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von Carl Christian Müller

BVerfG: „Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

Das Tragen eines mit der Buchstabenkombination „FCK CPS“ beschrifteten Ansteckers im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur sogenannten Kollektivbeleidigung bekräftigt. Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.

von Carl Christian Müller

KG Berlin: Autor des Librettos für das Musical „Hinterm Horizont“ verstößt nicht gegen das Urheberrecht

Das Kammergericht hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei dem Libretto zum Musical „Hinterm Horizont“, das seit einigen Jahren im „Theater am Potsdamer Platz“ gezeigt wird und das Elemente des Lebens von Udo Lindenberg zum Gegenstand hat, um eine sogenannte unfreie Bearbeitung eines anderen selbständigen, urheberechtsfähigen Werkes handelt.

Der Kläger war 2005 an den Rockstar mit dem Entwurf eines Librettos, basierend auf der Biografie des Musikers und unter Einbeziehung von dessen Songs, herangetreten. Udo Lindenberg lehnte das Werk ab. Nachfolgend entstand auf der Grundlage des Librettos eines anderen Autors, des Beklagten zu 3), das nunmehr aufgeführte Musical „Hinterm Horizont“.

von Carl Christian Müller

OLG Düsseldorf: Streitwert auf 700,00 EUR reduziert!

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

In einer von uns erstrittenen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.03.2015 – I-20 U 187/14 – eine Abmahnung von Patrick Schöntag, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Spies, als rechtsmissbräuchlich gewertet und daher die zuvor vom Landgericht Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. Zudem hat es den Streitwert auf 700,00 EUR reduziert. Das Landgericht war von einem Streitwert in Höhe von 15.000,00 EUR ausgegangen. Das OLG Düsseldorf sah dies in Anwendung des mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken neu eingeführten § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG als überhöht an.

von Carl Christian Müller

OVG Berlin – Brandenburg: Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Verbot der Smartphone-Apps UberPOP und UberBlack oder vergleichbarer Apps zur gewerblichen Vermittlung von Personenförderungen im Land Berlin weiterhin Bestand hat. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 11 L 353.14 Berlin) bestätigt.

von Carl Christian Müller

BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen Musiksequenzen als Hintergrund-Loops für Rap-Stücke

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers „B.“ wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war.

Die Kläger sind nach ihrer Darstellung Mitglieder der französischen Gothic-Band „Dark S.“, die in den Jahren 1999 bis 2004 mehrere Musikalben veröffentlicht hat. Der Beklagte tritt als Rapper unter dem Künstlernamen „B.“ auf. Die Kläger behaupten, der Beklagte habe bei 13 der von ihm veröffentlichen Rapstücke Musikabschnitte von durchschnittlich zehn Sekunden verwendet, die aus den Originalaufnahmen der Gruppe „Dark S.“ ohne Verwendung des jeweiligen Textes elektronisch kopiert („gesampelt“) worden seien. Diese Abschnitte habe der Beklagte jeweils als sich ständig wiederholende Tonschleife („Loop“) verwendet, mit einem Schlagzeug-Beat verbunden und darüber seinen Sprechgesang (Rap) aufgenommen. Die Kläger sehen darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Der Kläger zu 1 macht insoweit Rechte als Komponist, die übrigen Kläger jeweils Rechte als Textdichter geltend. Sie haben den Beklagten unter anderem auf Unterlassung und Zahlung einer Entschädigung für einen erlittenen immateriellen Schaden in Anspruch genommen.

 

von Carl Christian Müller

AG Köln schränkt Umfang der sekundären Darlegungslast ein und weist Klage in Filesharing-Verfahren der Hanway Brown Ltd. vertreten durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt ab

Das Amtsgericht Köln hat mit seinem Urteil (Urt. v. 16.03.2015 - Az.: 137 C 474/14) eine Klage in einem Filesharing-Verfahren der Hanway Brown Ltd., vertreten durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, abgewiesen. Danach sei aufgrund mangelnder Nachweise über die Täterschaft des Beklagten, der Aktivlegitimation des Rechteinhabers sowie lediglich die Ermittlung einer IP-Adresse nicht ausreichend für eine erfolgreiche Klage von Baumgarten Brandt.

Webseitenbetreiber müssen mit Abgabe der Unterlassungserklärung auch für Löschung des Google Caches sorgen

Das OLG Celle hat mit seinem Urteil vom 29.01.2015 (OLG Celle, Urt. v. 29.01.2015 – Az.: 13 U 58/14) entschieden, dass bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung der Webseitenbetreiber auch für das Auffinden der Inhalte im Google Cache verantwortlich ist und für deren Beseitigung zu sorgen hat.

von Carl Christian Müller

Pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag des Fotografen Grzegorz Grygo das Bild „Berlin 8633“ ab

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

Aktuell versendet die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag des Fotografen hier Name des Fotografen einsetzen Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform pixelio.de entnommen wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Fotografie mit dem Titel „Berlin 8633“ auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch Urheberrechte des Fotografen Grzegorz Grygo verletzt.

von Carl Christian Müller

Die Kanzlei ©-Law GbR vertreten von Stephan R. Schulenberg und André Schenk aus Hamburg klagt im Auftrag der Berlin Media Art vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main

Aktuell sind wir mit der Rechtsverteidigung einer Klage der Berlin Media Art JT e.K. aus Berlin, vertreten von der Kanzlei ©-Law GbR aus Hamburg beauftragt worden. Es wird behauptet, unser Mandant hätte das Filmwerk „Sexy Susi bei GGG Teil 3“ über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Vielzahl von anderen Internetnutzern zum Download angeboten worden.

Mit der Klage werden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche im Rahmen einer Teilklage in Höhe von insgesamt 750,00 EUR geltend gemacht. Die Klage ist vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erhoben. Dieses hat den Beklagten aufgefordert, binnen zwei Wochen nach Zustellung anzuzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Für diesen Fall soll binnen zwei weiteren Wochen auf die Klage inhaltlich erwidert werden.

von Carl Christian Müller

Pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag des Fotografen Benjamin Thorn das Bild „Jessy 021“ ab

Aktuell versendet die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag des Fotografen Benjamin Thorn Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Fotografie mit dem Titel „Jessy 021“ auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch Urheberrechte des Fotografen Benjamin Thorn verletzt.