Online-Händler dürfen Kunden mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht verbieten, per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Sofern diese Zahlungsart angeboten wird, darf dem Zahler nicht vorgeschrieben werden, dass er sein Konto in einem bestimmten Mitgliedsstaat führt. Das hat der EuGH mit Urteil vom 05.09.2019 in einem vom österreichische Verein für Konsumenteninformation gegen die Deutsche Bahn geführten Verfahren entschieden (Rechtssache C-28/18).
Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angebotenen bzw. beworben werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) angeben werden. Diese Vorgabe macht die Preisangabenverordnung (PAngV), die zudem vorsieht, dass der Grundpreis „in unmittelbarer Nähe“ zum Gesamtpreis anzugeben ist – ein in der Praxis vielfach nicht umgesetztes Kriterium, das häufig zu Abmahnungen führte. Nun haben das Landgericht Oldenburg und das Landgericht Hamburg diesem Abmahnklassiker einen Riegel vorgeschoben.
Das Landgericht München hat entschieden, dass die Ticketplattform viagogo AG, Tickets nicht mit einer blickfangmäßig hervorgehobenen Garantie bewerben darf, sofern nicht in unmittelbarer Nähe der Garantie die genauen Garantiebedingungen angegeben werden. Zudem darf die viagogo AG Tickets nicht damit bewerben, dass die Lieferung "gültiger Tickets" garantiert wird, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft (Urt. v. 4.6.2019, Az. 33 O 6588/17).
Empfiehlt ein „Influencer“ ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbungdar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das OLG Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss getarnte Werbung auf Instagram.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht rechtsmissbräuchlich ist ( BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18).
Der 6. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M. hat dem Verband IDO für die Rubriken Spielzeug, Bücher und Comics die Klagebefugnis abgesprochen, weil der IDO in dem Verfahren nicht nachweisen konnte, dass er über eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern in diesem Bereich verfügt. Das Oberlandesgericht hat die vom IDO gegen einen Online-Händler erhobene Klage daher abgewiesen (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 02.05.2019 - 6 U 58/18).
Wer in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringen möchte, muss sich zuvor bei der Stiftung EAR unter der Marke des Geräts und in der zutreffenden Geräteart registrieren lassen. Onlinehändler dürfen ausschließlich Geräte von ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbieten. Seit dem 1. Mai 2019 gelten diese Verpflichtungen auch für sog. passive Elektro- und Elektronikgeräte. Zuletzt hatte das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht wettbewerbswidrig ist (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 28.2.2019 – 6 U 181/17).
Der Hinweis "gew." in einer Immobilienanzeige reicht nicht aus, um die Gewerblichkeit des Angebots ausreichend zu kennzeichnen, da es sich nicht um keine geläufige, allgemein bekannte Abkürzung handelt. Ein ausdrücklicher Verweis erfordert vielmehr das ausgeschriebene Wort "gewerblich“ (KG Berlin, Beschl. v. 29.01.2019 - 5 W 167/18).
Wie wir bereits in unserem Newsletter im Dezember 2018 berichtet haben besteht seit Einführung des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019für alle Online-Händler die Pflicht sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Mitbewerber oder Verbände können Sie bei Missachtung der Registrierungspflicht abmahnen, wenn Sie nicht lizensierte Verpackungen in den Verkehr bringen. Uns liegen zwischenzeitlich Abmahnungen der Kanzleien Sandhage undFareds sowie der Kanzlei Zierhut vor.
In der Widerrufsbelehrung muss eine Telefonnummer des Unternehmers angegeben werden. Dies folgt aus dem Gestaltungshinweis zur Muster-Widerrufsbelehrung, Art. 246a § 1 EGBGB, Anlage 1. Wer dies versäumt, verletzt seine Pflicht zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Information bzw. Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Nichtangabe einer verfügbaren Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar.
Privatsphären-Einstellungen
Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Google Ads
Dies ist ein Werbedienst. Dieser Dienst kann verwendet werden, um Nutzern personalisierte oder nicht personalisierte Werbung anzuzeigen.
Google Ads Conversion Tracking
Dies ist ein Conversion Tracking-Service.
Google Ads Conversion
Dies ist ein Conversion Marketing Service zur Erfolgsmessung von Werbekampagnen.
Google Ads Remarketing
Dies ist ein Remarketing-Service.
Anbieter: Google Ireland Limited, Alphabet Inc., Google LLC
Speicherdauer: Die tatsächliche Dauer der Speicherung der verarbeiteten Daten kann von uns nicht beeinflusst werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer.