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Carl Christian Müller

BGH: Keine Anwendbarkeit der Gebührendecklungsvorschrift auf vor dem 01.09.2008 erfolgte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

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Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 entschieden, dass die Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach der der Rechteinhaber für die ihnen durch die Abmahnung einer urheberrechtlichen Verletzungshandlung entstehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als 100,00 EUR verlangen können, nicht auf Rechtsverletzungen anwendbar sind, die vor dem 01. September 2008 begangen wurden, da die Vorschrift erst an diesem Tag in Kraft getreten ist. (Aktenzeichen: I ZR 145/10).

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OLG Köln: Oscar Verleihung kann neue wirtschaftliche Auswertungsphase in Gang setzen

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Oscar-Verleihung die relevante wirtschaftliche Auswertungsphase von 6 Monaten eines Films neu in Gang setzen kann und innerhalb dieses Zeitraums eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt, wenn der Film über Tauschbörsen anderen Internetnutzern zum Download angeboten wird. Dem Beschluss des Gerichts vom 05.05.2011 (Az.: 6 W 91/11) war ein Antrag der Rechteinhaberin gegen einen Telefonprovider vorausgegangen, mit dem die Rechteinhaberin Auskunft über die hinter einer IP-Adresse

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LG Stuttgart weist Klage gegen Warner Music, Universal Music, Sony Music Entertainment und EMI Music ab

Solange nicht bewiesen ist, dass die IP-Adresse während des gesamten Download-Vorganges dem Anschluss der Abgemahnten zugeordnet gewesen ist, steht die Verantwortlichkeit der Anschlussinhaber nicht fest. Ist einem Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine unter dieser IP-Adresse begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, was wiederum zu einer sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers führt, wenn er geltend macht, dass ein anderer die Rechtsverletzung begangen habe. Darüber hinaus die Darlegungslast hinaus die Beweislast zu Lasten der Anschlussinhaber umzukehren würde jedoch bedeuten, dass die Grundrechte der Anschlussinhaber unverhältnismäßig beeinträchtigt würden. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden und eine Klage von vier von der Kanzlei Waldorf Frommer vertretenen Musikunternehmen abgewiesen (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011 – Az.: 17 O 39/ 11).

Carl Christian Müller

Verbraucherzentrale NRW: Zahl der Abmahnungen wird steigen

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Über 570.000 Abmahnung wegen Filesahring sollen im Jahr 2010 verschickt worden sein, das jedenfalls ist der Jahresstatistik des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. zu entnehmen. Und die Zahl wird ansteigen, glaubt man den Schätzungen der Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier habe sich mittlerweile ein eigenes Geschäftsfeld etabliert, mit dem viel Geld zu verdinen sei. Im Jahr 2010 sei es  um Forderungen von 412 Millionen Euro gegangen. Mittlerweile hätten sich etwa 40 Anwaltskanzleien auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Zur Meldung geht es hier.

Carl Christian Müller

Two-Strikes-Warnmodell bald in Deutschland?

Der Vorsitzende des Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), hat nach einer Meldung des Handelsblatts ein Two-Strikes-Warnmodell angekündigt. "Three Strikes" steht in den USA, Groß Britannien und in Frankreich für ein Modell, nach dem die Telefonprovider verpflichtet sind, den über einen Telefonschluss hoch- bzw. runtergeladenen Content zu überwachen und bei einem gegen das Urheberrechtsgesetz Verwarnungen auszusprechen. Nach einem dritten Verstoß wird der Internetzugang gesperrt.

OLG Köln: Verbraucher, die zu weit gefasste Unterlassungserklärungen erhalten müssen die Kosten des gerichtlichen Verfahrens nicht tragen

Erneut sorgt das OLG Köln mit Beschluss vom 20.05.2011 (Az. 6 W 30/11) für eine kleine Überraschung im positiven Sinne: Es legt dem abmahnenden Rechteinhaber die Kosten des Gerichtsverfahrens auf, weil dieser der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt hatte, die zu weit gefasst war und sich nicht nur auf das im konkreten Fall „getauschte Werk“ bezog, sondern vielmehr auf das gesamte urheberrechtlich geschützte Repertoire der Rechtinhaberin. Zudem wurde in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass die Unterlassungserklärung unwirksam werden könne, wenn sie eingeschränkt werde und sich daraus Kostennachteile ergeben könnten. Erst kürzlich hatte das OLG Köln im Sinne der Verbrauche entschieden.

Kanzlei Denecke & Partner mahnen im Auftrag von Fotoagenturen ab

Derzeit versendet die Berliner Kanzlei Denecke Priess & Partner Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Denecke & Partner verfassten Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nach der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, es künftig zu unterlassen, die abgemahnte Fotografie im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Carl Christian Müller

AG Frankfurt: Gebührendeckelungsvorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG ist Filesharing-Abmahnungen anwendbar

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 1. Februar 2010 (Az.: 30 C 2353/09-75) die Anwendung der Gebührendeckelungsvorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG bei Filesharing-Abmahnungen bejaht. Nach Auffassung des Gerichts waren in dem konkreten Fall sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift (erstmalige Abmahnung, einfach gelagerter Fall, unerhebliche Rechtsverletzung, außerhalb des geschäftlichen Verkehr) gegeben.

Carl Christian Müller

OLG Köln: Keine Vermutungsregel, nach der Anschlussinhaber auch Rechtsverletzer ist

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Ein Beschluss des OLG Köln vom 24.03.2011 (Az.: 6 W 42/11) sorgt für eine positive Überraschung: In Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung geht das Gericht offensichtlich davon aus, dass die vom BGH aufgestellte Vermutungsregel, nach der der Anschlussinhaber auch als Rechtsverletzer gilt, bereits dann als widerlegt gelten kann, wenn dargetan wird, dass der Ehegatte ebenfalls Nutzer des Internetanschlusses ist, weil in diesem Fall nicht auszuschließen ist, dass der Ehemann als Rechtsverletzer in Betracht kommt.

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Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Sony Music das Album Clueso & STÜBA Philharmonie von Clueso ab

Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing
Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Sony Music Entertainment GmbH das Album „Clueso & STÜBA Philharmonie“ des Künstlers Clueso ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.