Im Moment rollt wieder eine Welle von Chartcontainer Abmahnungen. Hierbei Handelt es sich um Abmahnungen, mit denen dem Betroffenen der Upload eines geschützten Musiktitels vorgeworfen wird, der sich auf einem Sampler wie den "German Top 100 Single Charts", den "Bravo Hits" oder ähnlichen Compilations befindet. Welche Musiktitel aktuell u. a. betroffen sind, kann der untenstehenden Liste entnommen werden. Für den Betroffenen einer solchen Abmahnung stellt sich zunächst die Frage, wie mit der konkreten Abmahnung umzugehen ist.
Darüber hinaus stellt sich nach dem Erhalt der ersten Abmahnung jedoch auch immer die Frage, ob gegenüber den weiteren Rechteinhabern, die auf dem Chartcontainer vertreten sind, mit vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu reagieren ist, um weitere Abmahnungen zu hindern. Ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, wird derzeit unterschiedlich beantwortet. Es gibt eine Reihe von Argumenten, die dafür, aber auch einige gute Gründe, die gegen die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen sprechen: