Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Abmahnung von COPYTRACK erhalten - das Wichtigste in Kürze:
Tief durchatmen und Ruhe bewahren
Keine Sorge! In den meisten Fällen können wir die Copytrack Abmahnungen außergerichtlich, schnell und kostengünstig aus der Welt schaffen. Die Beantwortung urheberrechtlicher Fragen ist unser täglich Brot und wir beraten Sie gerne.
Nichts Unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung drohen enorme Vertragsstrafen.
Nichts zahlen
Oft werden unberechtigte oder sogar rechtsmissbräuchliche Abmahnungen verschickt, für die Sie nichts zahlen müssen. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sind die Forderungen oft überzogen. Nehmen Sie das nicht einfach hin!
Kostenfreie Ersteinschätzung!
Nehmen Sie gerne unseren kostenlosen Service in Anspruch und übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per Onlineformular. Schildern Sie uns den Fall so detailliert wie möglich, sodass wir Ihnen im Telefongespräch möglichst viele Informationen zukommen lassen können.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
- 24h erreichbar
- bundesweit
- kostenfreie Einschätzung
Wehren Sie sich - wir helfen Ihnen!
Wehren Sie sich gegen die meist überzogenen Forderungen! Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich verteidigt und die geltend gemachten Lizenzgebühren erheblich reduziert. Profitieren auch Sie von unseren umfangreichen Erfahrungswerten und nehmen Sie die Abmahnung von Copytrack nicht einfach so hin. Lassen Sie sich nicht von den hohen Forderungen oder dem hartnäckigen Vorgehen vom Abmahner irritieren. Zwar erwecken die Schreiben den Eindruck, dass Sie der Forderung in der verlangten Höhe nachkommen müssten. Das ist tatsächlich regelmäßig nicht der Fall. Nachfolgend finden Sie die ersten wichtigsten Informationen zu einer Abmahnung von Copytrack.
Handelt es sich bei dem Brief oder E-Mail um Abzocke, Fake oder Betrug?
Leider nein. Die E-Mail oder das Schreiben müssen Sie ernst nehmen. COPYTRACK vertritt Fotografen, Bildagenturen, Verlage und E-Commerce-Anbieter und ist uns bestens bekannt.
Was Sie bei einer Abmahnung von Copytrack tun müssen
In jedem Fall müssen Sie reagieren. Beachten Sie Fristen, die in den Abmahnungen von Copytrack gesetzt werden. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass der Abmahner die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen wird. Sofern Sie nicht reagieren oder nicht zahlen, müssen Sie mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen. Werden Sie daher aktiv und lassen keine Frist verstreichen. Dadurch generieren Sie nur höhere Abmahn-Kosten. Tatsächlich sind die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bzw. Lizenzgebühren oftmals zu hoch angesetzt, sodass diese gesenkt werden können.
Übersenden Sie uns die E-Mail oder das Schreiben zur kostenfreien Überprüfung. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Team beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wer oder was ist COPYTRACK?
Hierbei handelt es sich um ein im Jahr 2016 gegründetes IT-Start-Up im Bereich des Legal Tech. Die Geschäftsidee besteht in der automatisierten Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Profifotografen, Inhaber von Bildrechten, wie Verlage oder Onlineshops, aber auch Hobbyfotografen können sich bei dort als Kunde registrieren und Bildmaterial hinterlegen. Das Tech-Unternehmen durchsucht dann das Internet mit Bilderkennungssoftware nach diesen Bildern.
Findet die Software eines der hinterlegten Fotografien, wird dieses dem Fotografen oder Rechteinhaber gemeldet, der dann bewerten kann, ob es sich tatsächlich um sein Bild und um eine ungerechtfertigte und nicht erlaubte Nutzung des Bildes handelt. Bejaht der Fotograf oder der Rechteinhaber dies, schreibt Copytrack den Verantwortlichen der Internetseite an, auf der das Bild gefunden wurde.
Den oben beschriebenen Service bietet das Unternehmen nach eigenen Angaben kostenlos an. Nur dann, wenn die mit dem Schreiben geltend gemachten Zahlungsansprüche durchgesetzt werden können, erhält das Start-Up eine Provision in Höhe von 30 % des erstrittenen Betrages.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
Im Gegensatz zu klassischen Forderungen bei Urheberrechtsverletzungen, wird hier lediglich eine Schadensersatzforderung geltend gemacht bzw. Lizenzgebühren in Rechnung gestellt. Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit einer kostspieligen Nachlizensierung eingeräumt. In sämtlichen uns bekannten Fällen berechnen sich die Schadensersatzforderung nach den von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) für die Fotonutzung aufgestellten Tarifen. Tatsächlich sind diese Tarife in der Praxis oftmals nicht durchsetzbar und als überhöht zu bezeichnen (siehe hierzu noch näher unten).
Auf die sonst geforderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird beim berliner Tech-Unternehmen (zunächst) verzichtet, obgleich aus den vorgelegten Vollmachten hervorgeht, dass Copytrack von deren Kunden auch für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen berechtigt ist.
Anwaltskosten macht das IT-Start-Up aus Berlin keine geltend. Der Abmahn-Prozess läuft zunächst vollautomatisch und zunächst ohne anwaltlichen Beistand ab.
Ich sitze in Österreich, in der Schweiz in den Niederlanden oder sonst wo im Ausland - muss ich das Schreiben ernst nehmen?
Ja! Auch dann, wenn Sie im Ausland sitzen, müssen Sie das Schreiben ernst nehmen.
Abmahnungen von Copytrack werden weltweit versendet. Wir vertreten mittlerweile eine Vielzahl von Mandanten aus beispielsweise der Schweiz, Österreich, den Niederlanden oder Skandinavien, die ein Schreiben vom berliner Unternehmen erhalten haben. Selbst aus Asien und den USA erreichen uns Anfragen.
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 21.4.2016, Az.- I ZR 43/14) hat im April 2016 entschieden, dass deutsche Gerichte für Urheberrechtsverletzungen generell zuständig sind, wenn die jeweilige rechtsverletzende Internetseite in Deutschland abrufbar ist. Jedenfalls im europäischen Ausland stellt die Zustellung und Anerkennung einer Entscheidung eines deutschen Gerichts keine große Hürde mehr dar.
Wir beraten und vertreten mittlerweile eine Vielzahl von Mandanten aus dem europäischen Ausland, insbesondere aus der Schweiz, Österreich und den Niederlanden.
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Muss ich den geforderten Betrag zahlen?
Hierzu können wir in den allermeisten Fällen bereits deshalb nicht raten, weil die in den Schreiben bzw. Rechnungen ausgeworfenen Beträge nicht individuell festgesetzt werden, sondern automatisiert generiert sind. Es wird also nicht nachgeprüft, ob die Forderung im Einzelfall der Höhe nach gerechtfertigt ist. Zudem: Bei der automatisierten Bemessung der dem Fotografen oder Rechteinhaber angeblich entstandenen Lizenzschaden greift das Unternehmen in allen uns bekannten Fällen auf die Tarife der MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zurück. Dieses Berechnungsmodell führt dann schnell zu absurd teuren Schadensersatzforderungen zu Lasten des Abgemahnten.
MFM-Tarife - was ist das?
Die MFM ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel Bildhonorare als Broschüre heraus. Ob aber die sogenannten MFM-Empfehlungen, bei denen es sich weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, tauglich sind, um den sogenannten Lizenzschaden zu berechnen ist mehr als umstritten und nach der Rechtsprechung von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen.
Sind die MFM-Tarife überhaupt anwendbar?
Die Frage ist berechtigt. Denn auch der Rechtsprechung bestehen bereits deshalb Zweifel daran, weil die Tarife von einem Interessenverband der Berufsfotografen einseitig festgelegt werden. Voraussetzung ist jedenfalls, dass das Bild nicht im rein privaten Kontext genutzt wurde und die Fotografie zudem von einem Berufsfotografen stammt (OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13) bzw. in seiner Qualität an eine professionelle Aufnahme heranreicht (OLG München, Urteil vom 05.12.2013, Az. 6 U 1448/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 386/11; LG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13).
Entscheidend: Kann der Fotograf eine Lizenzpraxis nachweisen?
Aber allein der Umstand, dass die Fotografie von einem Berufsfotografen gefertigt worden ist, reicht ebenfalls nicht aus. Hierzu führt das Landgericht Berlin in einer von uns erstrittenen Entscheidung (Urteil vom 29.01.2016 - 16 O 522/14) aus:
Für die Berechnung dieser Lizenzgebühr ist nicht mechanisch auf die MFM-Tabelle abzustellen. Maßgebend ist vielmehr die eigene Lizensierungspraxis des Urhebers. Die MFM-Tabelle, bei der ohnehin zweifelhaft ist, inwieweit sie tatsächlich die üblichen Lizenzen von Berufsfotografen abbildet, ist nur dann anzuwenden, wenn auch eine entsprechende Lizensierungspraxis besteht. Die MFM-Tabelle führt zu extrem hohen Schadensersatzbeträgen, die in den meisten Fällen nicht der Lizensierungspraxis des Fotografen entsprechen. Auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2015, 258 Rn. 75 – CT-Paradies) geht inzwischen davon aus, dass die Beträge der MFM-Tabelle unangemessen hoch sind.
Nach der von uns mitgeprägten Berliner Rechtsprechung bedarf es also darüber hinaus eines konkreten Nachweises, dass das Bild im fraglichen Nutzungszeitraum tatsächlich zu den in der MFM-Tabelle genannten Tarifen lizensiert worden ist - ein Nachweis der nach unseren Erfahrungswerten selten gelingt.
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Wenn das so ist - einfach nicht reagieren und die Sache aussitzen?
Da Copytrack nur Geld verdient, wenn der Abgemahnte zahlt, scheut dieses Unternehmen nach unseren Erfahrungswerten keine Anwaltskosten, um die Forderung einzutreiben. Sollten Sie also nicht antworten, können Sie Post von einem Anwalt bekommen. In uns bekannten Fällen wurde die Kanzlei Thomas Mauser aus Mannheim mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Sollten Sie selbst dann noch hartnäckig bleiben, ist nicht auszuschließen, dass das Anwaltsbüro die Forderung zur gerichtlichen Durchsetzung bringt. Entsprechende Fälle liegen uns zur Bearbeitung vor.
Mehrkosten vermeiden
Hierdurch entstehen vermeidbare Mehrkosten. Sprechen Sie uns also frühzeitig an und profitieren von unseren Erfahrungswerten - das Erstgespräch ist garantiert kostenfrei.
Unterlassungsansprüche vorbeugend erfüllen?
Sofern Sie bisher nur mit einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung konfrontiert sind und diese nicht oder nicht in voller Höhe erfüllt werden soll, weil die Zahlungsansprüche übersetzt sind, ist es ratsam darüber nachzudenken, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. In den uns bekannten Fällen von den Fotografen bzw. Rechteinhabern ist das berliner Start-Up nämlich nicht nur legitimiert die Zahlungsansprüche einzuziehen, sondern auch ermächtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Gibt COPYTRACK die Sache an ein Anwaltsbüro zur Durchsetzung ab, besteht die Gefahr, dass dieses die Unterlassungsansprüche anmeldet. Weil die Unterlassungsansprüche aber mit relativ hohen Gegenstandswerten besetzt sind (bei gewerblicher Nutzung regelmäßig 6.000,00 EUR je Foto, woraus sich Anwaltskosten in Höhe von 480,20 EUR netto errechnen), entsteht in diesem Fall eine weitere Kostenposition, die vermieden werden kann.
Was können wir für Sie tun?
Wir bewerten das Schreiben bzw. die erhaltene Rechnung. Liegt tatsächlich eine unberechtigte Nutzung vor bzw. kann eine Lizenz nicht (mehr) nachgewiesen werden, bestellen wir uns für Sie beim Abmahner und bieten dort einen angemessenen Betrag an und handeln die Ansprüche aus. Keinesfalls werden wir Ihnen empfehlen mehr zu zahlen, als im konkreten Fall angemessen ist. Anders als die gegnerische Seite, bei denen die Geltendmachung der Forderung automatisiert erfolgt, bewerten wir jeden Fall gesondert und finden hier eine sachgerechte Lösung.
Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
- Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
- Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
- Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
- Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
- Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
Verhaltensregeln bei einer Abmahnung von Copytrack
Auch wenn der abgemahnte Urheberrechtsverstoß begangen wurde, heißt dies noch lange nicht, dass die Schadenersatzforderung in der geltend gemachten Höhe gezahlt werden muss.
Einfach zahlen?
Nein! Wie bereits oben erklärt halten wir die pauschale Anwendung der MFM-Honorartabelle für rechtlich nicht zulässig. Zahlen Sie keinen überzogenen Schadensersatz.
Selber anrufen?
Nein! Erschweren Sie nicht Ihre Rechtsverteidigung, indem Sie womöglich wertvolle Informationen preisgeben.
Was sollte man unbedingt beachten?
Jedenfalls sollte man die gesetzten Fristen nicht fahrlässig verstreichen lassen, da die geltend gemachten Forderungen gerichtlich durchsetzbar sind.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
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Das Ziel von SOS ABMAHNUNG
Eine gewissenhafte, zielgerichtet und individuelle Bearbeitung sind unsere Ansprüche an uns selbst. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze in Bezug auf Abmahnungen von Copytrack, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel für Ihre Abmahnung von Copytrack ist es, dass Sie keinen oder weniger Schadensersatz zahlen.
Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei!
Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung von Copytrack
Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.
COPYTRACK Abmahnung - was wir für Sie tun können:
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre COPYTRACK Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Was darf die Abmahnung
kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Waldorf Frommer Klage
Sie sind von Waldorf Frommer verklagt worden? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zu der richtigen Vorgehensweise, zu Ihren Erfolgsaussichten, der richtigen Verteidigungsstrategie und den Kosten, die mit einem solchen Verfahren verbunden sind.
Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.