Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung vom 1. Mainz 05 erhalten?

Sie sind von einer Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 aufgrund einer Markenrechtsverletzung betroffen? Von Ihnen wird die Zahlung von über 1 500 EUR gefordert? Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie die Möglichkeit unserer kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen von Fußballclubs, beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

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Abmahnung vom 1. FSV Mainz 05? Wir helfen Ihnen!

Sie wurden von der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag von Mainz 05 wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt? Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben? Zudem werden sollen Sie Rechtsanwaltskosten, die dem Fußballclub durch Beauftragung der Hamburger Kanzlei entstanden sein sollen, bezahlen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Erstberatung ist kostenfrei.

Seit nunmehr 15 Jahren verteidige ich Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meiner Erfahrung.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Unsere Erstberatung ist unverbindlich und kostenfrei

Abgemahnte sind fast immer bestürzt, erhalten Sie das Schreiben der BLUEPORT LEGAL. Nicht selten sind Betroffene sogar Fans des Vereins, in dessen Namen die Hamburger Kanzlei abmahnt. Die abgemahnten Personen sehen sich durch die Zahlungsforderung von über 1 500 EUR und die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Druck gesetzt. Darüber hinaus erweckt der Brief der Kanzlei BLUEPORT LEGAL (vormals von Appen, Jens Legal) bei vielen Abgemahnten den Eindruck, sie seien chancenlos und müssten nun in jedem Fall für eine Markenrechtsverletzung bezahlen. Dies trifft jedoch nicht auf alle Abmahnungen zu. Eine Einzelfallbetrachtung ergibt in vielen Fällen Sinn, ob die konkret geltend gemachten Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Insbesondere in Bezug auf die Höhe der Zahlungsforderung, überprüfen unsere Fachanwälte gerne Ihren Fall individuell.

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben. Deshalb blicken wir auf umfangreiche Erfahrungswerte, von denen Sie nur profitieren können. Neben Ihren rechtlichen haben wir ebenso Ihre finanziellen Interessen stets im Blick und setzen uns für Ihre Belange ein.

Foul?! Wir raten: Ruhe bewahren

Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen im Namen von Fußballclubs und stehen Ihnen gerne zur Seite. Bei uns sprechen Sie immer mit einem Anwalt - nicht mit einem Callcenter. Alle Fragen rund um die Abmahnung beantworten wir in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft

Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL nicht ohne anwaltlichen Rat. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich womöglich vorschnell zu Zahlungen verpflichten. Verlassen Sie den Platz nicht, bevor der Schlusspfiff ertönt.

Zahlen?

Auch bei einer im Grunde berechtigten Abmahnung sind die geforderten Beträge nicht selten nach unserer Einschätzung zu hoch. Oftmals lassen sich die Zahlungsansprüche reduzieren.

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Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 in einem kostenfreien Erstgespräch. Unverbindlich und unkompliziert!

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Fan vom 1. Mainz 05? Darum wurden Sie abgemahnt!

Der 1. FSV Mainz 05 wird von der Hamburger Kanzlei BLUEPORT LEGAL (vormals von appen jens legal) vertreten. Im Namen des Bundeligisten sprechen die Rechtsanwälte Abmahnungen aufgrund der nicht lizensierten Nutzung der Wortmarke "1. FSV Mainz 05" ab. Auch das Logo beziehungsweise das Emblem des Clubs ist als Bildmarke markenrechtlich geschützt. Darüber hinaus ist die oben genannte Wortmarke als Geschäftsbezeichnung sowie als Name geschützt. Der 1. FSV Mainz 05 ist Inhaber dieser Marken, des Namens sowie der Geschäftsbezeichnung.

Es können ganz unterschiedliche Fallkonstellationen abgemahnt werden. In den uns bekannten Fällen hat BLUEPORT LEGAL die Verwendung des Schriftzuges oder des Logos auf selbst hergestellten Dekorationsgegenständen, wie Lampen, Bildern oder Urkunden abgemahnt. Auch Schilder, Kleidung und dergleichen mit "1. FSV Mainz 05" Emblem sind schon abgemahnt worden. Über Angebote auf eBay, Amazon und vergleichbare Verkaufsplattformen, auf denen diese Artikel angeboten werden, werden Abmahner darauf aufmerksam.

