Das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatten sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Sponsoring-Vertrag zwischen einem Sportartikelhersteller und der Managerin eines Fußballstars zu befassen. Mit Urteil vom 21.03.2021 bestätigte das OLG die Entscheidung des LG und verpflichtete die Agentur zur Zahlung des Schadensersatzes (Az. 3 U 2801/19).
Angebote auf amazon.de werden über einen Programmalgorithmus von Amazon aus allen hinterlegten Bildern beliebig bebildert, so dass ein Angebot unverpackte Druckerkassetten mit der Abbildung von originalverpackten Kassetten erscheinen kann. Händlern ist es zuzumuten, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 EUR verhängt (Az. 6 W 8/18).
Mit Urteil vom 10.02.2021 hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Düsseldorf einer Apotheke untersagt, bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung damit zu werben, dass sie, die Apotheke, die Eigenbeteiligung von zwei Euro für die Anspruchsberechtigten trägt (Az. 34 O 4/21) . Das Urteil hält den einstweiligen Verfügungsbeschluss aufrecht, mit dem das Gericht der Apotheke schon am 15.01.2021 die Werbung untersagt hatte.
Am 16.02.2021 entschied das Landgericht (LG) Dortmund, dass die Geltendmachung von Anwaltskosten wegen einer Abmahnung eines Verstoßes gegen Hinweispflichten im Onlinehandel rechtsmissbräuchlich ist. Die Richter berufen sich auf das seit dem 2.12.2020 geltende neue Gesetz gegen Abmahnmissbrauch. Danach sei die Geltendmachung von Anwaltskosten bei gewissen Kleinstverstößen ausgeschlossen. Werden die Anwaltskosten in einem solchen Fall trotzdem geltend gemacht, sei dies automatisch rechtsmissbräuchlich.
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, kann sein Wissen über den wahren Täter nach Erhalt einer Abmahnung bis zum Prozessbeginn zurückhalten, ohne dass ihm daraus finanzielle Nachteile entstehen.
Aktuell erhalten wir immer mehr Anfragen in Bezug auf Abmahnungen von der Zierhut IP. Die Münchner Kanzlei mahnt im Namen der Rowone UG die Verwendung der Marke "MVP" ab. In den uns bekannten Fällen wurden vor allem Angebote auf Amazon abgemahnt, aber auch Händler, die ihre Produkte über eBay oder Etsy anbieten, können betroffen sein. Die Zierhut IP macht für die Rowone UG eine vermeintliche Markenrechtsverletzunggeltend und fordert von den abgemahnten Personen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über bisherige Umsätze und Erlöse, die Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung sowie den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Seit Ende 2020 erreichen uns vermehrt Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Zierhut IP im Namen der Zapf Creation AG wegen angeblicher Markenrechtsverletzung betreffend die Kinderpuppe "BABY born" erhalten haben. Abgemahnt werden insbesondere Angebote von Händlern auf eBay oder Etsy (früher Dawanda), die in ihren Onlineangeboten Puppenzubehör damit bewerben, dass dieses für "BABY born" geeignet sei. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über Verkaufserlöse sowie die Anerkennung von Schadensersatzverpflichtungen sowie Ersatz für die entstandenen Rechtsanwaltkosten.
Der Allgäuer Nahrungsmittelhersteller wird zukünftig sein Produkt "Grünländer Käse" nicht mehr mit den Begriffen "Freilaufkühe" und "Grüne Seele" vermarkten. Nachdem die Verbraucherorganisation Foodwatch vergeblich den Käsehersteller dazu aufgefordert hatte, Werbemaßnahmen mit diesen "Fantasiebegriffen" zu unterlassen, hat nun eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) dazu geführt, dass "Hochland" ihre Werbung überarbeitet.
Auch zu Beginn des Jahres 2021 halten die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an beziehungsweise wurden sogar verschärft. Mittlerweile gehört es zum Alltag dazu, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, an öffentlichen Plätzen oder im Supermarkt die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht. Neben Herstellern für medizinischer Masken, bieten eine Vielzahl an Herstellern Masken aus Stoff in verschiedensten Farben und Mustern an. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 15.12.2020 nunmehr entschieden, dass solche "Alltagsmasken" in der Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" nicht als Medizinprodukt zu bewerten sind und ohne einen entsprechenden Hinweis vertrieben werden dürfen (Az. I-4 W 116/20).
Das Landgericht (LG) München I hat am 07.12.2020 einer Klage der FC Bayern München AG gegen einen Ticket-Anbieter überwiegend stattgegeben (Az. 39 O 11168/19). Der Beklagte wurde zur Unterlassung des Verkaufs von Tickets der Klägerin zu kommerziellen beziehungsweise gewerblichen Zwecken sowie zur Auskunft, Zahlung von Schadenersatz in Form des Verletzergewinns und zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin verurteilt.
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