Der Werbeslogan eines Getränkelieferdienstes „Günstig wie im Supermarkt“ wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht mit Beschluss vom 03.02.2021 als nicht irreführend befunden. So sei für den Markt erkenntlich, dass sich diese Aussage nicht auf das gesamte Sortiment beziehe. Außerdem würde dadurch nicht zwangsläufig suggeriert, dass andere Getränkemärkte ein Produkt stets zu höheren Preisen anbieten (Az. 3 U 136/20).
Der Kläger im vorliegenden Sachverhalt ist Fotograf und entdeckte auf der Website des Beklagten 180 seiner Fotografien, die dieser ohne Lizenz veröffentlicht und genutzt hatte. Nach einer Abmahnung wegen der unberechtigten Verwendung von Fotos, klagte der Fotograf vor dem Landgericht (LG) Frankenthal. Grundsätzlich hat der Urheber Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärungsowie auf die Zahlung von Schadensersatz, werden seine Werke ohne sein Einverständnis verwendet. Zur Berechnung des Schadensersatzes gibt es unterschiedliche Methoden. Das LG Frankenthal hat nunmehr in seinem Urteil vom 20.07.2021 den Betrag nach "freier Beweiswürdigung" festgesetzt (Az. 6 O 202/19). Das erstaunliche: Bei Festlegung der Schadensersatz-Höhe berücksichtigte das Gericht einen "Mengenrabatt", wie er laut einem Sachverständigen bei rechtmäßiger Lizensierung von 180 Bildern angefallen wäre.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 09.09.2021 in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20). Zuvor hatten die beklagten Influencerinnen von dem Kläger eine Abmahnung wegen Schleichwerbungerhalten. wie der BGH nunmehr feststellte, sind die streitgegenständlichen Instagram-Beiträge nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet.
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die ein Schreiben der Rechtsanwälte Meissner & Meissner im Namen des Fotografens Tom Wagner erhalten haben. In diesen Fällen handelt es sich regelmäßig um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzungen.Grundlage dieser Abmahnungen ist die Nutzung und Veröffentlichung von Tom Wagner Fotografien ohne Lizenz. In vielen Fällen verfügen die Nutzer der Fotos über eine Lizenz, haben jedoch im Rahmen der Fotonutzung Tom Wagner nicht als Urheber des Fotos benannt. Von den Betroffenen wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie der entstandenen Rechtanwaltskostengefordert. Wir können Ihnen helfen sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen!
Die unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 13.08.2021 (Az. 33 O 16380/18) einer Klage gegen den Veranstalter des staatlichen Glücksspiels „LOTTOBayern“ auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung stattgegeben.
Die systematische Speicherung von IP-Adressen von Nutzern und die Übermittlung ihrer Namen und Anschriften an den Inhaber geistiger Rechte oder an einen Dritten, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 17.06.2021 (Az. C-597/19). In diesem Rahmen stellte der Gerichtshof fest, dass bereits der Upload von Datei-Segmenten über Peer-To-Peer-Netze als Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu bewerten ist.
Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln mit Urteil vom 23.04.2021 entschieden (Az. 6 U 149/20).
Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 01.06.2021 veröffentlichter Entscheidung insbesondere unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 EUR zugesprochen (Az. 13 U 318/19).
Die Nachfrage nach Corona-Schnelltests für den Heimgebrauch ist anhaltend groß. Viele Privatpersonen suchen nicht nur in Apotheken und Supermärkten nach den begehrten Tests, sondern begeben sich auch online auf die Suche danach. Auf eBay werden verschiedenste Tests für zuhause angeboten. Was viele Händler nicht wissen: Der Verkauf von Corona-Schnelltests kann ein Abmahngrund sein.
Die Kanzlei WaldorfFrommer, die insbesondere aufgrund von Massenabmahnungen im Bereich des Fliesharings, aber auch im Bereich von Fotoabmahnungen bekannt geworden ist, hat sich nun umbenannt. Sie tritt nun unter Frommer Legalauf. Uns liegen nunmehr Abmahnungen vor, die die Kanzlei Frommer Legal wegen des vermeintlichen illegalen Downloads von Filmwerken an Verbraucher versendet. Im Aufbau unterscheiden sie sich nicht von denjenigen Abmahnungen, die vormals unter dem Namen Waldorf Frommer versendet wurden.
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