Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung vom 1. FC Nürnberg erhalten?

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Von Ihnen werden Anwaltskosten von über 1 500 EUR gefordert? Nutzen Sie nun unser Angebot für eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung. Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema Abmahnung vom FC Nürnberg.

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Abmahnung vom 1. FC Nürnberg erhalten? Wir stehen Ihnen zur Seite

Sie wurden von der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. aufgrund einer Markenrechtsverletzung abgemahnt? Jetzt sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen? Außerdem sollen Sie die Anwaltskosten der Hamburger Kanzlei übernehmen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Die Erstberatung ist kostenfrei.

Wir stehen Ihnen bei Abmahnungen von Fußball-Clubs mit Rat und Tat zur Seite.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Anwaltliche kostenfreie Erstberatung

Steht eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung ins Haus, sind viele Betroffene überfordert und schockiert. Eine Zahlungsforderung von über 1 500 EUR und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sorgt regelmäßig für einen Schock bei den abgemahnten Personen. Zudem erweckt das Schreiben der Kanzlei BLUEPORT LEGAL (vormals von Appen, Jens Legal) im Auftrag des 1. FC Nürnberg bei vielen Abgemahnten den Eindruck, sie seien chancenlos und müssten nun in jedem Fall die geltend gemachten Kosten zahlen. Dies kann allerdings von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich sein. Wir empfehlen, Ihre Angelegenheit anwaltlich prüfen zu lassen. Unserer Erfahrung nach bedarf es vielfach der Einzelfallbetrachtung, ob die geltend gemachten Forderungen gerechtfertigt sind. Vor allem in Bezug auf die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten, kann sich unser Beratungsangebot lohnen.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre finanziellen Interessen stets im Blick.

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Wir haben noch nicht mal Halbzeit. Wir verfügen über umfassende Erfahrungswerte in Fällen von Abmahnungen des 1. FC Nürnberg und stehen Ihnen gerne zur Seite. Bei uns sprechen Sie immer mit einem Anwalt - nicht mit einem Callcenter. Wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenfreien Erstgespräch.

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL nicht ungeprüft. Sie verpflichten sich sonst womöglich vorschnell zu Zahlungen.

Nichts zahlen

Auch bei einer im Grunde berechtigten Abmahnung sind die geforderten Beträge nicht selten nach unserer Einschätzung zu hoch. Oftmals lassen sich die Zahlungsansprüche reduzieren.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag des 1. FC Nürnberg in einem kostenfreien Erstgespräch – damit können wir erste Unsicherheiten aus dem Weg räumen.

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Ich bin doch Fan? Warum mahnt der FC Nürnberg ab?

Der 1. FC Nürnberg e.V. lässt sich durch die Kanzlei BLUEPORT LEGAL (vormals von appen jens legal) vertreten. Im Namen des Fußball-Clubs mahnt die Hamburger Kanzlei wegen unberechtigter Verwendungen der Wortmarke "1. FC Nürnberg" ab. Der fränkische Verein ist Inhaber dieser Marken.

Die Grundlage einer solchen Abmahnung sind verschieden. In den uns vorliegenden Fällen ließ der Verein aufgrund der Nutzung des Schriftzuges "1. Nürnberg" oder wegen der Verwendung der gleichlautenden Geschäftsbezeichnung zur Bewerbung selbst angefertigter Dekorationsgegenständen, wie Lampen, Bildern oder Urkunden abmahnen. Es sind aber auch Abmahnungen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) sowie die Verletzung des Namensrechts denkbar (§ 12 BGB).

