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Das Publizieren von Gegnerlisten ist beim Porno-Filesharing unzulässig

Nachdem eine Privatperson geklagt hatte, erklärte das Landgericht Essen die Veröffentlichung von Gegnerlisten beim Porno-Filesharing für unzulässig und erließ gegen die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C) eine einstweilige Verfügung.

von Carl Christian Müller

Bundesgerichtshof zum Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Filesharing Abmahnung
Filesharing Abmahnung

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse (sogenanntes Filesharing) eingestellt haben.

von Carl Christian Müller

OLG Köln zu Fragen der Eltern-Haftung und Höhe des Schadensersatz nach einer Abmahnung wegen Filesharing

Das OLG Köln hat am 23.03.2012 ein weiteres Urteil in Sachen Filesharing abgesetzt (Aktenzeichen: 6 U 67/11). Es ging im Wesentlichen um die Frage nach der Haftung der Eltern für die Rechtsverletzungen  ihrer noch minderjährigen Kinder und um die Höhe des Schadensersatzes für einen hochgeladenen Musiktitel.

YouTube unterliegt im Rechtsstreit mit der GEMA

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Foto: vector_master/Adobe Fotostock

Die Google-Tochter YouTube hat heute in einem Rechtsstreit gegen die GEMA eine Niederlage einstecken müssen.  Das Landgericht Hamburg hat entscheiden, dass YouTube zwölf Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Die GEMA hatte das Landgericht Hamburg angerufen und dort eine Unterlassungsklage gegen YouTube eingereicht, weil sich die Parteien nicht über Zahlungen für auf YouTube gezeigte Musikclips einigen konnten. Der zwischen beiden Seiten ursprünglich geschlossene Vertrag, in dem die Zahlungsverpflichtung von YouTube für die Einräumung der Nutzungsrechte geregelt war, war 2009 ausgelaufen. Eine Verlängerung kam nicht zu Stande, da sich die Parteien nicht über die Details einer künftigen Vergütungsregelung einigen konnten.

von Carl Christian Müller

Bundesverfassungsgericht hebt Urteil des OLG Köln wegen Filesharing auf

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.03.2012 (Aktenzeichen 1 BvR 2365/11) ein Urteil des OLG Köln (22. Juli 2011 - 6 U 208/10), mit dem ein Anschlussinhaber wegen eines von dem Sohn seiner Lebensgefährtin begangenen Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material über sogenannte Tauschbörsen auf Unterlassung verurteilt worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

von Carl Christian Müller

LG Frankfurt: Unklarheiten bei der Ermittlung der Anschlussinhaberdaten gegen zu Laseten des Rechteinhabers

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Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Werden im Rahmen der vom Rechteinhaber veranlassten Täterermittlungen vom Telefonprovider zwei unterschiedliche Anschlussinhaber ermittelt, kann der Unterlassungsanspruch nicht durchgesetzt werden. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 09.02.2012 - Az.: 2-03 O 394/11 entschieden. In den dem Verfahren vorausgegangenen wurden von den Providern sowohl ein Mann als auch dessen siebenjähriger Sohn als Anschlussinhaber genannt. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main war es nicht nachzuvollziehen, warum die Ermittlungen des Rechtsinhabers zu ein- und derselben IP-Adresse für denselben Zeitpunkt zur Benennung von zwei unterschiedlichen Personen als Anschlussinhaber führten. Eine fehlerfrei durchgeführte Ermittlung hätte zu einem übereinstimmenden Resultat führen müssen. Dem Landgericht stieß auf, dass die zweite Abfrage ausgerechnet zum Vater geführt hatte, nachdem gegen die erste Abmahnung die Minderjährigkeit des Sohnes in Feld geführt worden sei. Ermittlungspannen seien damit nicht auszuschließen. Das Gericht war daher nicht davon zu überzeugen, dass die Rechtsverletzung tatsächlich vom Anschluss des in Anspruch genommenen Vaters begangenen worden war und wies den auf Unterlassung gerichteten Antrag des Rechteinhabers zurück.

