Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche Wiedergabe dar, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf Mit Urteil von heute hat der Gerichtshof entschieden, dass die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch Herunterladen unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne der Richtlinie 2001/29 fällt.
Das Oberlandesgericht München hat in einem wenige Tage vor Weihnachten geführten einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass der das Loriot-Zitats „Früher war mehr Lametta“ nicht unter den Urheberschutz fällt und somit auf T-Shirts aufgedruckt werden darf.
Händler dürfen nur dann mit dem Öko-Test-Siegel werben, wenn sie zuvor einen Lizenzvertrag mit dem Öko-Test Verlag abgeschlossen haben. Auch wenn das Siegel leicht abgeändert wurde, aber im Ergebnis ähnlich aussieht, ist die Nutzung ohne Lizenzvertrag unzulässig.
Die Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena (g.g.A.)" (Balsamessig aus Modena, Italien) ist seit 2009 im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) eingetragen.
Mit Urteil vom 29. November 2019 hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (38 O 96/19) entschieden, dass die unberechtigte Nutzung des Kennzeichens "Malle" eine Markenrechtsverletzung darstellt und der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke „Malle“ Partyveranstaltern untersagen kann, ohne seine Zustimmung Partys mit der Bezeichnung „Malle“ zu bewerben und zu veranstalten.
Mit Blick auf die Ausstrahlung der dritten Staffel von "Babylon Berlin" wurden ab dem 31.10.2019 im Dritten Programm des WDR die ersten beiden Staffel der TV-Serie nochmals vollständig ausgestrahlt und sind dort noch über die Mediathek abrufbar. Gleichwohl erreichen uns in großer Zahl Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, die diese im Auftrag der Universum Film GmbH wegen des Tauschens einzeln oder mehrere Folgen der Serie Babylon Berlin ausspricht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat der Klage der Piratenpartei Hessen gegen den Verband zum Schutz des geistigen Eigentums (VSGE) stattgegeben. Der Klage war eine Abmahnung des VSGE gegen die Piratenpartei wegen einer Urheberrechtsverletzung vorausgegangen. Der VSGE beanstandete eine falsche Kennzeichnung einer von den Piraten online genutzten Fotografie, die unter eine CC-Lizenz stand.
Droht ein Mobilfunkunternehmen seinem Kunden an, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Gebührenforderung seinen Anschluss zu sperren, ist das eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung (§ 4a UWG), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anschlusssperre (§ 45 k Abs. 2 TKG) nicht erfüllt sind, entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Urteil.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich mit grundlegenden Fragen zur Zulässigkeit von Filesharing Abmahnungen beschäftigen (Rechtssache C-597/19). Der belgische Telefon- und Internetprovider Telenet verweigert die Herausgabe seiner Kundendaten gegenüber einem Porno-Abmahner. Nun muss der EuGH unter anderem über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Fliesharing-Abmahnungen entscheiden. Je nach Ausgang des Verfahrens könnten auch deutsche Porno-Abmahner wie IPPC Law nicht unerheblich Probleme bekommen.
Ein Unternehmen, dem durch eine einstweilige Verfügung eine bestimmte Werbemaßnahme verboten wurde, muss durch konkrete Anweisungen gegenüber Mitarbeitern und Vertriebspartnern dafür sorgen, dass es nicht zu einem Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung kommt und zudem die Einhaltung der Anweisungen überwachen. Nicht ausreichend ist es, wenn Mitarbeiter und Vertriebspartner lediglich informiert werden (KG Berlin, Beschl. v. 19.07.2019 - 5 W 122/19).
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