Aufbau einer FC Nürnberg-Abmahnung

Abmahnungen von BLUEPORT LEGAL für den 1. FC Nürnberg sind oftmals gleichermaßen aufgebaut. Zu Beginn führt die Kanzlei aus Hamburg aus, dass sie die rechtlichen Interessen des Fußball-Clubs vertreten und eine entsprechende Vollmacht beiliegt oder ggf. anwaltlich versichert wird. Zudem wird unter Angabe der Kennziffer des Deutschen Patent- und Markenamtes belegt, dass der 1. FC Nürnberg Inhaber der Rechte an der Wortmarke "1. FC Nürnberg" sowie der gleichnamigen Geschäftsbezeichnung ist. Anschließend wird beschrieben, inwiefern die abgemahnte Person diese Marken und Unternehmenskennzeichen unberechtigt verwendet haben soll. Da kommen beispielsweise Angebote auf Verkaufsplattformen, wie eBay, Amazon oder Etsy in Frage. Aber auch Posts auf Instagram oder Pinterest wurden unserer Erfahrung schon abgemahnt.

Auf diese Einleitung folgt die Benennung der geltend gemachten Ansprüche. Zuerst wird die Unterzeichnung einer dem Schreiben beiliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer Frist von 12 Tagen gefordert. Zusätzlich verlangt BLUEPORT LEGAL die Erstattung der Kosten, die dem 1. FC Nürnberg durch ihre Inanspruchnahme entstanden sein sollen. In den uns vorliegenden Fällen wurde eine Zahlung von über 1 500 EUR gefordert. Dieser Betrag soll ebenso innerhalb von zwölf Tagen an die Kanzlei BLUEPORT LEGAL gezahlt werden.

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Welche Ansprüche werden vom 1. FC Nürnberg geltend gemacht?

Regelmäßig ähneln sich Abmahnungen dieser Art, sodass von BLUEPORT LEGAL für den 1. FC Nürnberg e.V. oftmals ähnliche Ansprüche gestellt werden.

Unterlassungsanspruch

Um der Gefahr einer Wiederholung zu begegnen, sind Sie als (potenzieller) Rechtsverletzer grundsätzlich dazu verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daher wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf dazu wird bereits dem Brief beigelegt. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung läuft eine Frist, die Sie beachten und ernst nehmen müssen.

Schadensersatz

Zusätzlich zur Unterlassungserklärung ist eine Schadensersatzforderung denkbar. Die Höhe der Forderung ist abhängig von der begangenen Markenrechtsverletzung. Dazu gibt es verschiedene Berechnungsmethoden: Zahlung des entgangenen Gewinns, Herausgabe des erzielten Gewinns oder Zahlung einer "fiktiven Lizenzgebühr". Diese umfasst den Betrag, der angefallen wäre, wenn durch den 1. FC Nürnberg e.V. eine reguläre Nutzungslizenz erteilt worden wäre.

Erstattung der Anwaltskosten

Zuletzt wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten vorgetragen, dem 1. FC Nürnberg e.V. durch Beauftragung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL (vormals von appen jens legal) entstanden sein sollen. Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem Gegenstandswert und der Geschäftsgebühr. Je nach Wert des verletzten Kennzeichenrechts und dem Ausmaß sowie der Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung (Angriffsfaktor), fällt der Gegenstandswert unterschiedlich hoch aus. In den uns vorliegenden Abmahnungen wurde von einem Gegenstandswert in Höhe von 50 000 EUR ausgegangen und mit einer 1,3 Geschäftsgebühr multipliziert, was zuzüglich einer Auslagenpauschale eine Forderung von 1 682, 70 EUR ergab.

Ist die Abmahnung von BLUEPORT LEGAL berechtigt?

Das kommt ganz darauf an, ob die Wortmarke "1. FC Nürnberg" bzw. die gleichnamige Geschäftsbezeichnung im Rahmen einer privaten Handlung oder einer Handlung im geschäftlichen Verkehr genutzt worden ist. Eine Handlung im geschäftlichen Verkehr umfasst jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Dabei muss werde ein Entgelt, noch ein Gewinn erzielt worden sein. Unter eine private Handlung fallen alle Bereiche, die nicht dem Erwerbsleben oder der Berufsausübung einer Person zugeordnet sind. Dazu zählen die Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung eines eigenen Bedarfs oder die private Unterhaltung.

