Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung vom BVB wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung aus vom BVB erhalten weil Sie angeblich eine vom BVB eingetragene Marke verletzt haben? Sprechen Sie mit einem Experten. Als Fachanwälte für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz konnten wir bereits viele Abmahnungen des BVB für unsere Mandanten außergerichtlich und kostengünstig aus der Welt schaffen.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung vom BVB? Wir helfen!

Sie haben eine Abmahnung vom Fußballverein Borussia Dortmund erhalten? Mitgeschickt wurde direkt die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Zahlungsaufforderung? Dann geht es Ihnen wie vielen unserer Mandanten, die von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag des BVB wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt wurden. Einige Abgemahnte tendieren dazu die Forderungen ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu erfüllen, in der Hoffnung die Sache damit schnell aus der Welt zu schaffen. Davon raten wir ab. Denn eine Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag. Wird gegen diesen in der Zukunft (versehentlich) verstoßen können Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro fällig werden. Wenden Sie sich lieber an einen Experten. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung von einem Teilnehmer der Fußballbundesliga wie Borussia Dortmund erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Erste Tipps zur Verhaltensweise bei einer Abmahnung von Borussia Dortmund

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Wir befinden uns noch in der ersten Halbzeit. Keine Panik, da geht noch was. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag des BVB und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Verpflichten Sie sich insbesondere nicht gegenüber der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vorschnell zu Zahlungen. Das wäre ein Eigentor.

Nichts zahlen

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren. Zahlen Sie nichts bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.

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Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung vom BVB in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch.

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Warum mahnt der BVB ab?

Der BVB befindet sich auch abseits des Rasens in der Offensive, die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen mahnt im Namen des BVB wegen angeblich unberechtigter Verwendungen von BVB-Zeichen ab. Die BVB Merchandising GmbH, eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, ist Inhaberin von Marken wie „BVB“, „Borussia Dortmund“ und „BVB 09“.

Die Begründungen der Abmahnungen sind vielfältig. Uns liegen Abmahnungen vor, in denen Abgemahnte ohne Erlaubnis von Borussia Dortmund bei Online-Verkäufen

  • mit BVB-Zeichen (eingetragene Marken wie zum Beispiel „Borussia Dortmund“ oder „BVB“) als Suchbegriffe geworben oder
  • selbst angefertigte Artikel (wie zum Beispiel gestrickte Mützen oder Armbänder in den Vereinsfarben von Borussia Dortmund) als Merchandising-Produkte des BVB bezeichnet haben sollen.

Mit einer weiteren hier vorliegenden Abmahnung werden von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag des BVB auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) und Verletzungen des Namensrechts des BVB abgemahnt.

Ist die Abmahnung von Borussia Dortmund berechtigt?

Das kommt darauf an, ob die Benutzung einer Marke von Borussia Dortmund durch eine private Handlung oder eine Handlung im geschäftlichen Verkehr erfolgte.

Unter eine Handlung im geschäftlichen Verkehr fällt jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Es müssen dabei weder ein Entgelt noch ein Gewinn erzielt werden. Zu den privaten Handlungen gehören alle Bereiche, die nicht dem Erwerbsleben oder der Berufsausübung einer Person zugeordnet werden. Dazu gehören Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung eigenen Bedarfs oder privater Unterhaltung.

Zum Beispiel dürfte der gelegentliche Verkauf gebrauchter oder selbst hergestellter Bekleidungsartikel auf eBay als private Handlung angesehen werden. Im Gegensatz dazu dürfte es für eine Handlung im geschäftlichen Verkehr sprechen, wenn regelmäßig gleichartige Artikel auf einer Verkaufsplattform angeboten wurden. Zum Beispiel, wenn wöchentlich eine bestimmte Anzahl selbstgemachter Mützen oder Armbänder auf Amazon eingestellt werden.

Obwohl in Abmahnungen häufig so dargestellt, ist ein Status als „gewerblich“ oder „privat“ auf einem Verkaufsportal, für das Vorliegen einer Handlung im geschäftlichen Verkehr und damit einer Markenrechtsverletzung, nicht entscheidend. Vielmehr ist eine Bewertung im Einzelfall erforderlich.

