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von Carl Christian Müller

ArbG Neuruppin: Daten von ausgeschiedenen Mitarbeitern müssen von der Website genommen werden

DSGVO Ordner
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Löscht ein Arbeitgeber nicht die Daten ausgeschiedener Mitarbeiter von seiner Webseite, handelt es sich mit Urteil des Arbeitsgericht Neuruppin dabei um eine Datenschutzverletzung, die einen Schadensersatz i.H.v. 1.000,- EUR begründet (ArbG Neuruppin, Urteil vom 14.12.2021, Az. 2 Ca 554/21).

Foto in Broschüre - Mitarbeiterin erhält Schmerzensgeld

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Wie das Arbeitsgericht Münster mit Urteil vom 25.03.2021 entschied, kann eine Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn ein Foto der entsprechenden Mitarbeiterin ohne ihre Einwilligung in einer Werbebroschüre veröffentlicht worden ist (Az. 3 Ca 391/20).

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch vom Bundestag verabschiedet

Mann überreicht Abmahnung durch Laptop
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Der Bundestag hat am 10.09.2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Ziel des Gesetztes ist es, ungerechtfertigte Abmahnungen zu reduzieren.

Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" ist unwirksam

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Vertrag zum Datenschutz "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt (Az: C-311/18). Auf Grundlage des "Privacy Shields" wurde es Internet-Unternehmen, wie Facebook, Google, Instagram oder Twitter, ermöglicht die Daten ihrer Nutzer in die USA zu übermitteln.