Ein Beispiel: Während der gelegentliche, unregelmäßig Verkauf von selbst genähter individueller Kleidung auf dem Verkaufsportal eBay als private Handlung angesehen wird, ist die regelmäßige Einstellung gleichartiger selbst hergestellter Bekleidung auf der Plattform Amazon als geschäftliche Handlung zu bewerten. Der Status "gewerblich" oder "privat" auf einem Verkaufsportal ist für die rechtliche Bewertung nicht entscheidend, sondern es kommt auf eine Einzelfall-Bewertung an. Unserer Erfahrung nach werden auch Personen abgemahnt, die in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Pinterest ihre Produkte angeboten haben. Auch Angebote die auf das Portal Etsy gestellt werden, können von Abmahnungen betroffen sein.

Von dem Vorliegen einer Markenrechtsverletzung sind die weiter geltend gemachten Ansprüche abhängig. Erst dann, wenn eine solche Rechtsverletzung bejaht werden kann, hat der 1. FC Nürnberg e.V. einen Anspruch auf Auskunft rund um die Verletzung der Wort- oder Bildmarke. Anhand dieser Angaben wird dann die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes errechnet. Ebenso der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten kann nur dann geltend gemacht werden, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Wer die beigefügte Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich damit nicht nur zum Unterlassen, sondern auch zur Zahlung der Anwaltskosten, unabhängig davon, ob die Rechtsverletzung nun begangen wurde oder nicht.

Meine Abmahnung ist berechtigt - muss ich nun zahlen?

Auch wenn Ihre Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, empfehlen wir Ihnen uns für die kostenfreie Erstberatung zu kontaktieren. Bezüglich des Schadensersatzes können wir für Sie in Verhandlung mit der BLUEPORT LEGAL (vormals von appen jens legal) treten. Durch die Aushandlung eines Vergleichs können wir die Höhe der Schadensersatzkosten oftmals reduzieren.

Auch bei den geltend gemachten Rechtsanwaltskosten lassen sich Kosten einsparen. Ist der Gegenstandswert beispielsweise zu hoch angesetzt, kann dieser womöglich abgesenkt werden, sodass die Kosten automatisch geringer ausfallen. Die Anwaltskosten berechnen sich aus Gegenstandswert und Geschäftsgebühr zuzüglich Aufwandspauschale und Mehrwertsteuer. Das heißt im Klartext: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Anwaltskosten.

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Neben den Rechtsanwaltskosten - Muss ich Schadensersatz zahlen?

Das hängt davon ab, wie groß der Umfang der begangenen Markenrechtsverletzung ist. Der Auskunftsanspruch soll die Gegenseite dazu in die Lage versetzen, das Ausmaß der Verletzungshandlung abzuschätzen und daraus eine etwaigen Schadensersatzanspruch abzuleiten. Der Schadensersatz wird nach verschiedenen Methoden berechnet. Insbesondere die Methode der "fiktiven Lizenzgebühr" ist oftmals Grundlage der Schadensberechnung von solchen Abmahnungen wie der von BLUEPORT Legal für den 1. FC Nürnberg. In dem Rahmen der "fiktiven Lizenzgebührt" werden die Kosten, die durch eine reguläre Erteilung einer Nutzungslizenz durch den 1. FC Nürnberg e.V. angefallen wären als Schadensersatzhöhe angesetzt. Dies kann bisweilen kritisch zu prüfen sein, insbesondere dann, wenn ein vergleichbares Produkt vom 1. FC Nürnberg überhaupt nicht angeboten wird. Bei selbst hergestellten Artikeln, wie Lampen, Bildern, Urkunden, Anhängern und dergleichen dürfte das sogar die Regel sein.

Frist ist abgelaufen - Was kann das für Folgen haben?

Bei Abmahnungen aller Art, so auch bei Markenrechtsverletzungen werden in der Regel kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. In den uns vorliegenden Fällen betrug die Frist 12 Tage. Die kurzen Fristen werden durch die Eilbedürftigkeit von Markenrechtsverletzungen mit der Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung (Wiederholungsgefahr) gerechtfertigt. Trotzdem können solch kurze Fristen die abgemahnte Person selbstverständlich unter Druck setzen.

