Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Fatboy the Original B.V. wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Sie sind im Auftrag des Sitzsackherstellers Fatboy von der von der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte abgemahnt worden? Wenn wir uns für Sie einsetzen, können Sie sich zurücklehnen.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Erste Hilfe bei einer Abmahnung von Fatboy

Sie haben Post von der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte erhalten? Es wird Ihnen eine Verletzung der Marke "Fatboy" oder "Lamzac" vorgeworfen und nun sollen Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und die Anwaltskosten übernehmen?

Erste Schritte nach einer Abmahnung aus der Marke Fatboy:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Das muss Sie nicht unbedingt vom Sitzsack reißen. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte im Auftrag von Fatboy und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Verpflichten Sie sich insbesondere nicht vorschnell zu Zahlungen gegenüber der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte.

Anwaltskosten und Schadensersatz? Zahlen Sie nichts!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.

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Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte im Auftrag von Fatboy in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Aufregung.

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Worum geht es in den Abmahnungen aus der Marke Fatboy?

Abmahnung von Fatboy the Original
Abmahnung von Fatboy the Original

Bei den Abmahnungen durch die Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte geht es um die Einfuhr von Produktfälschungen der Marke "Fatboy" bzw. "LAMZAC". Beide sind als Unionsmarken unter anderem für Möbel (darunter Sitzsäcke und Sitzkissen) eingetragen und gehören dem niederländischen Unternehmen Fatboy the Original B.V.

Die Zollbehörden kontrollieren vor allem den Inhalt von Paketen, die nicht aus Staaten der Europäischen Union kommen. Verdächtige Produkte werden von Sachverständigen daraufhin überprüft, ob es sich um Originale oder Fälschungen handelt. Stellt sich heraus, dass vermeintliche Produkte von „Fatboy“ gefälscht sind, behält der Zoll diese ein und informiert das Unternehmen Fatboy the Original B.V. Das Verfahren nennt man Grenzbeschlagnahme. Dann beauftragt Fatboy die Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte die Markenrechtsverletzung auf dem Zivilrechtsweg zu verfolgen.

In welchen Fällen ist die Abmahnung von Fatboy berechtigt?

Die Abmahnung aus einer Marke ist berechtigt, wenn Abgemahnte im geschäftliche Verkehr gehandelt haben. Darunter fallen alle selbstständigen und wirtschaftlichen Tätigkeiten, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommen. Jedoch muss weder ein Entgelt noch ein Gewinn erzielt werden.

Unberechtigt ist die markenrechtliche Abmahnung bei rein privaten Handlungen. Privat sind Bereiche des Einzelnen, die außerhalb seiner Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit liegen. Dazu zählen Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung des privaten Bedarfs oder der privaten Unterhaltung. Zum Beispiel dürfte der Erwerb eines einzelnen Sitzsackes als private Handlung zu werten sein. Erwirbt man jedoch eine größere Anzahl an Sitzsäcken der Marke „Fatboy“ oder „Lamzac“ für die man auch Lagerräume benötigt, dann dürfte das eher für eine Handlung im geschäftlichen Verkehr sprechen.

Dabei ist aus juristischer Sicht nicht entscheidend, ob sie auf einem Online-Portal als "gewerblicher" oder "privater" Verkäufer ausgewiesen sind. Diese Argumentation findet sich häufig in Abmahnungen. Entscheidend ist vielmehr, ob Ihr Handeln nach markenrechtlichen Kriterien als privat oder im geschäftlichen Verkehr definiert wird.

In allen Fällen muss daher eine individuelle Bewertung des Geschehens stattfinden. Eine Orientierungshilfe bietet dabei die Rechtsprechung der Gerichte.

