USA: Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverletzungen vorgelegt

von

In den USA wird derzeit der Entwurf eines neuen Anti-Piraterie-Gesetzes, des »Stop Online Piracy Act« (SOPA), heiß diskutiert. Ziel des Gesetzes ist es gegen Internetseiten vorzugehen, Urheberrechte verletzten oder Urheberrechtsverletzungen ermöglichen oder fördern. Mit dem Gesetz soll die US-Generalanwaltschaft ermächtigt werden, Internet-Provider und Suchmaschinen ohne vorherige Anhörung zu dem Fall vor einem Gericht anzuordnen, Zugriffe auf bestimmte Websites zu unterbinden, um Nutzer aus den USA daran zu hindern, auf illegale Inhalte auf Seiten außerhalb der USA zuzugreifen. Zudem soll es über den gleichen Weg möglich sein, Zahlungsdienstleister und Werbenetzwerke zu zwingen, Geschäftsbeziehungen zu vermeintlichen Piraterieseiten binnen fünf Tagen abzubrechen. Schließlich sieht der Gesetzesentwurf vor, Domains angeblicher Piraterieseiten zu beschlagnahmen.

Für die Einleitung der vorstehend aufgeführten Maßnahmen sollen bereits Anhaltspunkte ausreichen, aus denen sich eine Begünstigung von Copyright-Verletzungen seitens der Webseitenbetreiber ergibt. Von den Maßnahmen sind auch Webseitenbetreiber betroffen, die Ihren Sitz nicht in den USA haben oder ihr Angebot nicht auf die USA ausrichten.

Die Befürworter des Gesetzesentwurfes rechtfertigen den Entwurf damit, dass US-Rechteinhaber anderenfalls keine Handhabe gegen ausländische Rechteinhaber hätten. Hier gegen werden erhebliche Bedenken geäußert: So weisen US-Rechtsprofessoren darauf hin, dass das Gesetz nicht nur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung (1st Amendment) verstoßen würde, sondern sich auch negative auf Innovation und Wettbewerb auswirken und die Vorreiterrolle der USA in Sachen Demokratie und Meinungsfreiheit untergraben würde.

Quellen:  Spiegel Online, Institut für Urheber- und Medienrecht

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.