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Carl Christian Müller

Amtsgericht Aachen: Rechtsanwaltskosten bei Abmahnung sind aus einem Streitwert von 3.000,00 EUR zu bestimmen

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Das Amtsgericht Aachen hat mit einem im Juli verkündeten Urteil (Az.: 115 C 77/10) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der mit der Verteidigung eines Abgemahnten beauftragt ist, lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000,00 EUR abrechnen darf und setzte die dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren auf 316,18 EUR herab.

Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Waldorf: Massenhafte Verletzungen fordern ein massenhaftes Vorgehen heraus

Rechtsanwalt Johannes Waldorf von der Kanzlei Waldorf Frommer hat sich im Rahmen der Veranstaltung Branchenforum der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin für eine gezielte Verfolgung der Nutzer von Tauschbörsen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen stark gemacht. Er führte insoweit aus: "Massenhafte Verletzungen fordern ein massenhaftes Vorgehen heraus". Dabei seien die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Hierzu gehöre auch das Instrument der Abmahnung. Zufrieden zeigte sich Rechtsanwalt Waldorf mit dem vom Gesetzgeber vor zwei Jahren eingeführten Drittauskunftsanspruch, mit dem Rechteinhaber gegenüber den Internetprovider ein unmittelbarer Auskunftsanspruch an die Hand gegeben worden ist und über den die Provider verpflichtet werden, die hinter den IP-Adressen stehenden Adressdaten der vermeintlichen Rechtsverletzer.

Den vollständigen Bericht finden Sie bei heise.de

Carl Christian Müller

Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) festgestellt, dass nicht ohne besondere Umstände von einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß auszugehen ist, wenn ein über eineinhalb Jahre auf dem Markt befindliches, aktuelles Musikalbum innerhalb eines P2P-Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht wird.

Carl Christian Müller

„Gallo Report“ passiert EU-Parlament

Das Europaparlament hat am 22.09.2010 dem sogenannten „Gallo Report“ zur besseren „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt“ zugestimmt. In dem Bericht wird auf ein enormes Wachstum unautorisierten Filesharings geschützter Werke hingewiesen, das ein zunehmendes Problem für die europäische Wirtschaft” sei. In dem Bericht werden unter anderem “nichtlegislative Maßnahmen”, gefordert, um Filesharing zu bekämpfen.

Carl Christian Müller

AG Wildeshausen: Streitwert für den Upload eines Musikalbums der Gruppe Kings of Leon: 1.200,00 EUR

Das AG Wildeshausen hat mit Urteil vom 17.05.2010 entschieden, dass der Streitwert für den Upload eines Musikalbums bei nur 1.200,00 EUR liegt. Das AG Wildeshausen führte in der Urteilsbegründung insoweit aus, dass zwar nicht von der Hand zu weisen sei, dass die Musikindustrie durch das Zugänglichmachen von Musik und Filmen im Internet über Tauschbörsen erheblich geschädigt werde und das Unrechtbewusstsein der Nutzer von Filesharingsystemen gar nicht oder nur gering ausgebildet sei. Allerdings habe die Streitwertfestsetzung keine abschreckende Wirkung, sondern orientiere sich allein am Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung. Da der ertappte Nutzer in dem von dem Gericht zu entscheidenden Fall „nur“ ein Album zum Download angeboten habe und dies nur über einen Zeitraum von 51 Sekunden geschehen sei und es sich überdies um den ersten Verstoß des Nutzers handelte, sei ein Gegenstandswert in Höhe von 1.200,00 EUR angemessen, so das Gericht.

Carl Christian Müller

Stoppschilder für Filesharer?

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Die Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat am 14. Juni 2010 eine Grundsatzrede zum Urheberrecht gehalten: Die erfreuliche Botschaft zuerst: Die Bundesregierung sieht in Netzsperren als Strafe für Raubkopierer einen "tiefen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit" und lehnt sie daher ab.

Begründung des BGH Urteils zum ungesicherten W-LAN Anschluss liegt vor

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Zwischenzeitlich liegt die Begründung des BGH Urteils vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08 – Sommer unseres Leben) vor. Über das Urteil hatten wir bereits hier berichtet.

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LG Köln: Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.379,80 EUR für Abmahnung wegen Filesharing

Die Kanzlei Rasch legt in ihren jüngst versendeten Abmahnungen ein von ihr vor der 28. Kammer des Landgericht Köln erstrittenes Urteil vor. Nach Auffassung der 28. Kammer war die Kanzlei Rasch berechtigt, für ihre Mandantin für eine außergerichtliche Abmahnung wegen eines auf einer Tauschbörse zum Herunterladen zur Verfügung gestelltes Musikalbum 1.379,80 EUR zu verlangen (LG Köln, Urteil vom 21.04.2010 - Az. 28 O 596/09).

Carl Christian Müller

Rechtsanwälte Waldorf mahnen im Auftrag von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab

Uns haben heute zwei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte erreicht, mit der im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die „unerlaubte Verwertung“ des Fims „Twilight – Biss im Morgengrauen“ in der Tauschbörse edonkey abgemahnt wird.

Carl Christian Müller

BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Nun ist es da, das lange mit Spannung erwartete Urteil des BGH zur Haftung für nicht bzw. unzureichend gesicherte W-LAN Anschlüsse (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens). Der BGH hat heute entschieden, dass Privatpersonen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.

Der BGH hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen: