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Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Der Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments hält Nachbesserungen am Gesetzesentwurf "Digital Economy Bill" für erforderlich. Insbesondere befürchtet der Ausschuss, dass die vorgesehenen Internetsperren bei wiederholten Copyright-Verstößen

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Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Internetprovider nicht dazu verpflichtet ist, Verbindungsdaten für künftige Peer-to-Peer-Verletzungsfälle zu speichern. (Beschluss v. 17.11.2009 – 11 W 53/09)

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Ciiju.de ist eine neue Tauschbörse in Deutschland, auf der Benutzer Musik mit echten Freunden legal tauschen sollen. Diese Tauschbörse unterscheidet sich demnach zum illegalen Filesharing durch zwei wesentliche Punkte:

1. Es wird nur legal erworbene Musik getauscht.

2. Tauschpartner sind nur „echte“ Freunde und Familienmitglieder.

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Die Anschlussinhaberin (die Ehefrau) haftet für den unerlaubten Musikdownload von 964 Musikwerken. Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) haben wir vor kurzem unter der Rubrik (Urteile) publiziert. Da einige unserer Mandanten auch Eltern sind, war es uns wichtig das vorliegende Urteil nochmals detaillierter darzustellen, um den Eltern einen kurzen Leitfaden und Überblick an die Hand zu geben.

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Die Sony Music Entertainment Germany GmbH wird weiterhin von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aus München im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand einiger bei uns eingetroffenen Abmahnung ist das Musikalbum „Club Tropicana“ von dem deutschen Künstler Mark Medlock.

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Das OLG Köln hat entschieden, dass die Eltern als Anschlussinhaber für die rechtswidrigen Handlungen ihrer Kinder im Rahmen von Filesharing-Fällen auf Tauschbörsen als Mitstörer haften. In diesem Falle sind Eltern dazu verpflichtet, nicht nur aufzuklären, sondern auch die Handlungen ihrer Kinder am Rechner zu überwachen. (Urt. v. 23.12.2009 – 6 U 101/09)

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Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 08.05.2009 entschieden, das Musikunternehmen, welche Ansprüche aufgrund Urheberrechtsverletzungen geltend machen wollen, ihre Rechteinhaberschaft lückenlos darlegen können müssen. In diesem Falle reicht es nicht aus, dass sie behaupten, dass konzernintern eine Rechteübertragung stattgefunden habe  . (Az.: 308 O 472/08).

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Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, wenn über sein W-LAN Netz illegales Filesharing begangen wurde. Behauptet der Anschlussinhaber, dass sich unbekannte Dritte in das W-LAN Netz „gehackt“ haben, so muss er diese abstrakte Möglichkeit des Missbrauchs konkret nachweisen. Hierbei müssen aber die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet wird in vollem Umfang bewiesen werden. (Az.: 32 C 739/09).

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Würfel, auf denen News steht
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.10.2009 entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz § 53 Abs. 1 UrhG unzulässig ist, da diese zu spät eingelegt wurde. Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze - hier § 53 Abs. 1 des Urhebergesetzes (UrhG) – müssen innerhalb  eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. (Az.: 1 BvR 3479/08).

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Das Landgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 02.07.2009 entschieden, dass der Rechteeinhaber ein Anspruch auf Akteneinsicht zusteht, wenn insgesamt 2.955 seiner Musikdateien zum Herunterladen im Internet bereitgestellt worden sind. Ein Bagatellfall und ein damit verbundenes fehlendes berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht kann bei einer derart hohen Anzahl von Audiodateien nicht mehr angenommen werden. (Az.: 2 Qs 11/09).