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von Carl Christian Müller

AG Halle: Kosten für Abmahnung wegen Film-Upload auf eMule: 305,50 EUR

Das AG Halle hat entschieden, dass die Kosten für eine Abmahnung wegen rechtswidrigen Hochladens eines Filmwerkes auf der Tauschbörse „eMule“ lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 1.200,00 EUR und nicht wie von der abmahnenden Kanzlei angenommen – aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR (AG Halle, Urt. v. 24.11.2009 – 95 C 3258/09) abgerechnet werden dürfen. Aus den jeweiligen Gegenstandswerten errechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren. Das Gericht sprach der abmahnenden Rechteinhaberin eines Filmwerkes einen Betrag in Höhe von 305,50 EUR zu. Von dem Betrag sind neben den Anwaltskosten (130,50 EUR) auch Schadensersatzansprüche (100,00 EUR) und Kosten für das zuvor geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren (75,00 EUR) enthalten. Gefordert hatte die Rechteinhaberin jedoch 826,80 EUR.

von Carl Christian Müller

LG Magdeburg: Wenn der Vater mit dem Sohne – Abmahnkosten in Höhe von 3.000,00 EUR für 132 Musiktiteln oder 22 EUR pro Song!

Das LG Magdeburg hat entschieden, dass ein Vater und dessen Sohn Abmahnkosten in Höhe von 3.000,00 EUR an EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music zu erstatten haben. welche diesem durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstanden sind. (LG Magdeburg Urteil vom 17.03.2010 – 7 O 2274/09 ).

von Carl Christian Müller

Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments kritisiert Internetsperren

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Der Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments hält Nachbesserungen am Gesetzesentwurf "Digital Economy Bill" für erforderlich. Insbesondere befürchtet der Ausschuss, dass die vorgesehenen Internetsperren bei wiederholten Copyright-Verstößen

von Carl Christian Müller

OLG Frankfurt a. Main: Keine Vorab-Speicherung von Verbindungsdaten

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Internetprovider nicht dazu verpflichtet ist, Verbindungsdaten für künftige Peer-to-Peer-Verletzungsfälle zu speichern. (Beschluss v. 17.11.2009 – 11 W 53/09)

von Carl Christian Müller

Ciiju.de: Neue und Legale Musiktauschbörse in Deutschland?

Ciiju.de ist eine neue Tauschbörse in Deutschland, auf der Benutzer Musik mit echten Freunden legal tauschen sollen. Diese Tauschbörse unterscheidet sich demnach zum illegalen Filesharing durch zwei wesentliche Punkte:

1. Es wird nur legal erworbene Musik getauscht.

2. Tauschpartner sind nur „echte“ Freunde und Familienmitglieder.

von Carl Christian Müller

Nachtrag zu dem Urteil vom 23.12.2009 des OLG Kölns.

Die Anschlussinhaberin (die Ehefrau) haftet für den unerlaubten Musikdownload von 964 Musikwerken. Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) haben wir vor kurzem unter der Rubrik (Urteile) publiziert. Da einige unserer Mandanten auch Eltern sind, war es uns wichtig das vorliegende Urteil nochmals detaillierter darzustellen, um den Eltern einen kurzen Leitfaden und Überblick an die Hand zu geben.

von Carl Christian Müller

WALDORF: Abmahnung wegen Mark Medlock „Club Tropicana“

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH wird weiterhin von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aus München im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand einiger bei uns eingetroffenen Abmahnung ist das Musikalbum „Club Tropicana“ von dem deutschen Künstler Mark Medlock.

von Carl Christian Müller

Eltern haben eine Aufklärungs- und vor allem eine Überwachungspflicht gegenüber ihren Kindern im Rahmen der Internetnutzung

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Eltern als Anschlussinhaber für die rechtswidrigen Handlungen ihrer Kinder im Rahmen von Filesharing-Fällen auf Tauschbörsen als Mitstörer haften. In diesem Falle sind Eltern dazu verpflichtet, nicht nur aufzuklären, sondern auch die Handlungen ihrer Kinder am Rechner zu überwachen. (Urt. v. 23.12.2009 – 6 U 101/09)

von Carl Christian Müller

LG Hamburg: Musikunternehmen müssen die Rechteinhaberschaft lückenlos nachweisen

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 08.05.2009 entschieden, das Musikunternehmen, welche Ansprüche aufgrund Urheberrechtsverletzungen geltend machen wollen, ihre Rechteinhaberschaft lückenlos darlegen können müssen. In diesem Falle reicht es nicht aus, dass sie behaupten, dass konzernintern eine Rechteübertragung stattgefunden habe  . (Az.: 308 O 472/08).

von Carl Christian Müller

AG Frankfurt: Anschlussinhaber haftet für illegales Filesharing in seinem W-LAN Netz

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, wenn über sein W-LAN Netz illegales Filesharing begangen wurde. Behauptet der Anschlussinhaber, dass sich unbekannte Dritte in das W-LAN Netz „gehackt“ haben, so muss er diese abstrakte Möglichkeit des Missbrauchs konkret nachweisen. Hierbei müssen aber die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet wird in vollem Umfang bewiesen werden. (Az.: 32 C 739/09).