Struktur einer Abmahnung im Namen des 1. Mainz 05

Abmahnungen der BLUEPORT LEGAL für Fußballclubs sind in der Regel gleichermaßen strukturiert. Im ersten Absatz zeigt die Hamburger Kanzlei an, dass sie die rechtlichen Interessen des 1. FSV Mainz 05 vertreten und eine entsprechende Vollmacht beiliegt bzw. versichert wird. Zudem wird unter Angabe der Kennziffer des Deutschen Patent- und Markenamtes angegeben, dass der 1. FSV Mainz 05 e.V. Inhaber der Rechte an der Wortmarke "1. FSV Mainz 05" sowie der gleichlautenden Geschäftsbezeichnung ist. Im Anschluss wird erläutert, inwieweit die abgemahnte Person diese Marken und/oder Unternehmenskennzeichnung unberechtigt verwendet haben soll. Da kommen beispielsweise Angebote auf Verkaufsplattformen, wie ebay, amazon oder etsy in Frage. Aber auch Posts auf Instagram oder Pinterest mit Hinweis auf das Produkt mit "Mainz 05"-Schriftzug können Grundlage einer Abmahnung sein.

Nach der Einleitung folgt die Aufzählung der geltend gemachten Ansprüche. Zum Einen wird durch die BLUEPORT LEGAL die Unterzeichnung einer dem Schreiben beiliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer Frist von 12 Tagen gefordert. Zusätzlich verlangt BLUEPORT LEGAL die Erstattung der Kosten, die der 1. FSV Mainz 05 durch ihre Inanspruchnahme der Hamburger Kanzlei entstanden sein sollen. In den uns vorliegenden Fällen wurde eine Zahlung von über 1 500 EUR gefordert. Dieser Betrag soll ebenso innerhalb von zwölf Tagen auf ein ausgewiesenes Bankkonto der Kanzlei BLUEPORT LEGAL gezahlt werden.

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Welche Ansprüche werden Ihnen gegenüber geltend gemacht?

Oftmals gleichen sich Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung, sodass ebenso von der BLUEPORT LEGAL für den Mainz 05 ähnliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Unterlassung

Um der Gefahr einer Wiederholung zu begegnen, sind Sie als (potenzieller) Rechtsverletzer grundsätzlich dazu verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daher wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf dazu wird bereits dem Brief beigelegt. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung läuft eine Frist, die Sie beachten und ernst nehmen müssen.

Schadensersatz

Zusätzlich zur Unterlassungserklärung ist eine Schadensersatzforderung denkbar. Die Höhe der Forderung ist abhängig von der begangenen Markenrechtsverletzung. Dazu gibt es verschiedene Berechnungsmethoden: Zahlung des entgangenen Gewinns, Herausgabe des erzielten Gewinns oder Zahlung einer "fiktiven Lizenzgebühr". Diese umfasst den Betrag, der angefallen wäre, wenn durch den 1. FSV Mainz 05 e.V. eine reguläre Nutzungslizenz erteilt worden wäre.

Erstattung der Anwaltskosten

Zuletzt wird die Erstattung der Anwaltskosten gefordert, die der 1. FSV Mainz 05 durch Beauftragung der Hamburger Kanzlei BLUEPORT LEGAL (vormals von appen jens legal) entstanden sind. Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem Gegenstandswert und der Geschäftsgebühr. Je nach Wert des verletzten Kennzeichenrechts und dem Ausmaß sowie der Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung (Angriffsfaktor), fällt der Gegenstandswert unterschiedlich hoch aus. In den uns vorliegenden Abmahnungen wurde von einem Gegenstandswert in Höhe von 50 000 EUR ausgegangen und mit einer 1,3 Geschäftsgebühr multipliziert, was zuzüglich einer Auslagenpauschale eine Forderung von 1 682, 70 EUR ergab.

Ist die Abmahnung der Kanzlei BLUEPORT LEGAL berechtigt?

Dies hängt ganz davon ab, ob die Marken des Mainz 05 bzw. die gleichlautende Geschäftsbezeichnung im Rahmen einer privaten Handlung oder einer Handlung im geschäftlichen Verkehr genutzt worden sind. Eine Handlung im geschäftlichen Verkehr umfasst jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Dabei muss werde ein Entgelt, noch ein Gewinn erzielt worden sein. Unter eine private Handlung fallen alle Bereiche, die nicht dem Erwerbsleben oder der Berufsausübung einer Person zugeordnet sind. Dazu zählen die Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung eines eigenen Bedarfs oder die private Unterhaltung.

