Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Sie sehen sich mit hohen Abmahnkosten konfrontiert? Wir haben Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen im Blick. Unsere langjährige Erfahrung mit markenrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hilft uns dabei.
Erfahrung, die sich auszahlt.
Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
In den meisten Fällen können wir wettbewerbsrechtliche Abmahnungen außergerichtlich aus der Welt schaffen. Wir beraten Sie gerne in einem kostenfreien Erstgespräch und geben Ihnen bereits eine kostenlose Handlungsempfehlung.
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Denn es handelt sich um einen Vertrag auf Lebenszeit. Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt bevor Sie etwas unterschreiben!
Ist die Abmahnung unberechtigt oder sogar rechtsmissbräuchlich, dann müssen Sie überhaupt nichts zahlen müssen. Es lohnt sich dementsprechend, die Abmahnung überprüfen zu lassen, bevor Sie vorschnell etwas zahlen.
Nutzen Sie unser Onlineformular und senden Sie uns Ihre Abmahnung zu. Im kostenlosen Erstberatungsgespräch geben wir Ihnen eine erste kostenfreie Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung von VW erhalten haben, wirft die Volkswagen AG Ihnen vor, eine geschützte Marke ohne Erlaubnis von VW für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen "markenmäßig" verwendet zu haben. Das bedeutet, ohne von VW eine Genehmigung oder Einwilligung erhalten zu haben, wurde eine eingetragene VW-Marke, wie etwa "Bulli", "Golf" oder "Polo" geschäftlich genutzt und dadurch die Markenfunktion von VW beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang mahnt VW jede erdenkliche unberechtigte Verwendung Ihrer Marken ab. So liegen uns etwa Schreiben von Mandanten vor, die über Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon oder Etsy Produkte wie Sticker, Spielzeuge oder Dekorationsgegenstände unter Verwendung einer VW-Marke angeboten haben. Abgemahnt werden, kann aber auch der Handel mit Produktfälschungen, sogenannten Plagiaten. Die VW AG ist zudem Inhaberin von Marken aus dem Bereich von Kfz-Kleinteilen, wie Türschlossabdeckungen, Ventilklappen oder Einstiegsleisten. In der Regel liegt dieser Art von Abmahnung die Fallkonstellation zu Grunde, dass diese Waren im Ausland nachgeahmt und dann im Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt worden ist. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Markenrechtsverletzung. Vertreten wird Volkswagen dabei unter anderem von der Kanzlei Bird&Bird aus Hamburg oder von Lubberger Lehment aus Berlin.
Das hängt vom Einzelfall ab. Es kommt darauf, ob die vorgeworfene Markenrechtsverletzung in Ihrem Fall auf einer rein privaten Handlung oder einer Handlung im geschäftlichen Verkehr beruht. Um rechtlich eine Markenrechtsverletzung annehmen zu können, muss zwingend eine Handlung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Als geschäftliche Handlung ist jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt, zu verstehen. Dagegen ist nicht erforderlich, dass Gewinne erzielt worden sind oder eine Handlung nur gegen Entgelt angeboten wurde.
Privates Handeln wiederum umfasst den Bereich des Einzelnen außerhalb seiner Erwerbs- oder Berufstätigkeit. Das beinhaltet zum Beispiel Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung des privaten Bedarfs oder der privaten Unterhaltung. Eine zuverlässige Bewertung einer Handlung als privat oder im geschäftlichen Verkehr, erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Während viele Bewertungen als Verkäufer oder der Status als ebay-power-Seller als Indizien für ein geschäftliches Handeln gelten, sind wenige unregelmäßige Verkäufe oder dauerhafte Verluste Indizien die gegen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen. Ob in Ihrem Fall eine geschäftliches Handeln vorlag und die Abmahnung damit berechtigt ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
In den folgenden Fällen wurde eine geschäftliche Handlung angenommen:
In den folgenden Fällen wurde eine geschäftliche Handlung abgelehnt:
Liegt keine Handlung im geschäftlichen Verkehr vor, ist die Abmahnung unberechtigt und Sie zahlen nichts!
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Erst einmal: Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung von der Volkswagen AG.
Bei einer solchen Erklärung handelt es sich um einen Vertrag, der Sie dazu verpflichtet künftige Markenrechtsverletzungen zu unterlassen. Dabei setzt die Kanzlei Lubberger Lehment in einer uns vorliegenden Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung fest. Umfasst die vorgefertigte Erklärung eine solche Vertragsstrafe wird diese auch als strafbewehrte Unterlassungserklärung bezeichnet, die die Gefahr einer erneuten Markenrechtsverletzung ausräumen soll. Eine fixe Vertragsstrafe ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Unterlassungserklärung.
Zudem können vorformulierte Unterlassungserklärung einen Passus enthalten, mit dem Sie sich zur Zahlung von Schadensersatz und zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten verpflichten. Unterschreiben Sie diese Erklärung, dann sind diese Kosten zu begleichen, unabhängig davon, ob diese Kosten tatsächlich berechtigterweise von Ihnen gefordert werden - oder nicht.
Aus diesem Grund gehören Festlegungen über Schadensersatz und Anwaltskosten auch nicht in eine Unterlassungserklärung! Gerade die Frage des Schadensersatzes kann erst nach der Auskunft des Abgemahnten über den Umfang der Markennutzung festgestellt werden. Daher sollten Sie sich auch vorher zu keiner Zahlung verpflichten!
