News

von Carl Christian Müller

Abmahnung von Superman, Batman & Co.

Die Comic-Figuren BATMAN und SUPERMAN kennt jeder. Nicht jedem ist aber auch bekannt, dass für diese Figuren Wort- und Bildmarken sowohl beim Europäischen als auch beim Deutschen Markenamt eingetragen sind. Wer die Wörter SUPERMAN oder BATMAN oder aber das Logo einer der beiden Figuren markenmäßig verwendet, muss daher mit Abmahnugen rechnen, die von der Kanzlei Boehmert & Boehmert im Namen der Markeninhaberin, der Firma DC Comics mit Sitz in Burbank, USA ausgesprochen, werden. Mit den Abmahnungen werden zunächst "nur" Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Dabei hat es in der Regel aber nicht sein Bewenden.

Weiterverbreitung von Nacktfotos über WhatsApp

Wer Nacktfotos von anderen gegen deren Willen verbreitet, muss mit einer Forderung auf Geldentschädigung rechnen. Hat der Abgebildete einen eigenen Beitrag zu der Weiterverbreitung der Bilder gesetzt, kann das eine Rolle für die Höhe der Entschädigung spielen. Über einen solchen Fall hat kürzlich der 13. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu entscheiden.

von Carl Christian Müller

Rainer Deyhle lässt über Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen wegen Datenschutzverstoß versenden

Uns liegt eine weitere DSGVO Abmahnung vor: Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller versenden im Auftrag von Rainer Deyhle aus Stuttgart Unterlassungsaufforderungen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Webanalyse-Dienst Google Analytics zu nutzen, ohne dabei den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ eingebunden zu haben, mit dem die IP-Adressen der Webseitenbesucher anonymisieren werden? Gefordert wird die Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung sowie die mit der Beauftragung der Kosten der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller einhergehenden Kosten in Höhe von 571,44 EUR.

von Carl Christian Müller

Verband sozialer Wettbewerb versendet Abmahnungen wegen Schleichwerbung auf instagram

Instagram Logo
Foto: Oleg and Polly/AdobeStock

Uns liegen in mehreren Fällen Abmahnungen des „Verbandes sozialer Wettbewerb“ vor, der neuerdings Influencer auf Instagramm wegen fehlender Werbekennzeichnung (Schleichwerbung) abmahnt. Bekannt ist der Verband wegen Abmahnungen im Bereich „Health Claim“ (Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) sowie bei Werbung mit Aussagen zur Wirksamkeit medizinischer Behandlungen. Nun hat der VSW offensichtlich ein neues Betätigungsfeld entdeckt. Auch in der öffentlichen Berichterstattung haben die Abmahnung des VSW schon Niederschlag gefunden – in diesem Zusammenhang wurde über Vreni Frost sowie Cathy Hummels berichtet.

 

von Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Sandhage fordert bis zu 12.500 EUR Schmerzensgeld wegen DSGVO-Verstoß

DSGVO Datenschutzgenerator - Abmahnungen vermeiden
DSGVO Datenschutzgenerator - Abmahnungen vermeiden

Es war im Zuge des Wirksamwerdens der DSGVO befürchtet worden: Massenhafte Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen. Nachdem es an der Abmahnfront in den ersten Wochen nach dem 25.05.2018 jedoch relativ ruhig geblieben ist, gehen hier nun die ersten „Abmahnungen“ der Kanzlei Sandhage ein, mit denen wegen eines DSGVO Verstoßes zwischen 6.500 und 12.500 EUR gefordert werden. Wir haben in den vergangenen Jahren ja schon viel an Unverfrorenheit erlebt, aber diese Schreiben schlagen dem Fass den Boden aus.

von Carl Christian Müller

LG Berlin: Produkte auf Instagram müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Über Instagram rollt eine Abmahnungswelle. Immer mehr Nutzer von Instagram werden abgemahnt. Grund sind angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht wegen nicht gekennzeichneter Werbung. Nun hat das Landgericht Berlin entschieden, dass auf Instagram verlinkte Produkte als Werbung gekennzeichnet werden müssen (Urt. v. 24.05.2018, Az.: 52O 101/18). Sonst liegt ein strafbarer Wettbewerbsverstoß vor. Das gilt auch für verlinkte Produkte, die selbst erworben wurden. Es besteht insofern eine Kennzeichnungspflicht. Beklagte war die Influencerin Vreni Frost. Sie betreibt einen Instagram-Account mit mehr als 50.000 Followern. Auf diesem hatte sie Klamotten oder Schmuck auf Fotos gezeigt und mit entsprechender Verlinkung zur Seite des Unternehmens versehen. Daraufhin kam die Abmahnung.

von Carl Christian Müller

AG München: Online-Verkaufsplattform haftet nicht für betrügerische Angebote

Schäden durch betrügerische Inserate begründen keinen Ersatzanspruch gegen den nicht vorwerfbar gutgläubigen Betreiber einer Internetplattform, der auf entsprechende Gefahren hingewiesen hatte. Das Amtsgericht München wies am 16.08.2017 die Klage eines betrogenen Autokäufers aus Sachsen-Anhalt gegen eine Münchner Internetplattform für Kraftfahrzeugverkäufe auf Erstattung des vergeblich bezahlten Kaufpreises von 4.000 € ab.

 

von Carl Christian Müller

Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung

Nach öffentlich abrufbaren Meldungen sind die ersten Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) versendet worden. So berichtet der Kollege Hechler aus Schwäbisch Gmünd, ihm seien bereits am 25.05.2018 drei Abmahnungen ein und desselben Unternehmens wegen vermeintlich fehlerhafter Datenschutzerklärungen übersendet worden. Die Kanzlei Weiß&Partner teilt mit, die A Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Orhan Aykac aus Augsburg) versende Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen.

von Carl Christian Müller

Last-Minute-Hilfe gegen Abmahnungen und Bußgelder: Gratis Datenschutz Generator bis einschließlich zum 25.5.2018 online

Webseiten DSGVO konform mit SOS Datenschutzegnerator
Webseiten DSGVO konform mit SOS Datenschutzegnerator

SOS Datenschutz bietet bis einschließlich zum 25.05.2018 ein Datenschutz Generator an, mit dem Unternehmen Ihre Datenschutzerklärung kostenfrei erstellen können. Der Datenschutzgenerator beinhaltet die gängigen Plugins und Applikationen im Online-Bereich. Über eine Abfragemaske lassen sich individuelle, auf das jeweilige Online-Angebot abgestimmte Datenschutzerklärungen generieren, die den Anforderungen der DSGVO gerecht werden.

von Carl Christian Müller

Porno Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law – ein Wolf im Wolfspelz?

Uns wurde heute von einem Mandanten eine Abmahnung der bisher am Abmahnmarkt nicht in Erscheinung getretenen Kanzlei IPPC LAW aus Berlin vorgelegt. Angeblich soll unser Mandant über eine Tauschbörse mehrere Pornofilme runtergeladen haben. Die Abmahnung wird im Namen der MG Premium Ltd. ausgesprochen. Da wir von uns glauben, jeden Abmahner aus diesem Bereich zu kennen, waren wir natürlich sehr gespannt zu erfahren, wer hinter der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft steckt. Die Antwort findet sich am Ende der Abmahnung: Rechtsanwalt Daniel Sebastian!