Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 02.10.2020 entschied, ist die Weitergabe von Personalausweis- oder Passfotos durch das Einwohnermeldeamt an die zuständige Bußgeldbehörde in Fällen von Verkehrsverstößen rechtmäßig (Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20). Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein Autofahrer die örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung um 31 km/h überschritten. Das OLG Koblenz bestätigte mit seiner Entscheidung das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts (AG) Mainz (Az. 3200 Js 34083/19).
Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 13. November 2019 (Az. 12 LC 79/19) auf die Berufung der Polizeidirektion Hannover für das Land Niedersachsen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2019 (Az. 7 A 849/19 ) geändert und die mit dem Ziel erhobene Klage abgewiesen, dem Land Niedersachsen zu untersagen, von dem Kläger geführte Fahrzeuge mittels der sog. „Abschnittskontrolle“ (=Section Control) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kann daher wieder in Betrieb genommen werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer heute veröffentlichten Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat der Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers gegen ein wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verhängtes Bußgeld stattgegeben und dessen Verurteilung wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben. Nach Ansicht der Verfassungsrichter war die Geschwindigkeitsmessung mit dem Blitzer, einem TraffiStar S 350 von Jenoptik, nicht verwertbar.
Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Beschluss vom 10. Mai 2019 (Az. 12 ME 68/19) die Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2019 (Az. 7 B 850/19) zurückgewiesen. Mit dem letztgenannten Beschluss war der Polizeidirektion im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt worden, von dem Antragsteller geführte Fahrzeuge mittels der sog. „Section Control“ (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. In der Folge war diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ausgeschaltet worden.
Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
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