Ein Beispiel: Während der gelegentliche, unregelmäßig Verkauf von selbst genähter individueller Kleidung auf dem Verkaufsportal eBay als private Handlung angesehen wird, ist die regelmäßige Einstellung gleichartiger selbst hergestellter Bekleidung auf der Plattform Amazon als geschäftliche Handlung zu bewerten. Der Status "gewerblich" oder "privat" auf einem Verkaufsportal ist für die rechtliche Bewertung nicht entscheidend, sondern es kommt auf eine Einzelfall-Bewertung an. Unserer Erfahrung nach werden auch Personen abgemahnt, die in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Pinterest ihre Produkte angeboten haben. Auch Angebote die auf das Portal Etsy gestellt werden, können von Abmahnungen betroffen sein.

Von dem Vorliegen einer Markenrechtsverletzung sind die weiter geltend gemachten Ansprüche abhängig. Erst mit Bejahung einer solchen Rechtsverletzung hat der 1. FSV Mainz 05 e.V. einen Anspruch auf Auskunft rund um die Verletzung der Wort- oder Bildmarke. Anhand dieser Angaben wird dann die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes errechnet. Ebenso der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten kann nur dann geltend gemacht werden, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Wer die beigefügte Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich damit nicht nur zum Unterlassen, sondern auch zur Zahlung der Anwaltskosten, unabhängig davon, ob die Rechtsverletzung nun begangen wurde oder nicht.

Meine Abmahnung ist berechtigt - muss ich nun zahlen?

Auch wenn Ihre Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, empfehlen wir Ihnen uns für die kostenfreie anwaltliche Erstberatung zu kontaktieren. Bezüglich des Schadensersatzes können wir für Sie in Verhandlung mit der Kanzlei BLUEPORT LEGAL (vormals von appen jens legal) treten. Durch die Aushandlung eines Vergleichs können wir die Höhe der Schadensersatzkosten oftmals reduzieren.

Auch bei den geltend gemachten Rechtsanwaltskosten lassen sich Kosten einsparen. Ist der Gegenstandswert beispielsweise zu hoch angesetzt, kann dieser womöglich abgesenkt werden, sodass die Kosten automatisch geringer ausfallen. Die Anwaltskosten berechnen sich aus Gegenstandswert und Geschäftsgebühr zuzüglich Aufwandspauschale und Mehrwertsteuer. Das heißt im Klartext: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Anwaltskosten.

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Neben den Anwaltskosten, auch noch Schadensersatz?

Das kommt ganz darauf an, wie groß der Umfang der begangenen Markenrechtsverletzung ist. Der Auskunftsanspruch soll die Gegenseite dazu in die Lage versetzen, das Ausmaß der Verletzungshandlung abzuschätzen und daraus eine etwaigen Schadensersatzanspruch abzuleiten. Der Schadensersatz wird nach verschiedenen Methoden berechnet. Insbesondere die Methode der "fiktiven Lizenzgebühr" ist oftmals Grundlage der Schadensberechnung von solchen Abmahnungen wie der von BLUEPORT Legal für den Mainz 05. In dem Rahmen der "fiktiven Lizenzgebührt" werden die Kosten, die durch eine reguläre Erteilung einer Nutzungslizenz durch den 1. FSV Mainz 05 e.V. angefallen wären als Schadensersatzhöhe angesetzt. Dies kann bisweilen problematisch sein, wenn ein vergleichbares Produkt vom Bundesligisten gar nicht angeboten wird. Bei selbst hergestellten Artikeln, wie Lampen, Bildern, Urkunden, Anhängern und dergleichen dürfte das sogar die Regel sein. Anders sieht es bei Bekleidung, Fahnen, Schals und dergleichen aus, die ebenfalls vom Mainz 05 als Fan-Artikel angeboten werden.

Frist bereits verstrichen - Was kann das für Folgen haben?

