Mit der Mehrheit der konservativen Parlamentvertreter wurde die modifizierte Gesetzesvorlage Hadopi II verabschiedet. Die erste Fassung war vom Verfassungsrat, dem französischen Verfassungsgericht, wegen der im Gesetzesvorhaben vorgesehenen Internetsprerren, die von der eigens hiefür eingerichteten Behörde bei wiederholten Rechtsverstößen angeordnet werden konnte, für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hatte das Verfassungsgericht angführt, dass die solchermaßen angeordneten Internetspperren sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährde als auch gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoße. Insbesondere krtitisierte das Verfassungsgericht, dass die ursprüngliche Fassung des Gesetzes keinen Richtervorbehalt für die Internetsperren vorsah.
In der nun verabschiedetene Fassung sollen die Rechtsverletzer im gerichtlichen Schnellverfahren abgeurteilt werden. nach wie vor sollen die Urheberrechtsverletzungen mit hohen Bußgeldern und Sperrungen des Internetzugangs bestraft werden. Die Opposition hat bereits angekündigt, das Gesetz erneut dem Verfassungsrat vorzulegen.
Sie hierzu auch unseren Beitrag vom 13.05.2009.
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