Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Klage von Frommer Legal erhalten?

Sie haben eine Klage von Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) erhalten? Sie wollen wissen wie es jetzt weiter geht und welche Kosten auf Sie zukommen? Schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu oder rufen Sie uns einfach an. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung rund um das Thema "Frommer Legal Klage". Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen gerichtlich sowie außergerichtlich verteidigt.

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Frommer Legal hat mich verklagt - was nun?

Bei uns gehen in jüngster Zeit (Stand Juni 2019) vermehrt Anfragen von Verbrauchern ein, die einen Mahnbescheid oder eine Klage von Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) erhalten haben. Der Klage oder dem Mahnbescheid sind stets Abmahnungen wegen Filesharings vorausgegangen. Zu Frommer Legal Abmahnungen haben wir eine eigene Themenseite eingerichtet, auf der Sie auch viele Informationen finden, die in einem Klageverfahren von Relevanz sind.

Die meisten der hier vorliegenden Klagen bzw. Mahnbescheide betreffen sogenannte Altfälle, also Fälle, bei denen die Abmahnung schon mehrere Jahre zurückliegt. Oftmals fallen die Betroffenen, die den Vorgang längst vergessen haben, aus allen Wolken und der eigentlich Verantwortliche ist nicht mehr zu ermitteln (zur Frage der Verjährung bei Filesharing siehe hier). Daneben klagt Frommer Legal aber auch jüngere Fälle ein, bei denen die Betroffenen die Abmahnung erst zwei oder drei Jahre zuvor erhalten haben. Daher ist ein Muster derzeit noch nicht erkennbar.

Nachfolgend haben hier die wichtigsten Fragen zu einer Klage von Frommer Legal wegen Filesharings zusammengestellt.

Wichtig bei einer Klage von Frommer Legal ist die Fristen zu beachten. Nach Erhalt einer Klage läuft eine zweiwöchige Frist, in der dem Gericht angezeigt werden muss, ob man sich gegen die Klage verteidigen will. Es kommt auf eine schnelle und angemessene Reaktion an. So lassen sich auch unnötige Kosten sparen. Gern stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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1. Ich bin von Frommer Legal verklagt worden. Was bedeutet das für mich?

Mit der der Klage vorausgehenden Abmahnung, hat Frommer Legal Zahlungsansprüche geltend gemacht, die von Ihnen bislang nicht erfüllt wurden und die Frommer Legal nun über den Gerichtsweg versucht beizutreiben. Es handelt sich dabei um eine zivilrechtliche Klage - und nicht um ein Strafverfahren. Das Verfahren hat zu keinem Zeitpunkt Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit, Ihre Vorstrafen, eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine mögliche Verbeamtung. Sie müssen nicht ins Gefängnis oder eine Strafe zahlen. Das Verfahren wird auch in keinem Register eingetragen. Es ist auch absolut nicht Ehrenrühriges, in einem Zivilverfahren auf der Beklagtenseite zu stehen.

2. Wie hoch ist die Klageforderung?

Wie hoch die Klageforderung ist, welchen Betrag Frommer Legal also von Ihnen verlangt, finden Sie auf der ersten Seite der sogenannten Anspruchsbegründung:

Anträge einer Waldorf Frommer Klage

Wenn Sie die hinter den Fragezeichen befindlichen Beträge zusammenzählen, haben Sie als Ergebnis den Endbetrag, welchen die Gegenseite von Ihnen fordert.

3. Wie stehen meine Chancen?

Wie Ihre Chancen stehen, hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt das Gericht davon zu überzeugen, dass Sie als Anschlussinhaber die behauptete Rechtsverletzung nicht begangen haben. In diesem Rahmen sind Sie als Anschlussinhaber verpflichtet verschiedene Informationen zu liefern. Die Juristen sprechen hier von der sekundären Darlegungslast.

