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von Carl Christian Müller

Amazon kann sich gegen „gekaufte“ Produktbewertungen wehren

Amazon in Neon Buchstaben
Foto: Kaarle/AdobeFotostock

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte mit heute veröffentlichtem Beschluss die Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenrezensionen, wenn nicht zugleich auf die Entgeltlichkeit hingewiesen wird.

von Carl Christian Müller

Abmahnung wegen Werbung mit GARANTIE

Werbung mit Garantien
Werbung mit Garantien

In den letzten Wochen werden verstärkt Abmahnungen wegen der Werbung mit dem Wort GARANTIE versendet. Abgemahnt wird u. a. vom Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. sowie dem Verband IDO. Mit dem Begriff "Garantie" darf nur geworben werden, wenn dabei auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf hingewiesen wird, dass die Verbraucher durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.

von Carl Christian Müller

Shopbetreiber dürfen keine zusätzlichen Gebühren bei Zahlung mit Paypal oder Sofortüberweisung verlangen

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 13.12.2018 entschieden, dass Online-Shops von Ihren Kunden keine Extra-Gebühren verlangen dürfen, wenn diese über Sofortüberweisung oder Paypal zahlen (LG München I, Urteil vom 13.12.2018 -  Az. 17 HK O 7439/18) Dem Verfahren lag ein Antrag der Wettbewerbszentrale zu Grunde, die gegen die FlixMobility GmbH  als Anbieterin der Flixbus-Fahrten vorgegangen war. 

OLG Köln: Keine irreführende Werbung mit Stofftieren bei Diagonale als Höhenangabe

Tafel Consumer Protection
Foto: airdone/Adobe Fotostock

Verbraucher können auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe. Dies hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln einem aktuellen Urteil zu Grunde gelegt.


von Carl Christian Müller

VG Köln: Klage gegen NetzDG als unzulässig abgewiesen

Die FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin und Jimmy Schulz sind vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einer Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gescheitert. Das Gericht hat die von ihnen erhobene vorbeugende Feststellungsklage mit Urteil vom heutigen Tag als unzulässig abgewiesen.

von Carl Christian Müller

OLG München: "Semmelverkauf" auch an Sonn- und Feiertagen zulässig

Das Oberlandesgericht München hat heute die Berufung des Klägers - der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts München II bestätigt (Az: 6 U 2188/18).

von Carl Christian Müller

OLG Karlsruhe: Berichterstattung über rechtsextreme Äußerungen in Facebook-Chats zulässig

Oberlandesgericht Karlsruhe erlaubt Berichterstattung über rechtsextreme Äußerungen eines Mitarbeiters zweier AfD Landtagsabgeordneter in Facebook-Chats.

von Carl Christian Müller

OLG Köln: Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkasse kein Fall für Verbraucherzentrale

Tafel Consumer Protection
Foto: airdone/Adobe Fotostock

Der für Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 18.01.2019 eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Aachener Bausparkasse als unzulässig abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren Schreiben, in denen die Bausparkasse ihre Sparer mit alten, hochverzinsten Verträgen aufforderte, in einen weniger günstigen Tarif zu wechseln. Anderenfalls könne sie wegen der nach Vertragsschluss eingetretenen Veränderung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen - gesunkene Marktzinsen - aus wichtigem Grund kündigen.

von Carl Christian Müller

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt den Film Papillon ab

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

Aktuell versendet die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag des Rechteinhabers Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Filesharings, Über den Internetanschluss des Abgemahnten soll der Film Papillon inTauschbörsen zum Download angeboten worden sein.

von Carl Christian Müller

OLG Schleswig: Service-Telefonnummer muss in Widerrufsbelehrung genannt werden

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen über das Internet vertreiben und dabei die gesetzlich angebotene Muster-Widerrufsbelehrung verwenden, in dieser Belehrung eine bereits vorhandene Servicetelefonnummer angeben müssen.

Die Beklagte vertreibt über das Internet u. a. Telekommunikationsdienstleistungen. Sie verwendet dabei das gesetzlich angebotene Muster für die Widerrufsbelehrung, um den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren. In der Muster-Widerrufsbelehrung gab die Beklagte ihre Telefonnummer nicht an, obwohl sie über geschäftliche Telefonnummern verfügt, die eigens für den Kontakt mit bereits vorhandenen Kunden eingerichtet worden sind.