Veröffentlicht ein Webseiten-Betreiber ein Foto unter kostenfreier Creative-Commons-Lizenz und nennt den Namen des Fotografen nicht, stellt dies eine Lizenzverletzung dar. Der Verwender muss dennoch keinen Schadensersatz zahlen. Wie das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 05.01.2022 entschied, ist dem Fotografen kein bezifferbarer Schaden entstanden (Az. 30 C 4113/20 (47)).
Die Klage auf Freigabe einer Internet-Domain und auf Unterlassung der Veröffentlichung eines privaten Fotos hatte Erfolg. Eine Geldentschädigung steht der Klägerin dafür jedoch nicht zu. Dies hat das Landgericht (LG) Coburg mit Urteil vom 29.09.2021 entschieden (Az. 12 O 68/21).
Laut Urteil des EuGH vom 28.04.2022 (Az. C-559/20) ist die Streitwertdeckelung im Urhebergesetz gemäß § 97a Abs. 3 S. 2 unionsrechtskonform. Wer wegen Urheberrechtsverletzungen anwaltlich abmahnen lässt, bleibt damit möglicherweise auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen.
Die Beklagte darf auf ihrer Internetseite weiterhin ein als "Düsseldorf Siegel" bezeichnetes Radschläger-Motiv veröffentlichen und ihre Produkte mit diesem Motiv kennzeichnen. Dies hat der unter anderem für Urheberrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (LG) Düsseldorf entschieden (Urteil vom 24.02.2022, Az. I-20 U 254/20).
Vermehrt erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die Abmahnung wegen der unlizensierten Verwendung von Bildmaterial erhalten haben. Was dieses Schreiben bedeutet und wie Sie sich gegen eine Abmahnung verteidigen können, erklären wir Ihnen gerne mit diesem Beitrag.
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben. Der Sci-Fi-Action Blockbuster, Dune, ist in letzter Zeit vermehrt Gegenstand dieser Abmahnungen. Von den Abgemahnten wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung von über 900 EUR.
Die Landesanstalt für Medien NRW hat zu Recht gegenüber zwei Anbietern mit Sitz in Zypern insgesamt drei Internetseiten mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren Verbreitung in dieser Form in Deutschland in Zukunft untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf mit Beschlüssen vom 30.11.2021 entschieden und entsprechende Anträge der zyprischen Gesellschaften auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt (Az. 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20).
Das Speichern von nicht-notwendigen Cookies sowie die wahrheitswidrige Angabe, nicht-notwendige Cookies seien deaktiviert, stellen wettbewerbsrechtliche Verstöße dar. Die Kosten für eine solche Abmahnung sind erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt mit Urteil vom 19.10.2021 entschieden (Az. 3-06 O 24/21).
Das deutsche Urheberrecht sieht eine Deckelung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten vor, sofern eine Person mit einer Abmahnungkonfrontiert ist, die das urheberrechtlich geschützte Werk weder für gewerbliche noch für eine selbstständige Tätigkeit genutzt hat. Mit der Frage, ob diese Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden (Az. C-559/20). Generalanwalt Campos Sánchet-Bordona hat nunmehr am 11.11.2021 seine Schlussanträge zu dieser Frage gestellt.
Das "Ständige Schiedsgericht für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund" hat gegen den FC Carl Zeiss Jena e.V. wegen der Verhaltens eines Anhängers bei Heim- und Auswärtsspielen eine Geldstrafe verhängt. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 04.11.2021 entschied verstößt der Schiedspruch nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt (Az. I ZB 54/20).
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