Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Neumann & Kollegen vor, die im Auftrage der O´s Feinkost GmbH wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen unsere Mandantin vorgeht. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, sie habe Verbraucher ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken angeschrieben. Es werden Auskunfts- und Unterlassungsansprüche sowie die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Der Abgemahnte wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In der ersten Folge unserer Serie zum Markenrecht haben wir Ihnen bereits einen kurzen Überblick darüber gegeben, was eine Marke überhaupt ist. Mit dieser Folge möchten wir Sie ein wenig mit den verschiedenen Arten von Marken vertraut machen.
Das Markengesetz gibt bereits in § 3 Abs. 1 einen Einblick darüber, welche Zeichen dem Schutz des Markengesetzes unterfallen. So werden dort etwa Wörter einschließlich Personennamen, Buchstaben, Zahlen und Hörzeichen genannt. Aufgrund der Vielzahl denkbarer Zeichenformen nennt das Markengesetz lediglich einige Beispiele für schutzfähige Zeichenformen. Neben den meist bekannteren Wort- und Bildmarken sind auch andere weit weniger geläufige Markenformen, wie die Farbmarke, die Dreidimensionale Marke oder die Hör- und Geruchsmarke durch das Markenrecht geschützt.
Wir starten mit diesem Beitrag eine neue Serie zum Markenrecht. Die Beiträge verschaffen Ihnen einen kompakten und verständlichen Einblick in die umfangreiche Materie des Markenrechts. Zunächst einmal stellt sich die Frage: Was ist eine Marke?
Eine gesetzliche Definition des Markenbegriffs findet sich in § 3 des Gesetzes über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnen (MarkenG) wieder. Hiernach sind unter einer Marke alle Zeichen zu verstehen, die geeignet sind, Dienstleistungen und/oder Waren eines Anbieters von denen eines anderen Anbieters zu unterscheiden. Jeder Marke kommt hierbei Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion zu. Vereinfacht gesagt dienen Marken also sowohl der Zuordnung von Produkten und Dienstleistungen einzelner Unternehmen als auch der Abgrenzung zu Produkten und Dienstleistungen anderer Unternehmen.
Aktuell versendet Herr Thomas Wolf, Inhaber der Fotoagentur TW PHOTOMEDIA Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. In dem uns vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und Urheberrechte dadurch verletzt, dass das Bild verwendet worden sei ohne den Namen des Fotografen zu nennen oder einen Link auf die Agentur des Fotografen zu setzen. Mit der als E-Mail versendeten Abmahnung wird der Empfänger der Abmahnung von TW PHOTOMEDIA aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen.
Denecke Priess & Partner mahnen für den Fotografen Vincent Peter Warfelmann, Inhaber der Vincent Peters Photography, die Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.
Wir starten in der nächsten Woche eine Serie zum Markenrecht. Die Beiträge sollen Ihnen einen kompakten und verständlichen Einblick in die umfangreiche Materie des Markenrechts geben. Es werden unter anderem der Begriff der Marke, die Schutzfunktion und die Folgen einer Markenrechtsverletzung erörtert.
Aktuell versendet die Kanzlei hgu Rechtsanwälte im Auftrag von Ralf Roletschek Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von den hguRechtsanwälten wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Für die Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe in § 66a S. 2 TKG sind dieselben Kriterien maßgeblich wie für die Auslegung des Merkmals „deutlich lesbar“ i.S.d. des § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV. Nicht erforderlich ist, dass für die Preisangabe dieselbe Schriftgröße wie für den Haupttext verwendet wird.
In den vergangenen Monaten haben die Berliner Gerichte ihre kritische Rechtsprechung in Bezug auf überzogene Forderungen bei Abmahnungen wegen unberechtigter Lichtbildnutzung weiter gefestigt. So hat das Kammergericht Berlin seinen Hinweisbeschluss vom 26.10.2015 zwischenzeitlich mit Beschluss vom 07.12.2015 (Az. 24 U 111/15) bestätigt. Auch das Landgericht Berlin bremst die Foto-Abmahner deutlich ein.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat in einem von uns erstrittenen Urteil vom 06.01.2016 entschieden, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses für über seine IP-Adresse begangene Rechtsverletzungen nur in begrenztem Maße verantwortlich ist. Kommt dieser im Rahmen der sekundären Darlegungslast seinen Aufklärungs- und Nachforschungspflichten nach, sind darüber hinausgehende Beweiserhebungsanträge, die auf die Täterermittlung und gerade nicht auf den Klageantrag abzielen, unzulässig (AG Charlottenburg: 06.01.2016 - 231 C 379/14).
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