Läuft die Frist ab, kann dies zur Folge haben, dass die Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. die geltend gemachten Ansprüche auf gerichtlichem Weg durch eine einstweilige Verfügung, einen Mahnbescheid oder eine Klage durchsetzen will. Mit Einleitung des Verfahrens steigen automatisch die Kosten.

Unser Ziel

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Daher genießen wir eine gute Reputation bei unseren Mandanten, die stets unsere lösungsorientierten Wege schätzen. Durch mehrere tausend Abmahnungen haben wir umfangreiche Erfahrungswerte vorzuweisen, von denen Sie nur profitieren können. Bei SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Wir stehen Ihnen mit unserem ganzen Wissen tatkräftig zur Seite. Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Ihrer Abmahnung FC Nürnberg helfen. Unser erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine oder zumindest weniger Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen müssen.

Kostenfreie Erstberatung für Ihr Abmahnschreiben

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie auch uns kontaktieren. Senden Sie uns Ihre Abmahnung vom 1. FC Nürnberg per Email, Fax oder über unser Kontaktformular zu. Sie erhalten von unseren Anwälten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich gerechtfertigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Probieren Sie unser Beratungsangebot aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu und erhalten Sie noch heute einen Rückruf von einem Anwalt. Unsere Erstberatung ist unverbindlich und kostenfrei. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Anfrage zu, nur so können sich unsere Experten adäquat auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten.

Abmahnung vom 1. FC Nürnberg - Was kann ich tun?

Unser erster Rat: Bewahren Sie Ruhe! Aber reagieren Sie unbedingt auf das Schreiben. Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Mit Unterzeichnung der Erklärung verpflichten Sie sich nämlich zu Zahlung des geforderten Betrags. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung gar nicht für Sie zutrifft, haben Sie sich mit Ihrer Unterschrift trotzdem dazu verpflichtet die Zahlung zu begleichen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und vermeiden Sie weitere Kosten. Unsere Rechtsanwälte haben jahrelange Erfahrung im Markenrecht und besprechen gerne mit Ihnen, die für Sie richtige Vorgehensweise. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt worden sind. Die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen und die eines motivierten Teams stehen Ihnen stets zur Verfügung. Senden Sie uns noch heute Ihre Abmahnung und besprechen Sie all Ihre Fragen in einem kostenfreien Erstgespräch mit einem unserer Anwälte.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung vom 1. FC Nürnberg erhalten?

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

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Mit der richtigen Strategie zum Erfolg - Gehen Sie in die Offensive!

Gar nichts zu unternehmen, wird Ihnen nicht weiterhelfen bei einer Abmahnung des 1. FC Nürnberg e.V.. Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzungen können gefährlich sein, da die beauftragten Kanzleien die Ansprüche ihrer Mandaten oftmals mit einstweiligen Verfügungen durchsetzen wollen. Unsere Anwälte verteidigen seit 2007 Abmahnungen im Markenrecht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien anwaltlichen Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erörtern in einem ersten Gespräch, die für Sie richtige und vor allem erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.

Für unsere Arbeit berechnen wir faire Pauschalsätze, wodurch unsere Beauftragung für Sie auch finanzielle interessant sein dürfte. Soll heißen: Unsere Arbeit macht ihre Abmahnung nicht teurer, als sie ohnehin schon ist. Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, sprechen Sie uns auf einen Beratungshilfeantrag an. Wenn das für Sie zuständige Gericht Ihnen Beratungshilfe gewährt, zahlen Sie an uns nur 15,00 EUR. Den Rest übernimmt die Justizkasse.

Nutzen Sie jetzt unser Angebot der kostenfreien Erstberatung. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung vom 1. FC Nürnberg.

Carl Christian Müller, LL.M.
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Abmahnung von BLUEPORT LEGAL für den 1. FC Nürnberg - Unser Angebot für Sie:

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Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung vom 1. FC Nürnberg unkompliziert und schnell über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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