Im Rahmen unseres Service der kostenfreien Erstberatung können Sie uns die Umstände zu dem Fall schildern. Wir geben Ihnen dann eine Einschätzung dazu, wie Ihre Chancen in dem Verfahren stehen. Im Grundsatz kann man sagen, dass immer dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass Dritte für die Rechtsverletzung verantwortlich sind, ein durchsetzbarer Anspruch gegen Sie selbst ausscheidet. Zu den verschiedenen Haftungskonstellationen finden Sie auf unserer Themenseite Abmahnung wegen Filesharing mehr Informationen.

Auch bei vermeintlich aussichtslosen Fällen nicht verzagen

Sollten die Argumente nicht ausreichen, um das Gericht davon zu überzeugen, dass Sie selbst die Rechtsverletzung nicht begangen haben, besteht natürlich die Gefahr, dass der Rechtsstreit verloren geht. Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir jedoch, dass ein Urteil gegen die Beklagten nur selten ergeht. Denn in der Regel besteht im Rahmen der mündlichen Verhandlung die Möglichkeit noch eine Einigung zu erzielen. Eine solche Einigung sieht so aus, dass die Klägerseite auf einen Teil der Forderung verzichtet und die Prozess- und Anwaltskosten unter den Parteien aufgeteilt wird. Je nach Sachverhalt verzichtet die Klägerseite auf 25-50 Prozent der Gesamtforderung. Auch eine Ratenzahlung lässt sich in diesem Fall immer vereinbaren.

Frommer Legal Klage: Unsere Verteidigungsstrategie in drei Schritten

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt.

Nichts zahlen

Auch bei den im Grunde berechtigten Abmahnungen sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.

Gratis Ersteinschätzung

Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und übersenden Sie und Ihre Abmahnung. Wir werden Ihre Frage individuell beantworten und schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein.

4. Sind die Ermittlungsergebnisse angreifbar?

Ich bin mir sicher, dass die Rechtsverletzung nicht über meinen Anschluss stattgefunden hat. Das Ermittlungsergebnis muss falsch sein. Kann das sein?

Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass der von den klagenden Rechteinhabern beauftragten Ermittlungsfirma bei der Ermittlung des Anschlusses ein Fehler unterlaufen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht hier ein "einfaches Bestreiten", also die Aussage, "da ist denen wohl ein Fehler unterlaufen, das kann nicht mein Anschluss sein", nicht (mehr) aus. Der Bundesgerichtshof geht also davon aus, dass die Ermittlungen so zielsicher ablaufen, dass ein Fehler sehr unwahrscheinlich ist. Es müssen also weitere Umstände vorgetragen werden, nach denen ein Ermittlungsfehler nicht unwahrscheinlich ist. Das fällt in der Praxis schon sehr schwer.

Kostenintensive Sachverständigengutachten

Ohnehin: Die Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse ist de facto selten entscheidend für den Ausgang des Falles. Denn um Fehler bei den Ermittlungen nachzuweisen bedarf es regelmäßig der Einholung aufwendiger und kostenintensiver Sachverständigengutachten. Solche Gutachten sind sehr teuer und müssen am Ende von demjenigen bezahlt werden, der den Rechtsstreit verliert. In den meisten Fällen verzichten die Beklagten daher auf Einholung eines solchen Gutachtens und stützen die Verteidigung auf andere erfolgsversprechendere Argumente, wie das Vorhandensein weiterer Nutzer im Haushalt.

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5. Wer muss was beweisen?

Wie auch in anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten gilt auch hier: Jede Partei muss die von ihr behaupteten Tatsachen darlegen und beweisen, wenn diese Tatsachen für sie günstig sind.

Verkaufen Sie bspw. Ihr Auto und verlangen hierfür den Kaufpreis, müssen Sie z.B. durch Vorlage eines Kaufvertrags beweisen, dass Ihnen der Kaufpreis zusteht. Wendet der Käufer ein er habe bereits gezahlt, muss er z.B. durch Vorlage eines Überweisungsbelegs wiederum diesen Umstand beweisen.

