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Noch immer fallen Veranstaltungen aus dem Bereich von Kultur und Sport aufgrund von Corona-Maßnahmen aus oder werden verschoben. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar stellte, hat ein Verbraucher bei Online erworbenen Tickets nicht in jedem Fall ein Widerrufsrecht. Wie beim Kauf unmittelbar beim Veranstalter besteht beim Kauf über einen Vermittler kein Widerrufsrecht, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde (Urteil vom 31.03.2022, Az. C-96/21).

Theater Musical
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Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 03.02.2022 abgewiesen (Az. 17 Ca 11178/21).

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Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Maske zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg mit Urteil vom 18.08.2021 entschieden (Az. 4 Ca 2301/20).

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Sofern hauptberuflich Selbständige vor Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit keine positiven Einkünfte hatten, haben sie bei Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch dann, wenn der Grund für den Einkommensausfall ein Auftragsrückgang aufgrund der Corona-Pandemie war. Der Bezug staatlicher Corona-Beihilfen ändert hieran nur dann etwas, wenn dadurch nach Abzug aller Betriebsausgaben ein Gewinn verbleibt. Dies hat das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 1.12.2021 entschieden (Az. S 56 KR 1969/20).

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Fallen aufgrund von Kurzarbeit etwa wegen des Arbeitsausfalls im Zuge der Corona-Epidemie einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 30.11.2021 entschieden (Az. 9 AZR 225/21).

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stuft die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom Frühjahr 2021 als verhältnismäßig ein. Dies geht aus dem am 30.11.2021 veröffentlichten Beschluss des obersten Verfassungsgerichtes hervor (Az. 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 798/21). Das BverfG wies damit die Verfassungsbeschwerden gegen die sog. "Bundesnotbremse" zurück.

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Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Grundsatz mit Beschluss vom 18.08.2021 in einem Eilverfahren präzisiert (Az. V B 25/21 (AdV)).

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Das Amtsgericht (AG) München gab durch Urteil vom 15.06.2021 der Klage zweier Kläger aus dem Raum Kiel gegen eine Schweizer Kreuzfahrtveranstalterin auf Rückzahlung des Reisepreises von 2.527,04 EUR zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten statt (Az. 113 C 3634/21).

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 07.10.2021 die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen (Az. 10 Sa 867/21).

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Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 13.10.2021 entschieden (Az. 5 AZR 211/21).