Fälle in den ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bejaht wurde:

  • LG Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003 – 110 O 32/03: Große Anzahl veräußerter Neuware
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2004, Az. 6 W 54/04: Über 40 Verkäufe in wenigen Monaten
  • AG Radolfzell, Urteil vom 29.7.2004 – 3 C 553/03: Mehrere, gleichartige Artikel
  • LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006, Az. 5 O 51/06: 25 Verkäufe binnen zwei Monaten, vorher mit dem Ziel eines Weiterverkaufs angeschafft
  • BGH Urteil vom 4.12.2008, Az. I ZR 3/06: 91 Verkäufe in fünf Wochen
  • eigene AGB in dem eBay-Shop
  • den Status als Powerseller bei eBay

Nicht angenommen wurde ein Handeln im geschäftlichen Verkehr in folgenden Fälle:

  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.4.2005, Az. 6 U 194/04: 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten, nach Ansicht des Gerichts waren hier sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 21.2.2011, Az. 5 W 22/11: 680 laufenden eBay-Auktionen, jedoch wurde hier eine umfangreiche, eigene Sammlung aufgelöst Geringfügige Umsätze
  • Unregelmäßige Verkäufe
  • Dauerhafte Verluste

Handeln Sie privat, ist die Abmahnung nicht berechtigt und Sie zahlen nichts!

Welche Ansprüche macht Fatboy the Original B.V. geltend?

Fatboy the Original B.V. fordert mit der Abmahnung

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zustimmung zur Vernichtung der Plagiate
  • umfangreiche Auskunft über die Schutzrechtsverletzungen
  • Erstattung der Anwaltskosten.

Lassen sich die Anwaltskosten der Gegenseite reduzieren?

Ja, eine Reduzierung der Anwaltskosten ist möglich. Streiten kann man sich gerade um die beiden maßgeblichen Faktoren zur Berechnung der Anwaltskosten.

Denn der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert der Marke sowie dem Ausmaß und der Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung (kurz: Angriffsfaktor). Bei sehr bekannten Marken werden hohe Gegenstandwerte angesetzt und von der Rechtsprechung bestätigt. Wenn aber der Angriffsfaktor wegen der Art und des Umfangs geringer ausfällt, muss das sich auch auf den Gegenstandswert auswirken.

Die Geschäftsgebühr bei einer außergerichtlichen Tätigkeit beträgt im Regelfall 1,3. Gerade bei standardisierten Abmahnungen können Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Tätigkeit hinterfragt werden.

Die Anwaltskosten werden von Heinrich Partner Rechtsanwälte bei einem angesetzten Gegenstandswert von 150.000,00 EUR und einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300, § 13 RVG inklusive einer Post- und Telekommunikationspauschale auf 2.305,40 EUR beziffert.

Wir halten diesen Betrag bei weitem übersetzt. Sowohl beim Gegenstandswert als auch der Geschäftsgebühr müssen die Forderungen der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte nicht einfach akzeptiert werden. Ein Interessenausgleich, mit dem beide Parteien leben können, ist möglich.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung, können wir diese Verhandlungsspielräume nicht mehr nutzen.

Mit welchen Schadensersatzforderungen von Fatboy muss ich rechnen?

Das kommt auf den genauen Umfang der begangenen Verletzungshandlungen an. Erst durch die Auskünfte des Verletzers kann Fatboy die Intensität der Markenrechtsverletzung feststellen. Bei der Berechnung des Schadensersatzes gibt es drei Möglichkeiten: Zahlung des entgangenen Gewinns, Herausgabe des erzielten Gewinns oder Zahlung einer sogenannten „fiktiven Lizenzgebühr“. Die „fiktiven Lizenzgebühr“ beinhaltet eine Zahlung in der Höhe, die auch bei der Erteilung einer regulären Nutzungslizenz angefallen wäre. Gibt es keine vergleichbare Lizenzvergabe, weil es ein vergleichbares Produkt in der Form nicht gibt, kann dieser Betrag auch geschätzt werden.

Vorsicht bei der Frist!

Bei Markenrechtsverletzungen sind kurze Fristen durch Abmahner üblich und von der Rechtsprechung gebilligt. Grund ist die Eilbedürftigkeit bei Markenrechtsverletzungen, da von einer Wiederholungsgefahr und dadurch entstehenden Schäden an der Marke ausgegangen wird. Denn die Wiederholungsgefahr wird erst durch Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt.

Sollten Sie bei eine Abmahnung der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte erhalten haben, ist umgehendes Handeln geboten. Wird die Frist verpasst, kann eine einstweiligen Verfügung im Beschlusswege ergehen. Das ist mit höheren Kosten verbunden als ein außergerichtlicher Streit. Frühzeitiger anwaltlicher Rat spart Ihnen also bares Geld.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Abmahnung von Fatboy zur Seite. Nutzen Sie unseren Gratischeck und probieren Sie einfach unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

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