Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich im Zusammenhang mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen mit den Anforderungen an die Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion befasst.
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die digitale Vervielfältigung im Handel vergriffener Bücher unter Missachtung der ausschließlichen Rechte der Urheber gestattet
Anbietern von öffentlichem W-LAN kann aufgegeben werden, den Anschluss durch an Nutzer vergebene Passwörter zu sichern, entschied der EuGH. Carl Christian Müller zum Urteil, das dem klagenden Piratenpolitiker gar nicht gefallen dürfte.
Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat in einem von uns auf Beklagtenseite gegen die von der Kanzlei Waldorf Frommer gegen die Sony Music Entertainment geführten Verfahren durch Urteil vom 15.03.2016 (16 S 35/14) zu Recht erkannt, dass es für die Bewertung einer möglichen täterschaftlichen Haftung eines Anschlussinhabers für von seinem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzungen insbesondere auch darauf ankommt, ob dieser zum Tatzeitpunkt ortsanwesend war.
Filesharing-Schadensersatz verjährt erst nach 10 Jahren
Der BGH hat heute entschieden, dass Schadensersatzansprüche aus einer Abmahnung wegen Filesharings erst in zehn Jahren verjähren. Unterlassungsansprüche und die Aufwendungsersatzansprüche (u.a. die Anwaltskosten aus einer Abmahnung) verjähren dagegen in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15).
Das Markenrecht schützt Marken und Kennzeichen, welche von Personen zur Kenntlichmachung ihrer Waren, Dienstleistungen oder ihres Unternehmens verwendet werden, vor der Benutzung durch Dritte.
Erst dadurch sind Unternehmen in der Lage die Kundschaft durch die Qualität ihrer Erzeugnisse oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt 18.10.2004, Az.: R 542/2002-2).
Wann Dritte durch die Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr in den geschützten Bereich einer Marke eingreifen, wird in § 14 Abs. 2 MarkenG geregelt.
Das Markenrecht spricht jedem Markeninhaber das ausschließliche Recht zu, mit seiner Marke beliebig verfahren zu können und andere von der Benutzung oder Verwendung des Zeichens auszuschließen. Greifen Dritte in dieses Recht ein, indem sie die Marke unerlaubt nutzen, so liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Die Verletzung von Markenrechten regelt § 14 Abs. 2 MarkenG.
Die Folge sind unter anderem Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Auskunftsansprüche.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucher geraten oftmals unbeabsichtigt in einen Konflikt mit dem Markenrecht.
Derzeit mahnt Rechtsanwalt Robert Fechner für den Fotografen Claus Rasmussen (www.themaltdesk.blogspot.dk) die Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.
Denecke Priess & Partner mahnen für den Fotografen Thomas Gatzemeier die Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.
Die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen aus Bonn versendet aktuell im Auftrag der Finntrade GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße. Die Abmahnung wurde für angebliche Wettbewerbsverstoße auf eBay versendet. Gern können Sie auf uns zurückkommen, um sich in Ihrer Abmahnsituation rechtlich verteidigen zu lassen.
Privatsphären-Einstellungen
Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Google Ads
Dies ist ein Werbedienst. Dieser Dienst kann verwendet werden, um Nutzern personalisierte oder nicht personalisierte Werbung anzuzeigen.
Google Ads Conversion Tracking
Dies ist ein Conversion Tracking-Service.
Google Ads Conversion
Dies ist ein Conversion Marketing Service zur Erfolgsmessung von Werbekampagnen.
Google Ads Remarketing
Dies ist ein Remarketing-Service.
Anbieter: Google Ireland Limited, Alphabet Inc., Google LLC
Speicherdauer: Die tatsächliche Dauer der Speicherung der verarbeiteten Daten kann von uns nicht beeinflusst werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer.