Die Kanzlei Rasch legt in ihren jüngst versendeten Abmahnungen ein von ihr vor der 28. Kammer des Landgericht Köln erstrittenes Urteil vor. Nach Auffassung der 28. Kammer war die Kanzlei Rasch berechtigt, für ihre Mandantin für eine außergerichtliche Abmahnung wegen eines auf einer Tauschbörse zum Herunterladen zur Verfügung gestelltes Musikalbum 1.379,80 EUR zu verlangen (LG Köln, Urteil vom 21.04.2010 - Az. 28 O 596/09).
Uns haben heute zwei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte erreicht, mit der im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die „unerlaubte Verwertung“ des Fims „Twilight – Biss im Morgengrauen“ in der Tauschbörse edonkey abgemahnt wird.
Nun ist es da, das lange mit Spannung erwartete Urteil des BGH zur Haftung für nicht bzw. unzureichend gesicherte W-LAN Anschlüsse (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens). Der BGH hat heute entschieden, dass Privatpersonen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Der BGH hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen:
Das AG Halle hat entschieden, dass die Kosten für eine Abmahnung wegen rechtswidrigen Hochladens eines Filmwerkes auf der Tauschbörse „eMule“ lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 1.200,00 EUR und nicht wie von der abmahnenden Kanzlei angenommen – aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR (AG Halle, Urt. v. 24.11.2009 – 95 C 3258/09) abgerechnet werden dürfen. Aus den jeweiligen Gegenstandswerten errechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren. Das Gericht sprach der abmahnenden Rechteinhaberin eines Filmwerkes einen Betrag in Höhe von 305,50 EUR zu. Von dem Betrag sind neben den Anwaltskosten (130,50 EUR) auch Schadensersatzansprüche (100,00 EUR) und Kosten für das zuvor geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren (75,00 EUR) enthalten. Gefordert hatte die Rechteinhaberin jedoch 826,80 EUR.
Das LG Magdeburg hat entschieden, dass ein Vater und dessen Sohn Abmahnkosten in Höhe von 3.000,00 EUR an EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music zu erstatten haben. welche diesem durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstanden sind. (LG Magdeburg Urteil vom 17.03.2010 – 7 O 2274/09 ).
Der Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments hält Nachbesserungen am Gesetzesentwurf "Digital Economy Bill" für erforderlich. Insbesondere befürchtet der Ausschuss, dass die vorgesehenen Internetsperren bei wiederholten Copyright-Verstößen
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Internetprovider nicht dazu verpflichtet ist, Verbindungsdaten für künftige Peer-to-Peer-Verletzungsfälle zu speichern. (Beschluss v. 17.11.2009 – 11 W 53/09)
Ciiju.de ist eine neue Tauschbörse in Deutschland, auf der Benutzer Musik mit echten Freunden legal tauschen sollen. Diese Tauschbörse unterscheidet sich demnach zum illegalen Filesharing durch zwei wesentliche Punkte:
1. Es wird nur legal erworbene Musik getauscht.
2. Tauschpartner sind nur „echte“ Freunde und Familienmitglieder.
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH wird weiterhin von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aus München im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand einiger bei uns eingetroffenen Abmahnung ist das Musikalbum „Club Tropicana“ von dem deutschen Künstler Mark Medlock.
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