteht (Az. 6 W 39/09). In dem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG kann der Rechteinhaber gegen den Internetprovider Auskunft darüber verlangen, welcher Name sich hinter der IP-Adresse des Anschlusses verbirgt.
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