von Carl Christian Müller

OLG Köln – Herausgabe der Anschlussinhaberdaten setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

Das OLG Köln hat erneut zum Auskunftsanspruch des § 101 Abs. 2 UrhG Stellung genommen. Dieser ist Grundlage für die Herausgabe der Adressdaten des Telefonanschlussinhabers, über dessen Telefonleitung vermeintlich urheberrechtlich geschützte Dateien in das Internet eingestellt worden sein, sollen. Anspruchsverpflichteter sind in diesen Fällen die jeweiligen Telefon- und Internetprovider (Telekom, 1und1, Vodafone etc.). Diese werden durch einen gerichtlichen Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG verpflichtet, die Adressdaten  an die Rechteinhaber herauszugeben, wenn diese zuvor festgestellt haben, dass vom Telefonanschluss des Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde. Umstritten und Gegenstand einer Vielzahl von Entscheidungen der Instanzgerichte ist die Auslegung des Begriffs „gewerblicher Ausmaß“.

von Carl Christian Müller

Chartcontainer Abmahnungen - Vorbeugende Unterlassungserklärungen abgeben?

Im Moment rollt wieder eine Welle von Chartcontainer Abmahnungen. Hierbei Handelt es sich um Abmahnungen, mit denen dem Betroffenen der Upload eines geschützten Musiktitels vorgeworfen wird, der sich auf einem Sampler wie den "German Top 100 Single Charts", den "Bravo Hits" oder ähnlichen Compilations befindet. Welche Musiktitel aktuell u. a. betroffen sind, kann der untenstehenden Liste entnommen werden. Für den Betroffenen einer solchen Abmahnung stellt sich zunächst die Frage, wie mit der konkreten Abmahnung umzugehen ist. 

Darüber hinaus stellt sich nach dem Erhalt der ersten Abmahnung jedoch auch immer die Frage, ob gegenüber den weiteren Rechteinhabern, die auf dem Chartcontainer vertreten sind, mit vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu reagieren ist, um weitere Abmahnungen zu hindern. Ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, wird derzeit unterschiedlich beantwortet. Es gibt eine Reihe von Argumenten, die dafür, aber auch einige gute Gründe, die gegen die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen sprechen:

von Carl Christian Müller

AG Kiel: Honoraranspruch der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler wegen unzureichender Aufklärung des Sachverhalts nicht durchsetzbar

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Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass ein Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes nicht entsteht, wenn dieser wegen einer unzureichenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes einen unzutreffenden Rat erteilt (AG Kiel, Urt. vom 05.01.2012 – 106 C 189/11 – nicht rechtskräftig).

von Carl Christian Müller

OLG Köln: Ermittlungsergebnisse von "Seeder Seek" haben keinen Beweiswert

Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch besteht nur dann, wenn die Software für die Ermittlung von Urheberrechtsverstößen auf Internettauschbörsen einwandfrei funktioniert. Das hat das OLG Köln in einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss entschieden (Beschl. v. 07.09.2011 - Az.: 6 W 82/11). Dem Beschluss lag ein Auskunftsbegehren einer Rechteinhaberin zur Vorbereitung einer Filesharing-Abmahnung zu Grunde. Sie hatte auf einer Internettauschbörse IP-Adressen ermittelt, über die vermeintlich urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wurde und begehrte nun die Herausgabe der hinter der IP-Adresse stehenden Adressdaten des Anschlussinhabers. Als Nachweis legte sie Ergebnisse vor, die eine von ihr selbst programmierte Software "Seeder Seek" gefunden hatte. Zur Glaubhaftmachung fügte sie zudem eine eidesstattliche Versicherung bei, in der der Geschäftsführer eines EDV-Unternehmens, das mit der Klägerin zusammenarbeite, die technische Fehlerfreiheit  der Software bestätigte.