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Überraschende Entscheidung zum Framing – es kommt auf die Erlaubnis des Rechtsinhabers an

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 09.07.2015 entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des Framing in seine eigene Internetseite einbindet (Az.: I ZR 46/12).

Panoramafreiheit bleibt

Die Panoramafreiheit bleibt erhalten. Das hat das EU-Parlament am 09.07.2015 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Damit ist es weiterhin jedermann gestattet, Fotografien von Gebäuden und Kunstwerken vom öffentlichen Straßengrund aufzunehmen und die Aufnahmen zu verwerten, beispielsweise auf Postkarten abzudrucken oder aber auf Facebook zu posten.

von Carl Christian Müller

Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt aktuell Abmahnungen für Japado Ltd. wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße

Die Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet aktuell im Auftrag der Japado Ltd. Abmahnungen wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße, die hauptsächlich auf der Plattform e-Bay stattfinden.

Auch in der uns vorliegenden Abmahnung vertritt die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss die rechtlichen Interessen der Japado Ltd. aus Düsseldorf. Die Japado Ltd. vertreibt nach eigenen Angaben Schuhe auf der Verkaufsplattform e-Bay. In ihrer Abmahnung wirft die Rechtsanwaltskanzlei MEDIUS GmbH, unterzeichnet von Geschäftsführer und Rechtsanwalt Christian Behn, den Onlinehändlern vor, irreführende Angaben zu machen und zudem eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Mueller.legal Rechtsanwälte zur geplanten Einschränkung der Panoramafreiheit

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Bericht über die Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet und damit für Aufsehen gesorgt. Denn danach soll die Abbildung von urheberrechtlich geschützten Werken im öffentlichen Raum durch den Rechteinhaber genehmigt werden müssen. Bisher sieht das deutsche Urheberrecht nach dem Grundsatz der Panoramafreiheit vor, dass es Fotografen erlaubt ist, Bilder von öffentlich zugänglicher Kunst wie auch von Gebäuden in der Außenansicht zu machen, um diese anschließend zu veröffentlichen und selbst kommerziell zu verwerten (§ 59 Abs. 1 UrhG). Sollte sich dies ändern, würden damit bei der Verwendung von Fotografien insbesondere im Internet und in den Medien, erhebliche Einschränkungen einhergehen. Nach dem Bericht soll nämlich die kommerzielle Nutzung der Fotografien dann nur noch erlaubt sein, wenn der Rechteinhaber, also der Architekt oder der Künstler, zuvor sein Einverständnis zu der Nutzung erteilt hat.

von Carl Christian Müller

WLAN-Nutzung in Hotels: Betreiber des Hotels haftet nicht für Filesharing seiner Gäste

Das Amtsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 18.06.2014 (Az. 161 C 145/14) über die Haftung eines Hotelbetreibers wegen Filesharings von Gästen seines Hotels zu entscheiden. Das Gericht wies die Klage des Rechteinhabers gegen den Hotelbetreiber ab, der sich für etwaiges Filesharing seiner Gäste nicht verantworten muss. Allerdings muss der Hotelbetreiber den WLAN Anschluss hinreichend sichern und ausreichend seinen Belehrungspflichten nachkommen, so die Richter. 

von Carl Christian Müller

BGH zur Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.

Die Klägerin ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten Rechte zur Nutzung von Werken der Tonkunst (mit oder ohne Text) wahr. Sie ist von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ermächtigt, die von diesen wahrgenommenen Rechte und Ansprüche der Urheber von Sprachwerken (VG Wort) sowie der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller (GVL) geltend zu machen. Der Beklagte ist Zahnarzt und betreibt eine zahnärztliche Praxis. In deren Wartebereich werden Hörfunksendungen als Hintergrundmusik übertragen.

LG Berlin: Fotografien von gemeinfreien Gemälden sind urheberrechtlich geschützt

Das Landgericht Berlin hat in einem von uns geführten Verfahren mit Beschluss vom 19.05.2015 – 16 O 175/15 – entschieden, dass die Fotografie eines gemeinfreien Gemäldes Lichtbildschutz gemäß § 72 UrhG genießt und insofern an den Urheberschutz von Fotografien lediglich geringe Anforderungen zu stellen sind. Insbesondere eine schöpferische Leistung sei beim einfachen Lichtbildschutz nicht erforderlich. Vielmehr genüge ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung. Diese trete bei Gemäldefotografien in der verzerrungsfreien Wiedergabe des Kunstwerkes unter Ausblendung von Lichtreflexen unter der Wahl des Bildausschnittes zu Tage.

von Carl Christian Müller

BGH: Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit denen Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind.

Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerherstellerinnen. Nach den Recherchen des von ihnen beauftragten Softwareunternehmens proMedia wurden am 19. Juni 2007, am 19. August 2007 und am 17. Dezember 2007 über IP-Adressen eine Vielzahl von Musiktiteln zum Herunterladen verfügbar gemacht. In den daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden die drei vor dem Oberlandesgericht in Anspruch genommenen Beklagten als Inhaber der den jeweiligen IP-Adressen zugewiesenen Internetanschlüsse benannt. Die Klägerinnen sehen hierin eine Verletzung ihrer Tonträgerherstellerrechte und ließen die Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen. Sie nehmen die Beklagten in verschiedenen Verfahren jeweils auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.000 € sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch.

von Carl Christian Müller

AG Frankfurt: Zum Bestreiten „ins Blaue hinein“ eines Rechteinhabers in einer Filesharingsache

In einem von uns geführten Verfahren hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit einem Hinweisbeschluss vom 29.05.2015 – 30 C 913/15 (45) darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, im Rahmen einer Filesharing-Klage „ins Blaue hinein“ zu bestreiten, dass die Familienmitglieder des beklagten Anschlussinhabers den Telefonanschluss mitnutzen.

Wir hatten mit der Klageerwiderung vorgetragen, dass neben unserem Mandanten, dem Beklagten, weitere erwachsene Personen, nämlich dessen Ehefrau und Kinder, Zugriff auf den Telefonanschluss hatten. Dies hatte die Rechteinhaberin, die Berlin Media Art, vertreten durch die Kanzlei c-Law GbR (Gesellschafter: Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk), bestritten.

von Carl Christian Müller

BGH zur Haftung eines Anschlusshabers bei Urheberrechtsverletzungen

Am 11.06.15 wird sich der Bundesgerichtshof (I ZR 75/14 ) mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ein Anschlussinhaber für die über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet.

Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerherstellerinnen. Nach den Recherchen eines von ihnen beauftragten Softwareunternehmens wurden am 19. Juni 2007 über eine IP-Adresse 2.200 Musiktitel zum Herunterladen verfügbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft ermittelte mithilfe des Internetproviders den Beklagten als Inhaber des der IP-Adresse zugewiesenen Internetanschlusses.