IDO: Was hat es mit den IDO Vertragsstrafen auf sich?

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Für viele kleinere Online-Händler eine böse Überraschung: Eine Vertragsstrafe vom Ido. Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. (IDO) verschickt deutschlandweit Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße. In den Abmahnungen fordert der IDO innerhalb einer kurz angesetzten Frist die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wird diese  leichtfertig unterschrieben und anschließend nicht hiernach gehandelt, kommt wenige Wochen später die Vertragsstrafenforderung.

Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung
Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung

Beim Verband IDO handelt es sich um einen sogenannten Interessenverband, der für seine Mitglieder wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausspricht. Mit der Abmahnung wird stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bei einer solchen Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Unterlassungs-Vertrag, mit dem sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, in Zukunft den oder die abgemahnten Wettbewerbsverstöße in Zukunft zu unterlassen. Wird eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung vereinbart, spricht man von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt regelmäßig mehrere tausend Euro.

 

Unterlassungserklärung unterschreiben und fertig?

Unterzeichnen Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung vom IDO, sind Sie vertraglich an diese Erklärung gebunden. Heißt, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig und Sie müssen zahlen. Dabei ist nicht entscheidend, ob die vorausgegange Abmahnung berechtigt oder die festgelegte Vertragsstrafe angemessen war. Eine voreilige Unterschrift kann weitreichende Konsequenzen haben.

Daher: Keine Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnen!

Es geht nicht nur darum zu überprüfen, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt, sondern auch darum, alle anderen Klauseln, wie zum Beispiel eine festgeschriebene Vertragsstrafe, einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen und entsprechend anzupassen. Auf Grund der kurz angesetzten Fristen sollte umgehend gehandelt werden.

 

Wo liegt hier das eigentliche Problem?

Das eigentliche Problem liegt jedoch darin, dass viele Abgemahnte nach Abgabe der Unterlassungserklärung keine weiteren Maßnahmen zur Aktualisierung ihrer Online-Angebote treffen. Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und Begleichung der Zahlungsforderungen hat sich für viele Betroffene die Angelegenheit erledigt. Dabei wird vergessen, dass – soll die Vertragsstrafe nicht fällig werden – auch der Wettbewerbsverstoß beseitigt werden muss!

Der IDO ist bekannt dafür, die Einhaltung der in der Unterlassungserklärung vereinbarten Punkte genau zu überprüfen. Nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist hier mit regelmäßigen und peniblen Kontrollen zu rechnen. Stellt IDO einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung fest, weil zum Beispiel eine Widerrufsbelehrung nicht aktualisiert wurde, wird eine hohe Vertragsstrafe gefordert.

Hier finden Sie Informationen zu Abmahnungen von IDO.

 

Abmahnsicher handeln - Vertragsstrafen vermeiden

Vorab: Das Vorgehen des IDO ist grundsätzlich legal. Als Verband darf der IDO Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen. Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, müssen Betroffene auch deren Inhalt einhalten. Bei einem Verstoß wird ansonsten eine Vertragsstrafe fällig. Um das verhindern, bringen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im Wettbewerbsrecht ein.

 

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