Fälle in den ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bejaht wurde:

  • LG Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003 – 110 O 32/03: Große Anzahl veräußerter Neuware
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2004, Az. 6 W 54/04: Über 40 Verkäufe in wenigen Monaten
  • AG Radolfzell, Urteil vom 29.7.2004 – 3 C 553/03: Mehrere, gleichartige Artikel
  • LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006, Az. 5 O 51/06: 25 Verkäufe binnen zwei Monaten, vorher mit dem Ziel eines Weiterverkaufs angeschafft
  • BGH Urteil vom 4.12.2008, Az. I ZR 3/06: 91 Verkäufe in fünf Wochen
  • eigene AGB in dem eBay-Shop
  • den Status als Powerseller bei eBay

Nicht angenommen wurde ein Handeln im geschäftlichen Verkehr in folgenden Fälle:

  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.4.2005, Az. 6 U 194/04: 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten, nach Ansicht des Gerichts waren hier sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 21.2.2011, Az. 5 W 22/11: 680 laufenden eBay-Auktionen, jedoch wurde hier eine umfangreiche, eigene Sammlung aufgelöst Geringfügige Umsätze
  • Unregelmäßige Verkäufe
  • Dauerhafte Verluste

Wird Ihnen keine Handlung im geschäftlichen Verkehr nachgewiesen, ist die Abmahnung unberechtigt und Sie zahlen nichts!

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Was fordert der BVB mit seiner Abmahnung?

Der BVB fordert mit der Abmahnung

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • umfangreiche Auskunft über die Markennutzung
  • Schadensersatz für sämtliche Schäden die entstanden sind und ggf. noch entstehen
  • Vernichtung der Artikel, die mit einem BVB-Zeichen versehen sind
  • Erstattung der Anwaltskosten.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung des BVB?

Das kommt in erster Linie darauf an, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. In jedem Fall sollten Sie aber Ruhe bewahren und die der Abmahnung des BVB beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnen.

Vorsicht ist geboten, weil zunächst geklärt werden sollte, ob der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung zutrifft. Das sollte umgehend von einem Experten überprüft werden. Nur, wenn sich der Vorwurf erhärtet, bestehen überhaupt Ansprüche auf Seiten des BVB. Die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung wirkt sich wie ein Schuldeingeständnis aus.

Mit anderen Worten: Sie haben ein Eigentor erzielt.

Darüber hinaus enthält die von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für den BVB formulierte Unterlassungserklärung Ansprüche, die nicht in eine Unterlassungserklärung gehören.

Ein Schadensersatzanspruch hat in einer Unterlassungserklärungen nichts zu suchen. Sofern der Vorwurf der Markenrechtsverletzung zutrifft, hat der BVB einen Anspruch auf Auskunft rund um die Verletzung ihrer Marken. Erst anhand dieser Informationen kann aus einer von drei Arten des Schadensersatzes gewählt werden.

Auch die Übernahme der Anwaltskosten hängt am Vorliegen einer Markenrechtsverletzung. Die Anwaltskosten setzen sich zudem aus zwei Faktoren – dem Gegenstandswert und der Geschäftsgebühr – zusammen. Über beide kann man mit der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen trefflich streiten.

Im Übrigen ist auch ein Vernichtungsanspruch des BVB in vielen Fällen unberechtigt. Selbsthergestellte Artikel mit einem BVB-Logo dürfen in privatem Besitz verbleiben, wenn es sich zum Beispiel nicht um ein in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführtes Plagiate handelt.

Alle genannten Klauseln sind keine zwingenden Bestandteile einer gültigen Unterlassungserklärung und müssen daher nicht hingenommen werden. Unterschreiben Sie die Erklärung, erkennen Sie deren Inhalt an und verpflichten sich zu entsprechenden Zahlungen.

Wie hoch sind die zu zahlenden Anwaltskosten?

Um die Höhe der Anwaltskosten festzustellen, wird dem Gegenstandswert nach dem RVG ein bestimmter Betrag zugeordnet, der dann mit der Geschäftsgebühr (eine Dezimalzahl von 0,5 bis 2,5) multipliziert wird. Der Gegenstandswert orientiert sich am Wert des verletzten Kennzeichenrechts und an dem Ausmaß und der Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung (sogenannter Angriffsfaktor). Die Geschäftsgebühr richtet sich nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und variiert je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles. Abweichungen von der 1,3 Regelgebühr bei außergerichtlichen Tätigkeiten kommen gerade bei standardisierten Abmahnungen in Betracht. Zwar werden bei bekannten Marken regelmäßig hohe Gegenstandswerte angesetzt und von den Gerichten bestätigt, jedoch kommt es bei jeder Markenrechtsverletzung auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Hat die Markenrechtsverletzung nur eine geringe Bedeutung, weil zum Beispiel nur wenige Artikel mit einer Marke von Borussia Dortmund beworben wurden, muss auch eine Anpassung des Gegenstandswertes erfolgen.

Bei den Anwaltskosten, die dem BVB mit der Beauftragung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen entstehen, lassen sich Kosten sparen. In uns vorliegenden Abmahnungen des BVB beziffert die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen die Anwaltskosten auf 1.242,84 EUR. Diese errechnen sich aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR und einer 1,3 Geschäftsgebühr, sowie einer Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR und der Mehrwertsteuer.

Muss ich Schadenersatz leisten?

Das kommt ganz auf den Umfang der begangenen Markenrechtsverletzung an. Der Auskunftsanspruch versetzt Borussia Dortmund in die Lage den Umfang der Verletzungshandlung zu ermitteln. Dann kann ein Schadensersatzanspruch konkret formuliert werden.

Es existieren dabei drei unterschiedliche Berechnungsmethoden: Zahlung des entgangenen Gewinns, Herausgabe des erzielten Gewinns oder Zahlung einer sogenannten „fiktiven Lizenzgebühr“. Letztere beinhaltet eine Zahlung in der Höhe, die auch bei der Erteilung einer regulären Nutzungslizenz durch Borussia Dortmund angefallen wäre. Das ist insbesondere dann problematisch, wenn ein vergleichbares Produkt des BVB nicht existiert. Bei selbst angefertigten Produkten dürfte das sogar die Regel sein.

Wenngleich die Abmahnung berechtigt ist, gibt es auch beim Schadensersatz oftmals die Möglichkeit mit der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen einen Vergleich auszuhandeln und Kosten zu sparen.

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Worauf Sie nach einer Abmahnung vom BVB achten müssen:

Schnell reagieren

Bei Produktfälschungen geht es dem BVB darum den Verkauf von Plagiaten so schnell wie möglich zu unterbinden. Daher setzten die Anwälte des Fußballvereins nur sehr kurze Reaktionsfristen. Z.B. für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. Reagieren Sie nicht oder zu spät, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verstreichen der Frist kann dazu führen, dass die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen die Ansprüche von Borussia Dortmund auf gerichtlichem Weg mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung durchsetzt. Diese erginge dann durch einen gerichtlichen Beschluss. Mit Einleitung eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes steigen allerdings auch die Kosten.

Nicht zu einer Unterschrift drängen lassen

Die Anwälte des Fußballvereins werden Ihnen womöglich mitteilen dass nur die fristgemäße Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausräumen und somit ein Eilverfahren vor Gericht verhindern kann. Das stimmt nur soweit die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Oft bestehen die Forderungen nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe. Deswegen nehmen Sie immer die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch bevor Sie eine Abmahnung unterschreiben.

Verletzungshandlung beseitigen

Haben Sie die vom BVB gerügte Handlung begangen, rufen Sie alle Produkte zurück, beenden Sie etwaige Onlineverkäufe und Aktionen und löschen Sie alle Suchmaschinenergebnisse. Wir helfen Ihnen gerne bei der vollständigen Beseitigung der Verletzungshandlung. Die Reinigung von Suchmaschinen-Caches kann mitunter schwierig sein. Wir helfen Ihnen dabei die Verletzungshandlung so zu löschen, dass Sie keine Vertragsstrafe fürchten müssen.

Wenden Sie sich an einen Experten

Wenn Sie sich von der Abmahnung vom BVB wie überfahren fühlen – bleiben Sie gelassen. Eine erfahrene Rechtsverteidigung wirkt sich wie ein guter Airbag aus. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Abmahnung von Audi zur Verfügung. Nutzen Sie doch einfach unseren Gratischeck und nehmen Sie eine garantiert kostenfreie Erstberatung in Anspruch. Wir nehmen uns Zeit für Sie und werden alle Ihre Fragen in Ruhe beantworten.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
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2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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