Sekundäre Darlegungslast

Von diesem Prinzip wird in Filesharing-Verfahren jedoch etwas abgewichen:

Mit der Klageschrift von Frommer Legal wird aber behauptet, dass der Anschlussinhaber der Täter war. Tatsächlich liegt hierfür bei Frommer Legal auch die Beweislast. Tatsächlich kann Frommer Legal über die Ermittlungsergebnisse lediglich nachweisen, dass über den Anschluss des beklagten eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Mehr als die Tatsache, dass der Beklagte auch wirklich Anschlussinhaber des Internetnetzwerkes ist, Ort, Zeit, IP-Adresse und Werktitel kann der Rechteinhaber also nicht nachweisen.

Daher gesteht die Rechtsprechung den Rechteinhabern eine Beweiserleichterung zu und geht davon aus, dass der Anschlussinhaber auch gleichzeitig der Täter der behaupteten Rechtsverletzung ist.

Dieser hat jedoch nun die Möglichkeit im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast diesen Vorwurf zu entkräften indem er Umstände darlegt, aus denen erkennbar wird, dass jemand anderes für die Verletzung verantwortlich ist. Dieser sog. „alternative Geschehensablauf“ muss glaubhaft sein. Gelingt diese Darstellung der Tatsachen, kann eine Haftung als Täter der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ausscheiden - und die Klage wird abgewiesen.

6. Ich war nicht zuhause als der Download stattgefunden haben soll. Bin ich damit raus?

Nicht immer. Der BGH hat bereits vermehrt klargestellt, dass eine Ortsabwesenheit der Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers nicht entgegensteht. Dies wird meist damit begründet, dass Filesharing grundsätzlich keine persönliche Anwesenheit voraussetzt, da Filesharing Programme wie bittorrent oder eMule die gewünschten Dateien selbständig laden, nachdem der Download gestartet wurde.

Aus diesem Grund kann sich der Anschlussinhaber bei einer Frommer Legal Klage in der Regel nicht erfolgreich gegen den Vorwurf wehren, wenn lediglich eine kurze Abwesenheit gegeben war. So zum Beispiel, wenn der Anschlussinhaber bei der Arbeit oder über 2-3 Tage nicht zuhause war.

Anders kann das aussehen, wenn eine längere Ortsabwesenheit vorlag. So soll nach einem von uns erstrittenem Urteil des LG Berlin bei einer längeren Ortsabwesenheit die Täterschaftsvermutung erschüttert sein. Der Anschlussinhaber befand sich hier mehrere Monate nicht in seiner Wohnung. Über einen so langen Zeitraum widerspreche es der Lebenserfahrung, dass der Computer eingeschaltet und mit dem Internet verbunden bleibe.

7. Es gibt weitere Personen, die den Anschluss mit genutzt haben. Hilft mir das weiter?

Sie den Vorwurf gegen sich entkräften, wenn Sie Umstände darlegen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes – nämlich die Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (s. o. Frage 5).

In einer am 12.05.2016 ergangen Entscheidung (Aktenzeichen I ZR 48/15) hat der BGH zum Umfang der sog. sekundären Darlegungslast entschieden, dass der Anschlussinhaber dann seiner sekundären Darlegungslast genügt, wenn er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Die pauschale Behauptung allerdings, dass andere Personen Zugriff hatten, reicht nicht aus. Vielmehr muss er nachvollziehbar vortragen, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen. Zudem ist der Anschlussinhaber „im Rahmen des Zumutbaren“ zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Rechtsverletzung gewonnen hat. Er muss die Mitnutzer also befragen und das Ergebnis der Befragung mitteilen.

Mittlerweile sind hierzu eine Vielzahl von weiteren Einzelfallentscheidungen ergangen, die von den Amtsgerichten unterschiedlich interpretiert werden. Eine Übersicht zur Frage der sekundären Darlegungslast finden Sie hier.

Sekundäre Darlegungslast

Muss der Kläger tatsächliche Umstände beweisen, die zu dem seinem Einblick entzogenen Bereich des Beklagten gehören, so entstehen erhebliche Beweisprobleme, da Beweisermittlungs- und Ausforschungsanträge im Zivilprozess nicht zulässig sind.

