Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist.
In den letzten Tagen melden sich vermehrt Verbraucher bei uns, die im Auftrag der der Techland Sp. aus Polen eine Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte erhalten haben. Angeblich soll über deren Internetanschluss das Computerspiel „Dying Light“ über eine Internettauschbörse Dritten zur Verfügung gestellt worden sein. Es handelt sich um ein Computerspiel, bei dem der Spieler gegen Zombies kämpft und das in Deutschland indiziert ist, also nicht vertrieben werden darf.
Störerhaftung abgeschafft - Abmahnung wegen Filesharing
Am heutigen Tage sind die Änderungen zur Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Danach haften die Betreiber eines offenen WLAN Netzwerkes künftig nicht mehr für Rechtsverletzungen, die Nutzer über ihren WLAN-Anschluss begangen haben. Der Betreiber eines offenen WLANs muss also künftig weder die Kosten der Abmahnung wegen Filesharingsübernehmen noch muss er eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn Dritte über sein WLAN eine Rechtsverletzung wie unerlaubtes Filesharing begehen. Dahinter steckt die Idee, dass es insbesondere für Cafés, Hotels oder Hot-Spot-Anbieter attraktiver werden soll, offene WLAN-Netzwerke anzubieten.
Die Werbekampagne der Telekommunikationsfirma 1&1 aus August und September 2017 mit der Aussage "Das beste Netz gibt’s bei 1&1" ist irreführend. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht Hubertus Nolte am 19.09.2017 entschieden.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Urteil YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Zugleich hat es festgestellt, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.
Das Oberlandesgericht München hat in drei Parallelverfahren über die wettbewerbs-, kartell- und urheberrechtliche Zulässigkeit einer Open Source-Software geurteilt, die Werbung auf Websites unterdrückt.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit sowie zum urheberrechtliche Zitatrecht der Presse und zur Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse vorgelegt.
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute mit der Frage befasst, ob im Falle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des von dem Netzbetreibers verschiedenen Endkundenanbieters im Prozess gegen den Anschlussinhaber einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers, nicht aber für die Auskunft des Endkundenanbieters eine richterliche Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG* gegeben ist.
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