Schreibt eine Kanzlei eine Abmahnung ab, dann produziert dies automatisch Kosten. Die Anwaltskosten von Kanzleien wie Bird&Bird oder Lubberger Lehment berechnen sich nach dem Gegenstands- bzw. dem Streitwert der Angelegenheit. Der Wert einer Streitigkeit berechnet sich nach dem Wert der verletzten Marke und dem sogenannten „Angriffsfaktor“. Dies meint schlicht das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung. Gerade bei sehr bekannten und wertvollen Marken, sind hohe Gegenstandswerte keine Seltenheit. Das heißt Markenwerte in Höhe von über 50.000,00 EUR aufwärts sind keine Seltenheit. Ein festgelegtes Limit bezüglich der Höhe eines Markenwertes gibt es nicht. Uns liegen Abmahnungen vor, in denen die Gebühren aus einem Gegenstandwert in Höhe von 100.000,00 EUR berechnet wurden. Dieser Wert ist bei einer so bekannten Marke wie etwa VW sicher nicht zu hoch angesetzt. Bei einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13,14 Nr. 2300 VV RVG zuzüglich einer Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR bedeutet dies einen Gebührenanspruch in Höhe von 2.171,50 EUR.
Jedoch: Wenn die Markenrechtsverletzung nach Art und Umfang eine überschaubare Bedeutung hat, also zum Beispiel nur vergleichsweise wenige Plagiate abgesetzt wurden, muss dies nach der Rechtsprechung zu einer Anpassung des Gegenstandswertes führen. Hier ist also Luft nach unten. Wir verhandeln für Sie mit der Gegenseite und tun alles, um die anfallenden Kosten für Sie zu senken. Wir haben auch Ihre wirtschaftlichen bzw. finanziellen Interessen stets im Blick.
Das hängt davon ab, wie umfangreich sich die Verletzungshandlung in Bezug auf die Marke "VW". "Bulli", "Beetle" oder andere in Ihrem Fall darstellt. Um genau das zu ermitteln, macht Bird&Bird oder Lubberger Lehment eine Anspruch auf Auskunft geltend. Das bedeutet die Gegenseite möchte in Erfahrung bringen, wie hoch Ihr Gewinn und Umsatz ausgefallen sind.
Nach Feststellung des Umfangs der Verletzungshandlung, kann VW aus drei mögliche Arten des Schadensersatzes wählen: Ersatz des entgangenen Gewinns, Herausgabe des erzielten Gewinns oder Zahlung einer sogenannten „fiktiven Lizenzgebühr“.
Bei der „fiktiven Lizenzgebühr“ wird der Betrag angesetzt, den der Nutzer für eine reguläre Nutzungslizenz bei Volkswagen gezahlt hätte.
Festlegungen auf etwaige Schadensersatzzahlungen in einer Unterlassungserklärung müssen von Ihnen nicht akzeptiert werden.
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Es gibt einige Dinge, die Sie direkt nach Erhalt der Abmahnung erledigen müssen, da diese mit Fristen verbunden sind. Wir geben Ihnen einen Leitfaden worauf Sie nach Erhalt einer Abmahnung von VW achten müssen.
Bei Produktfälschungen geht es VW darum den Verkauf von Plagiaten so schnell wie möglich zu unterbinden. Daher setzen Kanzleien, wie Bird&Bird oder Lubberger Lehment vergleichsweise kurze Fristen für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung an.
Halten Sie diese Frist unbedingt ein! Denn reagieren Sie gar nicht oder erst nach Ablauf der Frist, kann Ihnen der Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen. Wir empfehlen: Verlieren Sie nach Erhalt der Abmahnung keine Zeit und suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Wird in Ihrem Fall eine einstweilige Verfügung erlassen, handelt es sich bereits um ein gerichtliches Verfahren. Immer wenn das Gericht in irgendeiner Form tätig wird, produziert auch das Kosten, die dann von Ihnen zu tragen sein können. Das lässt sich verhindern, indem Sie innerhalb der Frist reagieren!
Haben Sie die im Namen der VW AG gerügte Handlung begangen, rufen Sie alle Produkte zurück, beenden Sie etwaige Onlineverkäufe und Aktionen und löschen Sie alle Suchmaschinenergebnisse. Wir helfen Ihnen gerne bei der vollständigen Beseitigung der Verletzungshandlung. Die Reinigung von Suchmaschinen-Caches kann mitunter schwierig sein. Wir helfen Ihnen dabei die Verletzungshandlung so zu löschen, dass Sie keine Vertragsstrafe fürchten müssen.
Wenn Sie sich von der Abmahnung im Namen von Volkswagen wie überfahren fühlen – bewahren Sie Ruhe. Eine erfahrene Rechtsverteidigung wirkt sich wie ein guter Airbag aus. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung zur Verfügung. Nutzen Sie am besten noch heute unseren Gratischeck und nehmen Sie eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Erstberatung in Anspruch. Wir nehmen uns Zeit für Sie und werden alle Ihre Fragen in Ruhe beantworten. Danach können Sie immer noch entscheiden, ob wir Sie vertreten dürfen oder lieber nicht.
Sie haben eine Abmahnung von VW wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - nicht mit einem Callcenter.
Und so einfach geht's:
1. Schicken Sie uns die Abmahnung einfach über unseren Gratis-Check zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich die Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Abmahnung von Audi
Sie haben keine Abmahnung von Volkswagen, sondern von Audi erhalten? Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Alle Informationen rund um eine Abmahnung von Audi finden Sie hier.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Was darf die Abmahnung kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Abmahnung von Audi
Sie haben keine Abmahnung von Volkswagen, sondern von Audi erhalten? Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Alle Informationen rund um eine Abmahnung von Audi finden Sie hier.