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LG Köln: Erste Entscheidungen über Beschwerden in Sachen „Streaming-Abmahnung“ liegen vor

Red Tube Abmahnungen
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Das Landgericht Köln hat heute mitgeteilt, dass es nun erstmals in vier Beschlüssen vom 24.01.2014 über Beschwerden von Anschlussinhabern entschieden, die von der „The Archive AG“ wegen Ansehens eines Streaming-Videos auf der Plattform www.redtube.com abgemahnt worden waren.

Das Landgericht hat den Beschwerden stattgegeben, da die Herausgabe der hinter den IP-Adressen stehenden Namen und Anschriften der Kunden der Deutschen Telekom nicht hätte gestattet werden dürfen. Die Kammer hat die Revidierung ihrer ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der Antragstellerin („The Archive AG“) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. Das Abrufen eines Streams stelle jedoch im Gegensatz zum Download grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar.

Das Gutachten zur Software GLADII 1.1.3 liegt nun im Wortlaut vor

Red Tube Abmahnungen
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Wir hatten bereits am 12.12.2013 nach Durchsetzung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs gegen das Landgericht Köln berichtet, dass das Gutachten zur Software GLADII 1.1.3 keine Informationen dazu enthält, wie die Software den Traffic zwischen Nutzer und Plattform in zulässiger Weise überwachen konnte.

Überraschend ist gleichwohl, wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist. Ausgeführt wird darin lediglich, dass Test-Downloads von drei Medien-Hostern durchgeführt wurden. Anschließend soll mit einem Web-Browser das Web-Interface der Software GLADII 1.1.3 angesurft

BGH zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 8. Januar 2014 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerhersteller. Der Beklagte ist Inhaber eines Internetzugangs. In seinem Haushalt leben auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn.

OLG Hamburg: 200 EUR Schadensersatz pro Song in Filesharing-Sachen

Ein vom LG Hamburg erstinstanzlich ausgeurteilter Betrag von 15,00 EUR pro Song wird vom OLG Hamburg (Urteil vom 07.11.2013, 5 U 222/10) trotz grundsätzlicher Verneinung der Anwendbarkeit der GEMA-Tarife auf P2P-Urheberrechtsverletzungen auf 200,00 EUR angehoben. 

Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet

Red Tube Abmahnungen
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat uns mit Schreiben vom 23.12.2013 mitgeteilt, dass sie auf unsere Strafanzeige vom 19.12.2013 hin ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet hat. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2408 Js 1450/13 geführt.

Wir werden weiter berichten.

 

 

MMR Müller Müller Rößner stellt in Sachen Streaming Abmahnungen Muster für eine Beschwerde gegen Gestattungsbeschlüsse des Landgerichts Köln zur Verfügung

Red Tube Abmahnungen
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Wir haben heute auf den Internetpräsenzen unserer Kanzlei ein Muster für eine beim Landgericht Köln einzureichende Beschwerde wegen der zu Unrecht ergangenen Gestattungsbeschlüsse eingestellt, welches von jedem, der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C wegen des Abrufs eines Streams auf der Plattform Redtube erhalten hat, kostenfrei abgerufen werden kann.

Redtube erwirkt Einstweilige Verfügung gegen The Archive AG

Red Tube Abmahnungen
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Offensichtlich hat Redtube eine einstweilige Verfügung gegen die Massenabmahnerin The Archive AG erwirkt. Pressemeldungen zu Folge soll der von der Kanzlei U+C aus Regensburg vertretenen Rechteinhaberin vom Landgericht Hamburg untersagt worden sein, Nutzer von Redtube abzumahnen und hiermit zu behaupten, sie hätten Nutzungsrechte von The Archive AG verletzt. Sollte sich dies bewahrheiten, könnten viele Nutzer aufatmen, die zwar noch keine Abmahnung erhalten haben, dies aber befürchteten. Thomas Urmann, der Geschäftsführer der Kanzlei U+C hatte angekündigt, weitere Abmahnungen dieser Art zu versenden. Wir hatten daher in den letzten Tagen eine Vielzahl von Anrufern, die noch keine Abmahnung erhalten haben, sich aber aus Angst eine solche zu erhalten, vorsorglich über mögliche Reaktionen zu erkundigen. Unter anderem deshalb hatten wir uns entschlossen, Strafanzeige gegen Thomas Urmann zu stellen, die wir am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht haben.

Landgericht Köln: Gestattungsanträge in Sachen Redtube werden möglicherweise aufgehoben

Red Tube Abmahnungen
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In Bezug auf die Anfang Dezember 2013 massenweise versendeten Redtube-Abmahnungen hat diePressestelle des Landgerichts Köln hat verkündet, dass einige Kammern, bei denen Beschwerden Betroffener eingegangen sind, signalisiert haben, die Beschlüsse aufzuheben. Die "inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen" so das Landgericht Köln wörtlich, werde von diesen Kammern für beachtlich gehalten. Zudem sei die rechtliche Einordnung von „Streaming" juristisch umstritten und daher möglicherweise nicht als offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG anzusehen. Voraussetzung für den Erlass eines Gestattungsbeschluss ist jedoch eine offensichtliche Rechtsverletzung.

Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen Streaming-Abmahnungen in Sachen Redtube bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht

Red Tube Abmahnungen
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Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges, eingereicht. Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Redtube Abmahnungen im Auftrag der The Archive AG

Wie aus der Medienberichterstattung der letzten Tage bekannt ist, hat die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anfang Dezember im Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma The Archive AG im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet.

Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C in Sachen Redtube: Landgericht Köln gibt erste Auskünfte zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3

Red Tube Abmahnungen
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Das Landgericht Köln hat uns heute morgen erstmals Auskunft zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3 erteilt, mit der die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden, die von der Plattform Redtube Filme abgerufen haben und anschließend von der Kanzlei U+C hierfür abgemahnt worden sind. Der Pressesprecher des Landgerichts Köln teilte uns in einer E-Mail hierzu folgendes mit:„Sehr geehrter Herr Müller,wie angekündigt möchte ich als Ergebnis der vorgenommenen Prüfung mitteilen, dass Ihnen Einsicht in das gesamte Gutachten von Seiten der Pressestelle nicht gewährt werden kann.