Lassen Sie sich von uns beraten - die Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei und erfolgt immer durch einen Anwalt.

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8. Mit welchen Kosten muss ich bei einer Frommer Legal Klage rechnen?

Das kommt zum einen darauf an, wie das Verfahren ausgeht. Wird das Verfahren gewonnen, zahlen Sie nichts. Bei einer Niederlage sind dagegen alle Gebühren zu tragen. Bei einem Vergleich, kommt es darauf an, was zu den Kosten vereinbart wird. Zudem bestimmt die Höhe der Beträge, die eingeklagt worden sind, maßgeblich den sogenannten Streitwert, nachdem sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnen.

Die Kostenpositionen einer Frommer Legal Klage

Die Kosten einer Frommer Legal Klage setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

Wie hoch die Gebühren für die Anwälte und die Gerichtsgebühren ausfallen, hängt wiederum von der eingeklagten Summe ab, die den Streitwert bestimmt. In der Spalte rechts finden Sie ein Berechnungsbeispiel. Da wir in den vergangenen Wochen vorwiegend von Betroffenen mit Klagen aus sogenannten Altfällen, also Fällen, in denen die Abmahnung bereits fünf Jahre oder länger zurückliegt, angesprochen werden, in denen regelmäßig pauschal 1.000 EUR eingeklagt werden, orientiert sich das Berechnungsbeispiel rechts an einem Streitwert von 1.000 EUR

Das Berechnungsbeispiels passt aber auch bei Klageforderungen bis zu 1.500 EUR, da die Anwalts- und Gerichtsgebühren zwischen Streitwerten von 1.000 bis 1.500 gleich bleiben.

Achtung:

  • In dem Berechnungsbeispiels sind nur die Kosten der ersten Instanz wiedergegeben. Kommt es zu einem Berufungsverfahren, fallen weitere Kosten an.
  • Es können neben den rechts ausgeworfenen Gebührenpositionen weitere Kosten, insbesondere Reisekosten der Rechtsanwälte von Frommer Legal, aber auch Kosten für Terminsvertreter anfallen.
  • Es kommen andere Beendigungsmöglichkeiten des Prozesses als Urteil oder Vergleich in Betracht, die unterschiedliche Kostenfolgen nach sich ziehen können.

Was kostet mich das Verfahren, wenn ich gewinne?

In diesen Fällen muss die Gegenseite die Kosten tragen. Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, wer verliert, der zahlt.

Welche Kosten kommen bei einem Vergleich auf mich zu?

Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, ermäßigen sich zwar die Gerichtsgebühren, aber es kommen weitere Anwaltsgebühren hinzu. In dem Berechnungsbeispiels rechts ermäßigen sich die Gerichtsgebühren auf 53,00 EUR. Dafür können die Rechtsanwälte aber eine Vergleichsgebühr in Höhe von jeweils 104,00 EUR netto (123,76 EUR brutto) verlangen. Tatsächlich werden nach unseren Erfahrungen in diesen Fällen die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben, d. h. der Abgemahnte zahlt nur die Hälfte der ermäßigten Gerichtsgebühr (26,50 EUR). Die bei Frommer Legal angefallene Vergleichsgebühr muss er nicht zahlen. Dafür sehen die Regelungen des Vergleich jedoch regelmäßig vor, dass die übrigen Kosten von Frommer Legal gezahlt werden. Das wären nach dem Berechnungsbeispiels rechts die genannten 261,80 EUR sowie gegebenenfalls angefallene Reisekosten. Hinzu kommt natürlich die ausgehandelte Klageforderung.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich verliere?

Neben der Klageforderung sind in diesem Fall die Kosten des Verfahrens zu tragen. In dem Berechnungsbeispiel in der rechten Spalte belaufen diese sich auf 682,60 EUR. Hinzu können Reisekosten der Rechtsanwälte von Frommer Legal oder Kosten für den Terminsvertreter kommen.

Was kosten wir, wenn wir Sie vertreten?

