Das OLG Köln hat entschieden, dass die Eltern als Anschlussinhaber für die rechtswidrigen Handlungen ihrer Kinder im Rahmen von Filesharing-Fällen auf Tauschbörsen als Mitstörer haften. In diesem Falle sind Eltern dazu verpflichtet, nicht nur aufzuklären, sondern auch die Handlungen ihrer Kinder am Rechner zu überwachen. (Urt. v. 23.12.2009 – 6 U 101/09)
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 08.05.2009 entschieden, das Musikunternehmen, welche Ansprüche aufgrund Urheberrechtsverletzungen geltend machen wollen, ihre Rechteinhaberschaft lückenlos darlegen können müssen. In diesem Falle reicht es nicht aus, dass sie behaupten, dass konzernintern eine Rechteübertragung stattgefunden habe . (Az.: 308 O 472/08).
Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, wenn über sein W-LAN Netz illegales Filesharing begangen wurde. Behauptet der Anschlussinhaber, dass sich unbekannte Dritte in das W-LAN Netz „gehackt“ haben, so muss er diese abstrakte Möglichkeit des Missbrauchs konkret nachweisen. Hierbei müssen aber die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet wird in vollem Umfang bewiesen werden. (Az.: 32 C 739/09).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.10.2009 entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz § 53 Abs. 1 UrhG unzulässig ist, da diese zu spät eingelegt wurde. Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze - hier § 53 Abs. 1 des Urhebergesetzes (UrhG) – müssen innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. (Az.: 1 BvR 3479/08).
Das Landgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 02.07.2009 entschieden, dass der Rechteeinhaber ein Anspruch auf Akteneinsicht zusteht, wenn insgesamt 2.955 seiner Musikdateien zum Herunterladen im Internet bereitgestellt worden sind. Ein Bagatellfall und ein damit verbundenes fehlendes berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht kann bei einer derart hohen Anzahl von Audiodateien nicht mehr angenommen werden. (Az.: 2 Qs 11/09).
Seit kurzen mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen illegalen Filesharing des Musikalbums „Nichts passiert“ der Künstlergruppe "Silbermond" ab. Auftraggeber ist das Unternehmen Sony Music Entertainment.
Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.05.2009 entschieden, dass ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG dann unzulässig ist, wenn von Anfang an klar ist, dass die begehrten Verkehrsdaten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr herausgegeben werden können. (Az.: 9 OH 197/09).
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit dem Beschluss vom 21.08.2009 entschieden, dass die Grundsätze des besonderen „fliegenden Gerichtsstand“ grundsätzlich nicht auf solche Fälle übertragen werden können, welche eine in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen zum Gegenstand haben. Hierbei richtet sich der Gerichtsstand regelmäßig nach §§ 12, 13 ZPO .(Az.: 31 C 1141/09).
Nach einer am 13.07.2009 in England veröffentlichen Studie nutzen immer weniger Jugendliche den Service von Tauschbörsen. Für diese Studie wurden etwa 1.000 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren befragt. Das Ergebnis der Studie ergab: Im Dezember 2007 nutzen noch 42 % der Befragten mindestens einmal im Monat den illegalen Tauschservice auf den Plattformen, um aktuelle Musikstücke zu erlangen. Im Januar 2009 waren es hingegen nur noch 26 %.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil vom 17.09.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht als Mitstörer haftet, wenn über seinen Internetanschluss widerrechtlich ein 5 minutenlanges Stück eines Filmes im Rahmen einer Tauschbörse hochgeladen wurde. Auch die Schadensersatzansprüche sowie den Ersatz der Anwaltskosten des Abmahnenden muss der Anschlussinhaber nicht ersetzen. (A.: 31 C 975/08).
Privatsphären-Einstellungen
Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Google Ads
Dies ist ein Werbedienst. Dieser Dienst kann verwendet werden, um Nutzern personalisierte oder nicht personalisierte Werbung anzuzeigen.
Google Ads Conversion Tracking
Dies ist ein Conversion Tracking-Service.
Google Ads Conversion
Dies ist ein Conversion Marketing Service zur Erfolgsmessung von Werbekampagnen.
Google Ads Remarketing
Dies ist ein Remarketing-Service.
Anbieter: Google Ireland Limited, Alphabet Inc., Google LLC
Speicherdauer: Die tatsächliche Dauer der Speicherung der verarbeiteten Daten kann von uns nicht beeinflusst werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer.