Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von der CELINE, Société Anonyme wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Sie haben Artikel von CELINE bestellt und nun eine Abmahnung im Briefkasten? Sie sollen der Vernichtung der Artikel zustimmen und sämtliche Kosten tragen? Ruhe bewahren und kostenfreie Ersteinschätzung einholen.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Erste Hilfe bei einer Abmahnung von CELINE

Sie wurden von der Kanzlei Preu Bohlig und Partner im Auftrag der CELINE, Société Anonyme Paris wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt und sollen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, der Vernichtung der bestellten Ware zustimmen und die Anwaltskosten übernehmen?

Erste Schritte nach einer Abmahnung aus der Marke CELINE

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aus der Marke CELINE und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Verpflichten Sie sich insbesondere nicht vorschnell gegenüber der Kanzlei Preu Bohlig und Partner zu Zahlungen.

Anwaltskosten und Schadensersatz? Zahlen Sie nichts!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.

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Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der CELINE Société Anonyme Paris in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

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Warum habe ich eine Abmahnung von CELINE erhalten?

Sie haben eine Abmahnung der CELINE, Société Anonyme bekommen, weil Ihnen die Kanzlei Preu Bohlig und Partner, im Namen ihrer Mandantin CELINE, vorwirft eine Markenrechtsverletzung durch die „Einfuhr von Falsifikaten“ begangen zu haben

CELINE, Société Anonyme gehört zum LVMH-Konzern und ist Inhaberin der eingetragenen Unionsmarke wie „CELINE“ in dem Bereich Schmuckwaren sowie Waren aus Leder wie zum Beispiel Handtaschen.

Verdächtige Sendungen bzw. Einfuhren aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören, werden vom Zoll kontrolliert und, sofern sich der Verdacht erhärtet, dass Produktfälschungen vorliegen im Zuge einer sogenannten Grenzbeschlagnahme vom Zoll einbehalten und von Sachverständigen überprüft. Handelt es sich tatsächlich um Fälschungen, wird die CELINE vom Zoll informiert, da die Einfuhr von Produktfälschungen in den Europäischen Wirtschaftsraum unter Umständen die Markenrechte von CELINE verletzt. CELINE wiederum beauftragt dann die Kanzlei Preu Bohlig und Partner gegen die mögliche Markenrechtsverletzung mit einer Abmahnung vorzugehen. Mit der Abmahnung werden die zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus der Abmahnung ergeben, geltend gemacht.

Ist die Abmahnung von CELINE berechtigt?

Das kommt auf darauf an, ob die Bestellung der Plagiate als private oder als Handlung im geschäftlichen Verkehr ausgemacht wird. Nur, wenn eine Handlung im geschäftlichen Verkehr vorliegt, ist die markenrechtliche Abmahnung berechtigt!

Zu Handlungen im geschäftlichen Verkehr gehören alle selbstständigen und wirtschaftlichen Tätigkeiten, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommen. Es muss weder ein Entgelt noch ein Gewinn erzielt werden.

Unberechtigt ist die von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Namen von CELINE ausgesprochene Abmahnung, wenn die Bestellung privat erfolgte. Als privat werden solche Bereiche des Einzelnen bezeichnet, die nicht zur Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit zählen. Darunter fallen Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung des privaten Bedarfs oder der privaten Unterhaltung.

Werden also zum Beispiel nur einzelne Produkte von CELINE wie eine Handtasche und ein paar Ohrringe bestellt, dürfte das für eine private Handlung sprechen.

Anders liegt der Fall bei der Bestellung dutzender gleichartiger Artikel, die den Handel mit den Artikeln nahe legt. Das dürfte dann eher für eine Handlung im geschäftlichen Verkehr sprechen.

In allen Fällen sollte jedoch eine sorgfältige Bewertung des Einzelfalls stattfinden. Eine grundsätzliche Orientierung wie eine Handlung einzuordnen ist, bietet hierbei die Rechtsprechung.

Fälle in den ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bejaht wurde:

  • LG Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003 – 110 O 32/03: Große Anzahl veräußerter Neuware
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2004, Az. 6 W 54/04: Über 40 Verkäufe in wenigen Monaten
  • AG Radolfzell, Urteil vom 29.7.2004 – 3 C 553/03: Mehrere, gleichartige Artikel
  • LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006, Az. 5 O 51/06: 25 Verkäufe binnen zwei Monaten, vorher mit dem Ziel eines Weiterverkaufs angeschafft
  • BGH Urteil vom 4.12.2008, Az. I ZR 3/06: 91 Verkäufe in fünf Wochen
  • eigene AGB in dem eBay-Shop
  • den Status als Powerseller bei eBay

Nicht angenommen wurde ein Handeln im geschäftlichen Verkehr in folgenden Fälle:

  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.4.2005, Az. 6 U 194/04: 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten, nach Ansicht des Gerichts waren hier sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 21.2.2011, Az. 5 W 22/11: 680 laufenden eBay-Auktionen, jedoch wurde hier eine umfangreiche, eigene Sammlung aufgelöst Geringfügige Umsätze
  • Unregelmäßige Verkäufe
  • Dauerhafte Verluste

Wird Ihnen keine Handlung im geschäftlichen Verkehr nachgewiesen, ist die Abmahnung unberechtigt und Sie zahlen nichts!

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Was will CELINE jetzt von mir?

Die Kanzlei Preu Bohlig und Partner fordert für ihre Mandantin der CELINE, Société Anonyme

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zustimmung zur Vernichtung des Plagiats
  • Erstattung der Kosten für die Grenzbeschlagnahme
  • Erstattung der Anwaltskosten.

Wie gehe ich mit den Ansprüchen von CELINE um?

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag von CELINE vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Eine Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Verpflichtung künftige Beeinträchtigungen einer Marke von der CELINE, Société Anonyme zu unterlassen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe festgelegt, weshalb man auch von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung spricht. Dadurch wird die die Gefahr einer erneuten Markenrechtsverletzung ausgeräumt. Die Kanzlei Preu Bohlig und Partner setzt für ihre Mandantin CELINE in der vorgefertigten Unterlassungserklärung bei künftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR fest.

Vergessen Sie nicht, es handelt sich hier um einen Vertrag! Dieser Vertrag ist zeitlich unbegrenzt gültig und hat bei einem schuldhaften Verstoß gegen die übernommenen Unterlassungsverpflichtungen die Vertragsstrafe zur Folge.

Weitere Bestandteile der vorgefertigten Unterlassungserklärung von CELINE sind die Erstattung der Anwaltskosten und der Kosten für die Grenzbeschlagnahme. Klauseln dieser Art gehören aber nicht in eine Unterlassungserklärung.

Deshalb sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung von CELINE nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Eine voreilige Unterschrift unter eine vorgefertigte Unterlassungserklärung kommt einer Art "Freifahrtschein" für CELINE gleich. Sie müssen dann zum Beispiel die von CELINE geforderten Beträge zahlen.

Was geht bei den Kosten?

In einer uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig und Partner im Auftrage von CELINE findet sich das Angebot für die Kosten der Grenzbeschlagnahme und der Anwaltskosten die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 200,00 EUR zu akzeptieren. Insbesondere die Formulierung „zu Ihren Gunsten nur“ soll Sie zur umgehenden Zahlung verleiten.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten! In der vorgefertigten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung anhängt, wird davon gesprochen, dass „die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens durch Zahlung eines einmaligen Betrages i.H.v. € 200,00 an die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner, Tesdorfstraße 8, 20148 Hamburg, zu ersetzen [sind].“ Von Kosten der „Inanspruchnahme“ der Kanzlei ist in der vorgefertigten Unterlassungserklärung keine Rede mehr. Ob mit den „Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens“ auch die Anwaltskosten gemeint sind, ist zweifelhaft.

Kostenregelungen – egal welcher Art – gehören nicht in eine Unterlassungserklärung, weil man sich über anfallende Kosten einer berechtigten Abmahnung mit der Kanzlei Preu Bohlig & Partner trefflich streiten kann.

Was ist mit dem Anspruch auf Vernichtung?

Der Reihe nach: Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschlagnahme und Vernichtung von Plagiaten sehen vor, dass der Nachahmung verdächtige Artikel zunächst von den Zollbehörden einbehalten werden. Juristen sprechen von einer Aussetzung der Überlassung. Danach werden der Empfänger des Pakets, der Hersteller und die Markeninhaber über die Beschlagnahme informiert. Bestätigt sich, dass der Paketinhalt ein Plagiat ist, hat der Empfänger des Pakets zehn Arbeitstage Zeit gegenüber dem Zoll die Zustimmung zur Vernichtung zu erklären.

Wird nicht zugestimmt, dann gilt die Zustimmung dennoch als erteilt. Es handelt sich dann um eine Zustimmungsfiktion. Nach Ablauf der zehn Arbeitstage wird das Plagiat vom Zoll vernichtet.

Eine Zustimmung zur Vernichtung gegenüber CELINE, die dann dem Zoll weitergeleitet ist, wie es in dem Schreiben des Kanzlei Preu Bohlig & Partner gefordert wird, ist daher nicht notwendig. Es reicht die gesetzliche Zustimmungsfiktion.

Frist beachten!

Nach Erhalt einer Abmahnung, gilt es besonnen und innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren. Überlassen Sie es einem Experten zu überprüfen, ob die von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner ausgesprochene Abmahnung für CELINE überhaupt berechtigt ist.

Denn liegt eine Markenrechtsverletzung vor, muss rechtzeitig reagiert werden. Die Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind in der Regel kurz bemessen. Das liegt an der Eilbedürftigkeit, die in Fällen von Markenrechtsverletzungen angenommen wird.

Wird zu spät oder nicht reagiert, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahren. Es besteht dann die Möglichkeit, dass CELINE die Kanzlei Preu Bohlig & Partner beauftragt die Ansprüche auf gerichtlichem Wege mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung die durchzusetzen. Eine einstweilige Verfügung ist automatisch mit höheren Kosten verbunden.

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