Das kommt darauf an, was wir für Sie tun. Regelmäßig fragen uns die Betroffenen, ob, nachdem sie die Klage erhalten haben, noch eine Einigung mit der Gegenseite möglich ist. In diesen Fällen werden wir lediglich außergerichtlich tätig und sind nicht gezwungen, nach den Gebührensätzen des RVG abzurechnen, sondern können dies für eine günstigere Pauschale tun. Regelmäßig ist dies insbesondere in den Fällen, in denen es um die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung eher schlecht steht, ratsam.

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9. Wann verjähren Ansprüche aus einer Frommer Legal Abmahnung?

Die Unterlassungsansprüche sowie die Aufwendungsersatzansprüche (Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes) verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber (Gläubiger) von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person (Schuldner) Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Ist der Anspruch im Jahr 2014 entstanden, verjähre die Ansprüche demnach mit Ablauf des 31.12.2017.

Die sichere Kenntnis der exakten Höhe eines Schadensersatzes oder Einzelheiten bezüglich des Umfangs eines Anspruchs sind nicht erforderlich. Erlangt der Rechteinhaber keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, beträgt die Frist je nach Art der Verletzungshandlung, 10 oder sogar 30 Jahre ab Entstehung des Anspruchs. Ergeht ein Mahnbescheid oder erhebt der Anspruchsinhaber Klage, wird die Verjährung gehemmt. Dies bedeutet, dass der Zeitablauf der Verjährungsfrist für eine bestimmte Dauer ausgesetzt wird. So wird sichergestellt, dass langwierige Verhandlungen zwischen den Parteien nicht zum Nachteil des Anspruchsinhabers führen, da auch hier eine Hemmung der Verjährung eintritt.

Schadensersatzansprüche verjähren erst in 10 Jahren

Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2016 zum Filesharing entschieden, dass Schadensersatzansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen sind und daher erst nach 10 Jahren verjähren. Schadensersatzansprüche, die im Jahr 2014 entstanden sind, verjähren also erst mit Ablauf des 31.12.2024.

10. Welches Gericht ist für mich zuständig?

Mit der Einführung der Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist für Filesharing-Klagen eine eine sogenannte funktionale Sonderzuständigkeit geschaffen worden, Danach kann Frommer Legal nur noch da Klage erheben, wo der abgemahnte Verbraucher zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Allerdings sind dies oftmals nicht die für den Wohnort des Beklagten zuständigen Amtsgerichte. Vielmehr haben die meisten Bundesländer die urheberrechtlichen Streitigkeiten bei bestimmten Gerichten konzentriert. Welches Gericht tatsächlich für Sie zuständig ist, können Sie in dieser Tabelle nachschauen.

11. Ich wurde zur mündlichen Verhandlung geladen. Muss ich dort erscheinen?

Grundsätzlich ja. Das Gericht lädt den Beklagten um sich in der Verhandlung auch dessen Sichtweise anzuhören und bewerten zu können. In vielen Fällen kann sich dies auch positiv auf das Verfahren auswirken. Jedoch ist es auch nicht schädlich, wenn man dem Verfahren Fern bleibt. Zwar kann das Gericht hierfür ein Ordnungsgeld auferlegen, aber dies geschieht nur selten, sofern ein Anwalt vor Ort ist, der den Sachverhalt kennt.

12. Können im Verfahren Zeugen benannt werden?

Ja, Zeugen können und sollen sogar benannt werden. Oft sind diese der Dreh- und Angelpunkt einer Klage. Diese können dem Gericht möglicherweise Hinweise geben, die eine Verteidigung gegen die Klage ermöglichen.

Zeugen können hierbei Familienangehörige, Mieter, Nachbarn, Besuch etc. sein. Sofern das Gericht es für nötig und hilfreich hält die benannten Personen im Verfahren zu hören, so werden diese zur mündlichen Verhandlung geladen.

Was wir für Sie tun können

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Klagen von Frommer Legal.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns die Klageschrift von Frommer Legal einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich die Klage an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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