Bei Abmahnungen aller Art, so auch bei solchen wegen einer Markenrechtsverletzung werden kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. In den uns vorliegenden Fällen betrug die Frist in der Regel 12 Tage. Die kurzen Fristen werden durch die Eilbedürftigkeit von Markenrechtsverletzungen mit der Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung (Wiederholungsgefahr) gerechtfertigt. Trotzdem ist die psychologische Wirkung gesetzter Fristen nicht zu vernachlässigen. Abgemahnte Person setzt der drohende Fristablauf immens unter Druck.

Wenn die Frist abgelaufen ist, kann Folge sein, dass die BLUEPORT LEGAL für den Mainz 05 die geltend gemachten Ansprüche auf gerichtlichem Weg durch eine einstweilige Verfügung, einen Mahnbescheid oder eine Klage durchsetzen will. Sobald das Gericht im Spiel ist, wird es zwangsläufig teurer für Sie.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Daher genießen wir eine gute Reputation bei unseren Mandanten, die stets unsere lösungsorientierten Wege schätzen. Durch mehrere tausend Abmahnungen haben wir umfangreiche Erfahrungswerte vorzuweisen, von denen Sie nur profitieren können. Bei SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Wir stehen Ihnen mit unserem ganzen Wissen tatkräftig zur Seite. Lassen Sie sich durch unsere Rechtsanwälte bei Abmahnungen für den Mainz 05 beraten. Unser selbst erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine oder zumindest weniger Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen müssen.

Kostenfreie Erstberatung für Ihr Abmahnschreiben

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie auch uns kontaktieren. Senden Sie uns Ihre Abmahnung des 1. FSV Mainz 05 per Email, Fax oder über unser Kontaktformular zu. Sie erhalten von unseren Anwälten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich gerechtfertigt ist. Falls Sie sich aus finanziellen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Probieren Sie unser Beratungsangebot aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu und erhalten Sie noch heute einen Rückruf von einem Anwalt. Unsere Erstberatung ist unverbindlich und kostenfrei. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Anfrage zu, nur so können sich unsere Experten adäquat auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten.

Abmahnung vom 1. Mainz 05 - Wie können Sie sich verteidigen?

Wir empfehlen Ihnen, bewahren Sie Ruhe. Aber reagieren Sie unbedingt auf das Schreiben. Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Mit Unterzeichnung der Erklärung verpflichten Sie sich nämlich zu Zahlung des geforderten Betrags. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung gar nicht für Sie zutrifft, haben Sie sich mit Ihrer Unterschrift trotzdem dazu verpflichtet die Zahlung zu begleichen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und vermeiden Sie weitere Kosten. Unsere Rechtsanwälte haben jahrelange Erfahrung im Markenrecht und besprechen gerne mit Ihnen, die für Sie richtige Vorgehensweise. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt worden sind. Die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen und die eines motivierten Teams stehen Ihnen stets zur Verfügung. Senden Sie uns noch heute Ihre Abmahnung und besprechen Sie all Ihre Fragen in einem kostenfreien Erstgespräch mit einem unserer Anwälte.

Wenn auch Sie eine Abmahnung vom 1. FSV Mainz 05 wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben:

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

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Gehen Sie in die Offensive - mit der richtigen Technik zum Sieg!

Gar nicht zu reagieren, wird nicht weiterhelfen bei einer Abmahnung vom 1. FSV Mainz 05. Markenrechtliche Abmahnungen können gefährlich sein, weil die beauftragten Kanzleien die Ansprüche ihrer Mandaten oftmals mit einstweiligen Verfügungen durchsetzen wollen. Wir verteidigen seit 2007 Abmahnungen im Markenrecht. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erörtern in einem ersten Gespräch, die für Sie richtige und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.

Für unsere Arbeit berechnen wir faire Pauschalsätze, wodurch unsere Beauftragung für Sie auch wirtschaftlich interessant wird. Unsere Arbeit macht ihre Abmahnung nicht teurer, als sie ohnehin schon ist. Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, sprechen Sie uns auf einen Beratungshilfeantrag an. Wenn das für Sie zuständige Gericht Ihnen Beratungshilfe gewährt, zahlen Sie an uns nur 15,00 EUR.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung vom 1. FSV Mainz 05.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

In Kürze - Was für Sie tun können bei einer Abmahnung von BLUEPORT LEGAL für den 1. Mainz 05:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - nicht mit einem Callcenter.

Und so geht's:

1. Senden Sie uns Ihr Schreiben vom 1. Mainz 05 unkompliziert und schnell über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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