Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Meine Empfehlung bei einer Abmahnung von Daniel Sebastian:
Tief durchatmen und Ruhe bewahren!
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!
Anwaltskosten und Schadensersatz? Zahlen Sie nichts!
Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.
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Wehren Sie sich – Wir helfen Ihnen!
Möglicherweise haben Sie sich beim ersten Durchlesen der Abmahnung von Daniel Sebastian erschrocken und Ihre Ausgangssituation als eher schlecht eingestuft. Tatsächlich erweckt das Schreiben nach unseren Erfahrungswerten bei vielen den Eindruck, dass man chancenlos sei. Lassen Sie sich jedoch nicht verunsichern. Wir können Ihnen helfen.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die wegen Filesharings eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten haben. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerte aus mehreren tausend Fällen. Wir kämpfen mit Ihnen an Ihrer Seite und haben nicht nur ihre rechtlichen, sondern auch ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.
Was ist bei einer Abmahnung von Daniel Sebastian zu tun?
Werden Sie aktiv! Wie jeder Brief dieser Art, ist auch dieser mit Fristen versehen, welche ernst zu nehmen sind. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen wichtige Tipps geben, die Ihnen helfen werden, sich selbst ein realistisches Bild von der Angelegenheit zu machen. Gerne können Sie uns auch jederzeit für Fragen und weitere Tipps erreichen. Nutzen Sie einfach unser Angebot der garantiert kostenfreien Erstberatung und holen Sie sich wertvolle Informationen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wer ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian?
Daniel Sebastian ist ein Rechtsanwalt aus Berlin, der zu den aktivsten Akteuren im Bereich von Filesharing-Abmahnungen zählt. Die Berliner Kanzlei mit Fokus auf urheberrechtliche Sachverhalte verlassen täglich Abmahnschreiben. Vorwiegend vertritt der Berliner Rechtsanwalt die DigiRights Administration GmbH für die er die unerlaubte Nutzung von Musikdateien über Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke) abmahnt.
Handelt es sich bei dem Brief um Abzocke, Fake oder Betrug?
Kurz und knapp: Leider NEIN! Den Brief müssen Sie ernst nehmen. Rechtsanwalt Sebastian gehört zu den größten Abmahn-Kanzleien in Deutschland.
Abmahnschreiben von Daniel Sebastian werden stets mit der Post zugesandt. Im Bereich der Filesahring-Abmahnungen haben wir es erlabt, dass Betrüger Fake-Schreiben massenhaft per E-Mail versendet haben. Sofern Sie die Abmahnung jedoch per Post bekommen haben, können Sie davon ausgehen, dass die Abmahnung tatsächlich von Daniel Sebastian stammt.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
Das Berliner Anwaltsbüro versendet massenhaft Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Mit dem standardisierten Schreiben werden folgende Ansprüche geltend gemacht.
Unterlassungsanspruch
Zunächst wird erläutert, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zustehe. Demzufolge werden Sie zur sofortigen Unterlassung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Anbieten zum Download aufgefordert. Es wird eine knappe Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt, welche dem Schreiben beiliegt. Für den Fall, dass die geforderte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist bis zur gesetzten Frist nicht hat eingehe, wird damit gedroht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet werde.
Ersatz des entstandenen Schadens
In dem Abmahnschreiben wird gegen Sie auch ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht. Im Laufe des Schreibens wird dann die Schadenshöhe mitgeteilt, die oft sehr hoch ausfällt. Von der Höhe der Abmahnkosten sollten sich Abgemahnte nicht verunsichern lassen, da hier erheblicher Spielraum besteht.
Vergleichsangebot
Ferner wird Ihnen dann in dem Brief ein Vergleichsangebot unterbreitet, um die Angelegenheit außergerichtlich und einvernehmlich zu erledigen. Dementsprechend wird von Ihnen dennoch die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines hohen Vergleichsbetrags gefordert.
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Muss ich die Ansprüche aus der Abmahnung erfüllen?
Wir raten Ihnen zunächst zu handeln. Ignorieren ist die falsche Strategie, da Sie die gesetzten Fristen ernst nehmen müssen. Bleiben Sie dennoch ruhig und besonnen. Wir können Ihnen helfen!
Vielleicht müssen Sie die Ansprüche aus dem Brief gar nicht erfüllen. Daher ist es stets ratsam nichts zu unterschreiben, was nicht vorher durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geprüft worden ist.
Nehmen Sie auch keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf, indem Sie versuchen dort anzurufen. Es besteht die Gefahr, dass wertvolle Informationen entlockt werden, die dann Ihre Verteidigung erschweren.
Falls auf Ihrer Seite Fragen offenbleiben: Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und klären Sie in einem unverbindlichen und persönlichen Gespräch allumfassend auf. Das Gespräch wird Ihnen ihre Nervosität nehmen können, sodass Sie sich keinen unnötigen Stress machen werden.
Muss ich eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben?
Die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung hat für Sie keinen Sinn, wenn sie überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben müssen! Wenn Sie für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich sind, schulden Sie auch nicht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. In gewissen Fällen raten wir immer von der Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
Vorsicht: Mandanten berichten uns häufig, dass Kanzleien z. B. aus Köln oder Berlin (natürlich nicht wir selbst) für ein Tätigwerden mehr als stattliche Pauschalpreise verlangen. Wir haben von Honoraren von bis zu 600,00 EUR gehört. Trotz dieses, aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Fall stehenden Honorars, erhalten die Betroffenen hierfür jedoch keine fachgerechte Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall. Vielmehr wird hierfür lediglich ein standardisiertes Schreiben samt „modifizierter“ Unterlassungserklärung an Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet. Dies stellt jedoch kein fachgerechtes und in Ihrem Interesse liegendes Vorgehen gegen das Schreiben dar.
