News

von Carl Christian Müller

Serie zum rechtssicheren Mail-Marekting

Wir starten in der kommenden Woche eine neue Serie zum rechtssicheren Mail-Marketing. Der Schwerpunkt der Beiträge wird zunächst auf dem Versand von Werbe-E-Mails und Newslettern liegen, wobei es hier zunächst um den rechtssicheren Erwerb von Empfänger-E-Mailadressen gehen soll. Grundsätzlich  bedarf es nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG zum Versand jeder werbenden E-Mail oder sonstiger elektronischen Post der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers und zwar unterschiedslos ob es sich hierbei um Unternehmer oder Verbraucher handelt. In diesem Beitrag geben wir einen inhaltlichen Überblick:

von Carl Christian Müller

Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt aktuell Abmahnungen für Japado Ltd. wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße

Die Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet aktuell im Auftrag der Japado Ltd. Abmahnungen wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße. Die Japado Ltd. vertreibt nach eigenen Angaben Schuhe auf der Verkaufsplattform e-Bay. Mit der Abmahnung wirft die Rechtsanwaltskanzlei MEDIUS GmbH, unterzeichnet von Geschäftsführer und Rechtsanwalt Christian Behn, dem abgemahnten Onlinehändler vor, irreführende Angaben zu machen, indem der Begriff "Moonboots" verwendet wird, obwohl keine Schuhe der Marke "Moon Boots" verkauft werden.

Serie zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügung

Die Unterlassungsansprüche aus einer Abmahnung werden regelmäßig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Abgemahnte die Fristen in den Abmahnungen oftmals nicht ernst nehmen und dann erst zu uns kommen, wenn der Gerichtsvollzieher mit der einstweiligen Verfügung vor der Türe steht. Wir starten in der nächsten Woche eine Serie zum einstweiligen Verfügungsverfahren. Die Beiträge sollen Ihnen einen kompakten und verständlichen Einblick den Ablauf eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geben.

von Carl Christian Müller

Abmahnungen wegen unerwünschter Telefonwerbung

Aktuell mahnen mehrere Kanzleien unerwünschte Telefonwerbung ab. Es wird behauptet, Privatpersonen seien ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken angerufen worden. Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und die geltend gemachten Kosten zu erstatten.

von Carl Christian Müller

OLG Oldenburg: Werbung mit im Internet veröffentlichtem Testergebnis zulässig

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat es einem Händler aus Oldenburg gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg geändert worden.

Der Händler warb in einem Bestellmagazin für einen Staubsauger und pries diesen mit dem Testergebnis „sehr gut“ an. Als Fundstelle für das Testergebnis nannte er ein Internetportal. Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, forderte den Händler auf, die Werbung zu unterlassen. Er vertrat die Auffassung, dass die Bezugnahme auf ein im Internet veröffentlichtes Testergebnis wettbewerbswidrig sei. Der Händler weigerte sich, die Werbung einzustellen, weswegen der Wettbewerbsverband ihn vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung in Anspruch nahm. Das Landgericht gab dem Wettbewerbsverband Recht und führte zur Begründung aus, dass der Hinweis allein auf eine Fundstelle im Internet unzulässig sei. Der Verbraucher müsse die Möglichkeit haben, anhand der Fundstelle das Testergebnis auch ohne Internet nachlesen zu können.

von Carl Christian Müller

Bundesgerichtshof zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Fluggesellschaften im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben haben.

Die Beklagte ist eine Fluggesellschaft, die unter ihrer Internetadresse ein mehrere Schritte umfassendes elektronisches Buchungssystem für die von ihr angebotenen Flugdienste bereithält. Bis Ende 2008 war dieses Buchungssystem in der Weise gestaltet, dass der Kunde nach der im ersten Schritt erfolgten Wahl des Flugziels und des Datums in einem zweiten Schritt eine Tabelle mit Abflug- und Ankunftszeiten und der Angabe des Flugpreises jeweils in zwei unterschiedlichen Tarifen vorfand. Unterhalb der Tabelle waren in einem gesonderten Kasten die für einen ausgewählten Flug anfallenden Steuern und Gebühren sowie der Kerosinzuschlag angegeben und der daraus berechnete „Preis pro Person“ durch eine Umrandung ausgewiesen. Hinter dem Kasten war ein Sternchenhinweis angebracht, über den am Ende des zweiten Buchungsschritts auf den möglichen Anfall und die Bedingungen einer zunächst nicht in den Endpreis eingerechneten Bearbeitungsgebühr („Service Charge“) hingewiesen wurde. Nachdem der Kunde die erforderlichen Daten in einem dritten Buchungsschritt eingegeben hatte, wurde in einem vierten Buchungsschritt der Reisepreis einschließlich der Bearbeitungsgebühr ausgewiesen.

von Carl Christian Müller

LG Trier: Winzer haben in Onlineshops auf Sulfite in ihren Weinen hinzuweisen

Die 7. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Trier hat mit Beschluss vom 8.7.2015 im Rechtsstreit 7 HK O 41/15 einem Winzer verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über Ebay anzubahnen, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde dem Winzer ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Antragsteller war ein Verbraucherschutzverein, Antragsgegner ein Winzer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Weines im Fernabsatz ergibt sich aus Art. 14 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang II Nr. 12 Lebensmittelinfo-Verordnung. Danach muss auf Schwefelstoffe oder Sulfite hingewiesen werden, wenn deren Konzentration in dem Lebensmittel mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l beträgt. Nach dem Vortrag des Antragstellers enthält aber jeder Wein aufgrund der natürlichen Gärung einen Sulfitgehalt von mehr als 10 mg/l.

 

von Carl Christian Müller

Rechtsanwaltschaft MEDIUS mbH aus Neuss klagt wegen Wettbewerbsverstoß für die Japado Ltd. vor dem Landgericht Düsseldorf

Wir sind mit der Rechtsverteidigung einer Klage wegen Wettbewerbsverstoß der Japado Ltd. aus Düsseldorf, vertreten durch die Kanzlei MEDIUS mbH aus Neuss, beauftragt worden.

Mit der Klage werden Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben.

 

Abmahnung der Wenn GmbH durch Denecke Priess & Partner

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

Aktuell versendet die Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin im Auftrag der Wenn GmbH Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Wenn GmbH, die durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner wird versendet wird, soll innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

von Carl Christian Müller

BGH: Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass beim Erwerb preisgebundener Bücher Gutscheine nur verrechnet werden dürfen, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist.

Der Kläger ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Die Beklagte verkauft über ihre Website www.amazon.de in Deutschland preisgebundene Bücher. Über das „Trade-in-Programm“ der Beklagten können Kunden ihr gebrauchte Bücher verkaufen. Bei einer um die Jahreswende 2011/2012 durchgeführten Werbeaktion erhielten Kunden, die mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten, zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5 € auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Dieser Gutschein konnte zum Erwerb beliebiger Produkte bei der Beklagten eingesetzt werden. Dazu zählte auch der Kauf neuer Bücher.