Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Erste Tipps zur Verhaltensweise bei einer Abmahnung von Meissner und Meissner
Tief durchatmen und Ruhe bewahren
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit den Rechtsanwälten Meissner und Meissner und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Meissner und Meissner nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Rufen Sie auch nicht bei Meissner und Meissner an.
Nichts zahlen
Auch die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, Sie also keine Erlaubnis zur Nutzung der Fotos hatten, sind die geforderten Schadensersatzbeträge nicht selten zu hoch. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290
Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei Meissner und Meissner in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.