Wann ist die Rechtsverteidigung sinnvoll?
Wenn in Ihrem Fall der Sachverhalt so liegt, dass Sie sich selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf eine Tauschbörse eingestellt haben, aber nicht ausschließen können, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist eine Rechtsverteidigung oftmals sinnvoll. In diesen sogenannten Drittbeteiligungsfällen entscheiden die Gerichte immer öfter zu Gunsten der Anschlussinhaber. Aber auch dann, wenn Sie selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sind, kann eine Verteidigung sinnvoll sein. Insbesondere der geforderte Schadensersatz erscheint oftmals überhöht. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern.
Einfach ignorieren?
Nein! Handeln Sie. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, den Brief vom Abmahnanwalt einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie nicht reagieren, folgen zwar in der Regel zunächst lediglich weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderung zu erfüllen. Spätestens einige Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist werden die Forderungen der DigiRights Administration GmbH jedoch oftmals gerichtlich geltend gemacht. In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer.
Zudem: Für den Erfolg Ihrer Rechtsverteidigung ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt dokumentieren und festhalten, wie es zum Rechtsverstoß gekommen ist. Es fällt oftmals sehr schwer, dies Jahre später in einem gerichtlichen Verfahren zu rekonstruieren. Misslingt dies, droht ein teurer Prozessverlust.
Einfach unterschreiben und nichts oder 100,00 EUR zahlen?
Es ist nicht ausreichend lediglich eine vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts oder 100,00 EUR zu zahlen. Zwar wird diese Strategie auch von Anwälten empfohlen, aber aus unseren umfassenden Erfahrungswerten können wir Ihnen sagen, dass diese Methode keine Aussicht auf Erfolg hat. Wir wissen, dass der Abmahnanwalt DigiRights Administration GmbH nicht empfehlen wird, sich mit diesem Betrag zufrieden zu geben, sondern den Differenzbetrag zu der Forderung einklagen. Möglicherweise müssen Sie aber auch gar nichts zahlen. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Bei der Abmahnkanzlei selbst anrufen?
Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung selbst verantwortlich sind, erscheint es aus unserer Sicht immer noch äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Anschlussinhaberdaten fehlerhaft oder unter Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ermittelt wurden. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern. Nehmen Sie dazu unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.
Was sollte man unbedingt beachten?
Die richtige Strategie! Dazu zählt es auch die gesetzten Fristen zu wahren. Lassen Sie diese nicht fahrlässig verstreichen, da die Kanzlei zu denen gehört, die Forderungen seiner Mandanten gerichtlich durchsetzt. Falls Sie weder als Täter noch als Störer haften, raten wir regelmäßig dazu, keine der Forderungen zu erfüllen. In diesen Fällen geben wir auch keine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Stattdessen bestellen wir uns für Sie bei Daniel Sebastian und legen diesem im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast dar, warum Sie in dem konkreten Fall weder als Täter noch als Störer haften, sondern dass Dritte als Täter in Frage kommen warum Sie für deren Handeln nicht einstehen müssen.
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Mahnbescheid von Daniel Sebastian erhalten?
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian bei denjenigen Abgemahnten, die auf die Abmahnung nicht reagieren bzw. sich nicht anwaltlich vertreten lassen, Mahnbescheide beantragt. Mit einem Mahnbescheid hat Daniel Sebastian die für ihn kostengünstige Möglichkeit, die vermeintliche Forderung gerichtlich festsetzen zu lassen, ohne dass der Abgemahnte vom Gericht hierzu angehört wird. Daher müssen Sie spätesten jetzt aktiv werden, anderenfalls wird es nur teurer. Beachten Sie auch unbedingt die vom Gericht gesetzten Fristen - zwei Wochen nach Erhalt des Mahnbescheides muss Widerspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, mit der die Forderung über einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden kann. Wird Widerspruch eingelegt, muss die Kanzlei Daniel Sebastian die Forderung in einem Klageverfahren schriftlich begründen. Sie haben dann Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen. In den Fällen, in denen wir uns in einem solchen Klageverfahren bestellt haben, sind unsere Mandanten bisher nicht verurteilt worden, Schadensersatzbeträge an die Kanzlei Daniel Sebastian bzw. an die DigiRights Administration zu zahlen.
Zur Verjährung von Abmahnungen von Daniel Sebastian
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 48/15 entschieden, dass Schadensersatzansprüche wegen Fileshrings erst in 10 Jahren nach der Rechtsverletzung verjähren. Leider haben wir in den Jahren 2017 und 2018 die Erfahrung gemacht, dass gegen Ende des Jahres immer mehr Mahnbescheide beantragt werden. Sie müssen nun also damit rechnen, dass auch längst vergessen geglaubte Fälle wieder aus der Versenkung geholt und hier ein Mahnbescheid beantragt wird, da mit Mahnbescheiden die Verjährung unterbrochen wird.
Das Ziel von SOS ABMAHNUNG
Jeder Fall wird akribisch bearbeitet! Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten, sodass die individuelle Bearbeitung jeden Falles eine Selbstverständlichkeit ist. Wir haben stets Ihre Zufriedenheit im Blick. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine oder wenige Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen.
Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung von Daniel Sebastian
Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.
Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei. Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage - direkt beifügen.
Haben auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten?
Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
- Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
- Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
- Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
- Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
- Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
Abmahnung - Was wir für Sie tun können:
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Was darf die Abmahnung
kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Unterlassungserklärung
abgeben?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, ob Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben müssen? Sie haben drei Reaktionsmöglichkeiten! Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Unterlassungserklärung.
Gratis
Abmahnungs-Check
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Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.