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von Carl Christian Müller

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt den Film Der Marsianer – Rettet Mark Watney ab

Abmahnung von Waldorf Frommer
Abmahnung von Waldorf Frommer

Haben auch Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieh Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten, weil Sie angeblich den Film Der Marsianer – Rettet Mark Watney in eine Tauschbörse eingestellt haben sollen?

 

von Carl Christian Müller

Rechtsanwältin Katrin Scholz mahnt im Auftrag von Kay-Uwe Droll unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen ab

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Rechtsanwältin Katrin Scholz im Auftrag von Kay-Uwe Droll erhalten, weil Sie unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen angeboten haben?

Unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen?

Ihnen wird vorgeworfen die in der Abmahnung näher bezeichneten Produkte in ihrem Internetshop mit einem höheren Preis anzubieten, als in der Preissuchmaschine tatsächlich angezeigt wird. Nun werden Sie von der Rechtsanwältin Katrin Scholz aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Wettbewerbsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Produkte in Preissuchmaschinen mit unzutreffenden Bruttopreisen zu bewerben.

von Carl Christian Müller

Abmahnung wegen der Verwendung von Apps wie Show Box und Movie Box

Abmahnung Movie Box Show Box
Abmahnung Movie Box

Uns liegen in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor, bei denen sich Nutzer über die Apps Movie Box und Show Box Filme angeschaut haben. Dem ersten Anschein nach werden die Filme über die App gestreamt. Tatsächlich laden aber beide Apps die Filme über BitTorrent herunter – es handelt sich also in Wirklichkeit um Filesharing.

Rainer Munderloh mahnt für Huber Medien Kartenmaterial ab

Rainer Munderloh mahnt für Huber Medien die Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten durch das Einstellen von Kartenmaterial im Internet ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die der Huber Medien zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt.

von Carl Christian Müller

EuGH: Entscheidung der Kommission zum Safe-Harbor ist ungültig

Der Europäische Gerichtshof hat am 06.10.2015 in einem in seiner Trageweite als historisch zu bezeichnenden Urteil über den Umgang von Facebook mit europäischen Nutzerdaten das sogenannte „Safe Harbor“-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Das Urteil hat zur Folge, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA nicht mehr auf der Grundlage des „Safe Harbor”-Abkommens erfolgen darf (EuGH, 06.10.2015 – C-362/14, Safe-Harbor-Entscheidung).

Der Europäische Gerichtshof ist mit dem Urteil dem Schlussantrag des Generalanwalts Yves Bot gefolgt. Geklagt hatte der Österreicher Maximilian Schrems, der mit der Weiterleitung und Speicherung seiner auf der Onlineplattform Facebook zunächst veröffentlichten persönlichen Daten nicht mehr einverstanden war. Bei einer Nutzeranfrage hatte er herausgefunden, dass Facebook auch noch längst gelöscht geglaubte Daten vorhielt. Nun muss die irische Datenschutzbehörde eine entsprechende Beschwerde des Österreichers prüfen.

von Carl Christian Müller

AG München: Wer eine Fotografie eines anderen nutzt, indem er sie ins Internet einstellt, muss grundsätzlich auch den Fotografen nennen

Ein Profi-Fotograf aus dem Landkreis München ist auf die Herstellung von Hotelfotos spezialisiert. Im Jahr 2013 machte er von einem Hotel in Friedrichshafen im Auftrag von dessen Geschäftsführer Fotografien zu einem Honorar von knapp 1000 Euro. 13 der insgesamt 19 Bilder verwendete der Geschäftsführer des Hotels auf der Webseite des Hotels und auf sechs Hotelportalseiten im Internet, ohne den Namen des Fotografen zu nennen. Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz.

Der Fotograf erhob Klage vor dem Amtsgericht München.

von Carl Christian Müller

AG Potsdam bestätigt ausdrücklich 3-jährige Verjährungsfrist in Filesharing-Verfahren – Klage der Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin abgewiesen

Mit einem von uns erstrittenen Urteil vom 22.09.2015 (Aktenzeichen 21 C 172/14) hat das Amtsgericht Potsdam eine Klage eine Filmherstellers, vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin, wegen vermeintlich unerlaubten Filesharings abgewiesen. Im vorliegenden Verfahren hatten die Richter über eine angebliche Rechtsverletzung wegen Filesharings eines Films zu entscheiden. Das Gericht bestätigte mit dem Urteil die überwiegende Rechtsprechung in Filesharing-Verfahren, wonach in urheberrechtlichen Streitigkeiten die geltend gemachten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche nach der gesetzlichen 3-jährigen Frist verjähren (§ 195 BGB).

von Carl Christian Müller

AG Düsseldorf: Anspruch auf Lizenzschaden setzt Internetrechte voraus

Stehen einem Rechteinhaber die Nutzungsrechte an einem Werk nur für die Nutzung auf DVD, nicht hingegen die Internetrechte zu so ist jedenfalls zweifelhaft, ob eine Schadensberechnung nach Lizenzanalogie vorgenommen werden kann. (AG Düsseldorf, Urt. v. 09.06.2015 – 57 C 9732/14). Selbst wenn man aber die Berechnung nach der Lizenzanalogie § 97 Abs.2 UrhG vornehmen will (LG Düsseldorf 12 S 21/14), ist allerdings erforderlich, dass der Rechteinhaber konkret vorträgt, welcher Anteil des Gesamtschadens auf ihn entfällt (BGH NJW 2008, 373 Rn. 38ff.). Fehlt es hieran, so ist nach der Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf eine Schätzung der Höhe des Schadenersatzes nach Lizenzanalogie gemäß § 287 ZPO mangels ausreichender Anknüpfungsgrundlagen nicht möglich und die Klage abzuweisen.

von Carl Christian Müller

AG Frankfurt am Main: Schadensersatzansprüche bei Filesharing verjähren nach 3 und nicht erst nach 10 Jahren

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 30.10.2014 (Az. 32 C 2305/14 (84)) entschieden, dass Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nach 3 Jahren und nicht erst nach 10 Jahren verjähren und hat damit die Klage des Rechteinhabers gegen einen Anschlussinhaber auf Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten wegen Verjährungseintritts vollumfänglich abgewiesen.

Zu einer Hemmung der 3jährigen Verjährungsfrist kommt es durch einen Mahnbescheid allerdings nur dann, wenn in dem Mahnbescheid ein eindeutiger Lebenssachverhalt durch Angabe individualisierender Merkmale wie Tatzeit, Verletzungshandlung, Höhe des Schadensbetrages und Aktenzeichen genannt wird. Der Mahnbescheid müsse hinreichend individualisiert sein und der Schuldner müsse erkennen können, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird.

von Carl Christian Müller

Abmahngefahr wegen kombinierter Widerrufsbelehrung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist eine fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung, in der eine Kombination aller drei Möglichkeiten über den Fristbeginn enthalten ist, wettbewerbswidrig, sofern hierbei der Eindruck erweckt wird, dass gleichzeitig mehr als eine der Varianten vorliegen kann.

Mit der in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkten Entscheidung geht ein Verbraucherschutzverein gegen die von IKEA entsprechend verwendete kombinierter Widerrufsbelehrungen vor.