Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.10.2009 entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz § 53 Abs. 1 UrhG unzulässig ist, da diese zu spät eingelegt wurde. Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze - hier § 53 Abs. 1 des Urhebergesetzes (UrhG) – müssen innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. (Az.: 1 BvR 3479/08).
Das Landgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 02.07.2009 entschieden, dass der Rechteeinhaber ein Anspruch auf Akteneinsicht zusteht, wenn insgesamt 2.955 seiner Musikdateien zum Herunterladen im Internet bereitgestellt worden sind. Ein Bagatellfall und ein damit verbundenes fehlendes berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht kann bei einer derart hohen Anzahl von Audiodateien nicht mehr angenommen werden. (Az.: 2 Qs 11/09).
Seit kurzen mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen illegalen Filesharing des Musikalbums „Nichts passiert“ der Künstlergruppe "Silbermond" ab. Auftraggeber ist das Unternehmen Sony Music Entertainment.
Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.05.2009 entschieden, dass ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG dann unzulässig ist, wenn von Anfang an klar ist, dass die begehrten Verkehrsdaten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr herausgegeben werden können. (Az.: 9 OH 197/09).
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit dem Beschluss vom 21.08.2009 entschieden, dass die Grundsätze des besonderen „fliegenden Gerichtsstand“ grundsätzlich nicht auf solche Fälle übertragen werden können, welche eine in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen zum Gegenstand haben. Hierbei richtet sich der Gerichtsstand regelmäßig nach §§ 12, 13 ZPO .(Az.: 31 C 1141/09).
Nach einer am 13.07.2009 in England veröffentlichen Studie nutzen immer weniger Jugendliche den Service von Tauschbörsen. Für diese Studie wurden etwa 1.000 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren befragt. Das Ergebnis der Studie ergab: Im Dezember 2007 nutzen noch 42 % der Befragten mindestens einmal im Monat den illegalen Tauschservice auf den Plattformen, um aktuelle Musikstücke zu erlangen. Im Januar 2009 waren es hingegen nur noch 26 %.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil vom 17.09.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht als Mitstörer haftet, wenn über seinen Internetanschluss widerrechtlich ein 5 minutenlanges Stück eines Filmes im Rahmen einer Tauschbörse hochgeladen wurde. Auch die Schadensersatzansprüche sowie den Ersatz der Anwaltskosten des Abmahnenden muss der Anschlussinhaber nicht ersetzen. (A.: 31 C 975/08).
Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 20.05.2009 entschieden, dass eine Störerhaftung für den Anschlussinhaber besteht, wenn ein Dritter versehentlich eine kostenpflichtige Software zum Download bereitgestellt hat. Gerade bei Computersoftware, die im Internet kostenpflichtig heruntergeladen werden kann, sind nach Ansicht des BGH die Sorgfaltsanforderungen vor Urheberrechtsverletzung für den Anschlussinhaber besonders hoch anzusetzen. (Az. I ZR 147/06).
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 11.03.2009 entschieden, dass ein Access-Provider „auf Zuruf“ dazu verpflichtet ist, die Verkehrsdaten einer Verbindung bis zum Ende eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 2 UrhG zu speichern, wenn zu erwarten ist, dass diese Verkehrsdaten mit einer konkreten urheberrechtlichen Verletzung in Zusammenhang stehen.
Die französische Nationalversammlung hat am 15.09.2009 erneut über das seit Monaten heftig umkämpfte französische Gesetz über Internetsperren bei wiederholtenn Urheberrechtsverletzungen (Loi Hadopi) abgestimmt.
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