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von Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Sascha Schlösser mahnt im Auftrag des Fotografen Herrn Peter Smola Lichtbildwerke von Stockarchiv-Plattformen ab

Aktuell versendet Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt im Auftrag des Fotografen Peter Smola Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die den Stockarchiv-Plattformen pixelio.de, Fotolia, Aboutpixel oder ähnlichen zur “freien Nutzung”  entnommen wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und ohne die notwendige Urheberrechtskennzeichnung verwendet. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen ohne Zustimmung des Rechteinhabers die von diesem hergestellten Lichtbilder und Lichtbildwerke für die Verwendung als Bild oder sonst für Internetseiten ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu verwenden und auch sonst ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

von Carl Christian Müller

AG Frankfurt am Main zu Klage wegen Filesharing: Keine Störerhaftung bei Verwendung des auf dem Router abgedrucktem Passwort

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.06.2013 entschieden, dass der Betreiber eines privaten W-LAN-Netzwerkes seiner ihm im Rahmen der Störerhaftung obliegenden Sicherungspflicht in ausreichendem Maße nachkommt, wenn er den bei einer Fritz-Box seit dem Jahr 2004 werkseitig vergebenen Authentifizierungsschlüssel verwendet, statt die Verschlüsselung mit einem eigenen, selbst gewählten ausreichenden langen Passwort zu sichern.

von Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Sascha Schlösser mahnt im Auftrag der Rechtsnachfolgerin des Fotografen Herrn Sven Brentrup Lichtbildwerke von der Stockarchiv-Plattformen www.aboutpixel.de ab

Aktuell versendet Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt im Auftrag der Erbin Frau Denise Brentrup des verstorbenen Berufsfotografen Sven Brentrup (Künstlername: Svair in Hannover) Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform www.aboutpixel.de entnommen wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und ohne die notwendige Urheberrechtskennzeichnung verwendet. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen ohne Zustimmung des Rechteinhabers die von diesem hergestellten Lichtbilder und Lichtbildwerke für die Verwendung als Bild oder sonst für Internetseiten ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu verwenden und auch sonst ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

Rechtsanwälte Lutz Schroeder aus Kiel klagen für die Notrefun Entertainment Media GmbH vor dem Amtsgericht in Hamburg

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Heute haben wir eine Klage der Notrefun Entertainment Media GmbH aus Berlin, vertreten von der Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwälte aus Kiel erhalten.

Mit der Klage werden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt 1.103,80 EUR geltend gemacht. Die Klage ist vor dem Amtsgericht in Hamburg erhoben. Dieses hat den Beklagten aufgefordert, binnen zwei Wochen nach Zustellung anzuzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Für diesen Fall soll binnen zwei weiteren Wochen auf die Klage inhaltlich erwidert werden.

von Carl Christian Müller

LG München setzt der Störerhaftung sowie der sekundären Darlegungslast beim Filesharing Grenzen

Das Landgericht München hat entschieden, dass die Haftung für über Pee-to-Peer-Netzweke begangene Rechtsverletzungen nicht allein mit dem Betrieb eines Internetanschlusses als Gefahrenquelle begründet werden kann. Der Anschlussinhaber komme zwar unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung als Rechtsverletzer in Betracht. Er könne jedoch nicht allein durch das Halten des Internetzugangs für Rechtsverstöße verantwortlich gemacht werden. Diese Betrachtungsweise würde die Störerhaftung unzulässiger Weise zu einer Gefährdungshaftung ausdehnen.

von Carl Christian Müller

Eltern haften nicht für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Wird die Rechtsverletzung von einem minderjährigen Kind begangen, stellt sich die Frage, inwiefern Eltern als Aufsichtspflichtige für das Verhalten des Kindes gem. § 832 BGB haften. Der BGH hat kürzlich in seinem mit Spannung erwartenden „Morpheus“-Urteil (BGH zum Az. I ZR 74/12) hierzu Stellung bezogen. Nunmehr liegen die Urteilsgründe zu der Entscheidung vor.

von Carl Christian Müller

OLG Köln zur Berechnung des Schadensersatzes bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

Das OLG Köln (Beschl. v. 15.01.2013 - Az.: 6 W 12/13) hat darauf hingewiesen, dass der abmahnende Rechteinhaber im Hinblick auf die aus einer über Peer-to-Peer-Netzwerken begangenen Urheberrechtsverletzung resultierenden Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist, nähere Ausführungen zur Aktualität, Attraktivität und Popularität der jeweils streitgegenständlichen Musiktitel zu machen. Nur so könne das Gericht den tatsächlich entstandenen Schaden bestimmen. Eine Pauschalierung des Schadensersatzes ohne Kenntnis dieser Fakten sei nicht möglich. Damit setzt das OLG Köln einen Kontrapunkt gegen die mit den Abmahnungen pauschal geltend gemachten und deren Höhe oftmals überzogenen Schadensersatzbeträgen.

von Carl Christian Müller

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken geplant: Filesharing-Abmahnungen und ein Ende?

Standardschreiben und horrende Kosten: Die sogenannten Abmahnanwälte gehören zu den unbeliebtesten Berufsgruppen. Das Bundesjustizministerium will nun massenhafte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen unterbinden, die Abmahnkosten sollen gedeckelt werden. Ein guter Ansatz – aber leider mit zu vielen Ausnahmen. Am Ende werden sie die Regel sein, fürchtet Carl Christian Müller.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Legal Tribune ONLINE.

von Carl Christian Müller

BGH zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 15. November 2012 entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

von Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt Filesharing von Filmmaterial auf Internettauschbörsen ab

Aktuell mahnt die Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrage von Notrefun Entertainment Media GmbH den Upload von erotischen bzw. pornografischen Filmmaterial über Internettauschbörsen ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Lutz Schroeder wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.